Investmentfonds.de
06.01.2009:
Neu ab 2009: Das ändert sich - Arbeit und Soziales
Köln, den 06.01.2009 (Investmentfonds.de) -
Arbeit und Soziales
Ab 1. Januar 2009 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent
auf 2,8 Prozent. Zudem wird das Kurzarbeitergeld länger als bislang gezahlt. Eltern
dürfen sich über mehr Kindergeld freuen und zum ersten Mal seit 2001 steigt der
Mietzuschuss. Gute Nachricht für Großeltern: Sie dürfen unter bestimmten Voraus-
setzungen nun auch in die Elternzeit gehen.
Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Ab dem 1. Januar 2009 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent
auf 2,8 Prozent. Die Senkung ist allerdings befristet und gilt nur für 18 Monate bis
zum 30. Juni 2010. Dann soll der Beitragssatz 3,0 Prozent betragen.
Kurzarbeitergeld wird länger gezahlt
Die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld wird von zwölf auf 18 Monate verlängert. Die
Regelung ist auf ein Jahr befristet und gilt nur für Beschäftigte, die bis Ende 2009
wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld
haben. Zudem werden ab dem neuen Jahr Kurzarbeiter, die an einer Qualifizierungs-
maßnahme teilnehmen, vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Förderung des Hauptschulabschlusses
Von 2009 an haben Bürger ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre
Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss staatlich gefördert wird.
Beitragsbemessungsgrenze erhöht
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung wie auch in der
gesetzlichen Rentenversicherung wird ab 01. Januar 2009 von 5.300 Euro auf 5.400 Euro
pro Monat (Westdeutschland) bzw. von 4.500 Euro auf 4.550 Euro pro Monat
(Ostdeutschland) erhöht.
Versicherungspflichtgrenze
Die oft auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte Versicherungspflichtgrenze wird
ebenfalls angehoben. Sie steigt 2009 auf 48.600 Euro pro Jahr (2008: 48.150 Euro).
Wer sich privat krankenversichern will, muss drei Jahre in Folge mehr verdienen.
Für Arbeitnehmer, die seit dem 31.12.2002 oder noch länger privat versichert sind,
ist die Versicherungspflichtgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Niedrigere Hürden für ausländische Fachkräfte
Der Gesetzgeber will ab dem 1. Januar höhere Anreize für die Zuwanderung von
hochqualifizierten Fachkräften geben. Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis
müssen Hochqualifizierte künftig nur noch 63.600 Euro Jahreseinkommen anstatt der
bisherigen 86.400 Euro vorweisen. Für ausländische Existenzgründer mit dem gleichen
Anliegen gilt ab dem neuen Jahr ein halbiertes Mindest-Investitionsvolumen von 250.000
Euro. Zudem gibt es für Bürger aus den neuen EU-Staaten keine sogenannte Vorrangprüfung
mehr. Damit scheitert die Niederlassungserlaubnis nicht mehr an der Frage, ob der
Ausländer möglicherweise einen inländischen Bewerber verdrängen wird. Geduldete
Ausländer bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Deutschland eine
qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und eine verbindliche Einstellungs-
zusage oder bereits Arbeit haben. Ausländische geduldete Hochschulabsolventen, deren
Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang durchgehend in
ihrem Beruf gearbeitet haben, bekommen ebenfalls eine sichere Aufenthaltserlaubnis.
Gesetzliche Unfallversicherung
Mit dem "Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz" wird die gesetzliche Unfallver-
sicherung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. So wird
u.a. die Zahl der Unfallversicherungsträger reduziert und der Unfallschutz auf
ehrenamtlich Tätige ausgeweitet.
Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden 2009 Monatseinkommen bis
zu einer Höhe von 3.675 Euro (2008: 3.600 Euro) zur Berechnung der Beiträge herangezogen.
Für die Arbeits- und Rentenversicherung gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:
4.550 Euro monatlich im Osten und 5.400 Euro Monatseinkommen im Westen.
Höheres Kindergeld und mehr Freibetrag
Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2009 erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es
künftig 164 statt der bisherigen 154 Euro. Für das dritte Kind steigt der Zuschuss um
16 auf 170 Euro. Für jedes weitere Kind bekommen Erziehende 195 Euro, ebenfalls 16
Euro mehr als bisher. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 3.648 auf 3.864 Euro.
Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt unverändert. So belaufen
sich die Freibeträge für Kinder auf 6.024 Euro. Die Summe ist nur von Bedeutung, wenn
die durch den Freibetrag erreichte Steuerersparnis höher als das Kindergeld ausfällt.
Dann zahlt das Finanzamt zusätzlich zum Kindergeld den entsprechenden Differenzbetrag
(Steuerersparnis minus Kindergeld).
Schulzuschuss für Kinder von ALG-II-Empfängern
Kinder von ALG-II-Empfängern bekommen ab dem neuen Schuljahr einen staatlichen Zuschuss
für Lernmaterialen wie Bücher und Hefte. Auch ein Schulranzen kann mit diesem Geld
bezahlt werden. Der Zuschuss wird bis zum 10. Schuljahr gewährt. Wenn es die Behörden
verlangen, müssen entsprechende Zahlungsbelege vorgelegt werden.
Höheres Wohngeld
Erstmals seit 2001 wird der Mietzuschuss angehoben. Zum Jahresbeginn steigt das Wohngeld
um rund 60 Prozent, im Durchschnitt also von 90 auf 140 Euro. Die Erhöhung gilt
rückwirkend zum 1. Oktober 2008. Die Wohngeldstelle zahlt für die drei Monate im alten
Jahr einen pauschalen Zuschuss zu den Heizungskosten. Je nach Anzahl der Personen gibt
es zwischen 100 und 205 Euro. Leben mehr als fünf Personen in einem Haushalt, werden für
jede weitere Person 25 Euro gezahlt.
Elternzeit für Großeltern
Auch Großeltern können ab Januar Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen, vorausge-
setzt ein Elternteil der zu betreuenden Enkelkinder ist noch minderjährig, besucht noch
die Schule oder macht eine Ausbildung.
Bessere Kinderbetreuung
Von Januar an sollen auch Eltern, die auf Arbeitssuche sind, einen gesicherten
Betreuungsplatz für ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder bekommen.
Besserer Schutz der Betriebsrenten bei Insolvenz
Der Pensions-Sicherungs-Verein steht von Januar an zwölf Monate für rückständige
Betriebsrenten ein, wenn eine Firma Insolvenz anmeldet. Bislang lag die Frist bei
sechs Monaten. Es war jedoch wiederholt vorgekommen, dass zwischen der Einstellung
der Betriebsrentenzahlung bei Insolvenz und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
mehr als sechs Monate vergingen und auf diese Weise Betriebsrenten verloren gegangen
waren. Das soll durch die neue Regelung verhindert werden.
Quelle: Investmentfonds.de
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