Investmentfonds.de
29.08.2005:
BVI Begriff der Woche: Anlegerschutz
Köln, den 29.08.2005 (Investmentfonds.de) - Ein besonderes Merkmal Offener
Immobilienfonds: Anleger und Investment stehen unter besonderem Schutz.
Dieser Schutz ist im Investmentgesetz (InvG) geregelt.
Das Gesetz erlegt den Fondsgesellschaften detaillierte Bestimmungen bspw.
hinsichtlich der möglichen Anlagen, der Darstellung des Vermögens oder der
Veröffentlichungspflichten auf. Die Depotbank, die Innenrevision der
Gesellschaften sowie externe Wirtschaftsprüfer nehmen hierfür regelmäßige
Kontrollfunktionen wahr. Offene Immobilienfonds unterliegen zudem der
Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
in Berlin.
Daneben veröffentlichen die Immobilienfonds freiwillig weitere - über die
Anforderungen des Gesetzgebers hinausgehende - Angaben in ihren Rechenschafts-
berichten.
Quelle: Investmentfonds.de
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