Investmentfonds.de
05.09.2005:
BVI: Depotbank - Grundstücks-Sondervermögen sicher verwahrt
Köln, den 05.09.2005 (Investmentfonds.de) - Das Investmentgesetz sieht im Rahmen des
Anlegerschutzes auch vor, dass die Immobilien-Gesellschaft (KAG) ein Kreditinstitut als
Depotbank beauftragen muss.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Depotbank zählt die Überwachung der Grundstücks-
Sondervermögen. Die Überwachung wird dadurch ermöglicht, dass das allgemeine
Verfügungsrecht der KAG über die einzelnen Liegenschaften eingeschränkt und aufgrund
eines Sperrvermerks zugunsten der Depotbank im Grundbuch an die Zustimmung der
Depotbank gebunden ist. Dies gilt sowohl für die Veräußerung als auch für die
Belastung eines Grundstücks.
Außerdem übernimmt die Depotbank die Ertragsausschüttungen, die Ausgabe und Rücknahme
von Anteilscheinen und gegebenenfalls die Ermittlung der Ausgabe- und Rücknahmepreise.
Für ihre Tätigkeit erhält die Depotbank ein aus dem Fondsvermögen zu zahlendes Entgelt.
Dieses besteht in der Regel aus einer Depotgebühr für die Verwahrung des Fondsvermögens
sowie einer Depotbankgebühr für ihre Durchführungs- und Kontrollaufgaben.
Quelle: Investmentfonds.de
|