Investmentfonds.de
05.05.2006:
Bankenevrband: Riester-Renten rechtzeitig anpassen
Köln, den 05.05.2006 (Investmentfonds.de) - Immer mehr Menschen nutzen die
Riester-Rente für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Der Staat fördert
dies unter anderem, indem er Zulagen zahlt. Für 2006 und 2007 wurde die Grundzulage
von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage für jedes Kind von 92 auf 138 Euro pro
Jahr erhöht.
Um in den vollen Genuss der angehobenen Zulagen zu kommen, muss jeder berechtigte
Vorsorgesparer, der einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, aber auch einen
erhöhten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser betrug bisher zwei Prozent der im
vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen. In diesem
Jahr steigt er auf drei Prozent der Einnahmen. Wer eine Riester-Rente abgeschlossen
hat, sollte darauf achten, dass nun auch ein höherer Mindesteigenbeitrag zur
Anwendung kommt. Denn: Wird der Mindesteigenbeitrag nur teilweise geleistet, dann
werden die Zulagen entsprechend dem Verhältnis der gezahlten Altersvorsorgebeiträge
zum Mindesteigenbeitrag gekürzt. Wer beispielsweise nur 60 Prozent des Mindesteigen-
beitrags zahlt, erhält auch nur 60 Prozent der ihm zustehenden staatlichen Zulage.
Förderungswürdig sind sozialversicherungsplichtig Beschäftigte, Frauen im Mutterschafts-
urlaub und auch Ehepartner von sozialversichrungsplichtig Beschäftigten. Sollten sich
noch keine Riesterförderung vom Staat erhalten, so können sie das unter
http://www.riesterrente-fuer-alle.de nachholen.
Quelle: Investmentfonds.de
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