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23.04.2007:
VÖB gegen EU-Finanzmarktaufsicht
Berlin/Frankfurt am Main (ots) - Der Bundesverband Öffentlicher
Banken Deutschlands, VÖB, hat sich erneut klar gegen eine
zentralisierte EU-Finanzmarktaufsicht ausgesprochen.
VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos sagte heute anlässlich der
VÖB-Frühjahrs-Pressekonferenz in Frankfurt, dass die öffentlichen
Banken die Bankenaufsicht als eine nationale Angelegenheit ansehen
für die auch weiterhin eine nationale Behörde zuständig sein müsse.
"Wer eine EU-einheitliche, zentrale Bankenaufsicht fordert, scheint
zu vergessen, dass der hierfür notwendige EU-Rechtsrahmen nicht
einmal in Ansätzen vorhanden ist. So müssten z. B. erst einmal das
Aufsichtsrecht, das Verwaltungsrecht, das Insolvenzrecht und der
Rechtsschutz europäisch harmonisiert werden", sagte Boos.
Mit großer Skepsis sieht der VÖB das für die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diskutierte Vorstandsmodell.
"Eine gute, im Markt und international respektierte Aufsicht muss
sichtbar sein und sich durchsetzen können. Das kann sie am besten
durch einen herausragenden Repräsentanten. Ein kollegiales
Entscheidungsorgan würde den BaFin-Präsidenten hingegen schwächen,
ohne die von den Befürwortern einer solchen Struktur angeführten
Vorteile zu bringen", so VÖB-Hauptgeschäftsführer Boos. In der
Diskussion um die Kosten der BaFin lehnt der VÖB die Rückkehr zu
einer pauschalen staatlichen Kostenbeteiligung ab. Denn damit würde
der aus dem Bundeshaushalt geleistete Anteil am BaFin-Haushalt den
von Kreditwirtschaft und Versicherungsunternehmen zu erbringenden
Anteil vorgeben. Dies könnte in Zeiten knapper Kassen zu einer
ungenügenden finanziellen Ausstattung der BaFin führen. Der VÖB
favorisiert daher eine Lösung, bei der der Haushalt der BaFin um
aufsichtsfremde Aufgaben, z. B. die Geldwäschebekämpfung und den
Abruf von Kontendaten, entlastet wird. Diese rein staatlichen
Aufgaben müsse der Staat, z. B. durch jährliche Zuschüsse zum
BaFin-Haushalt, selbst finanzieren.
In der Diskussion um die Haftung für fehlerhaftes Handeln der
BaFin vertritt der VÖB den Standpunkt, dass dies ein klassischer Fall
von Staatshaftung sei. Hierfür müsse daher der Staat und nicht die
beaufsichtigten Unternehmen aufkommen. "Jede andere Betrachtung würde
dazu führen, dass eine durch fehlerhafte Aufsicht geschädigte Bank
den ihr zustehenden Schadensersatz letztlich über eine Umlage zum
Teil selbst finanzieren muss", so Boos.
Originaltext: Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB)
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