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Investmentfonds - News

FondsNews        
06.01.2009
Wichtiger Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte und Copyright sind die Anbieter verantwortlich.

Investmentfonds.de 06.01.2009:
Neu ab 2009: Das ändert sich - Arbeit und Soziales

Köln, den 06.01.2009 (Investmentfonds.de) - 

Arbeit und Soziales

Ab 1. Januar 2009 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent 
auf 2,8 Prozent. Zudem wird das Kurzarbeitergeld länger als bislang gezahlt. Eltern 
dürfen sich über mehr Kindergeld freuen und zum ersten Mal seit 2001 steigt der 
Mietzuschuss. Gute Nachricht für Großeltern: Sie dürfen unter bestimmten Voraus-
setzungen nun auch in die Elternzeit gehen.


Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt 

Ab dem 1. Januar 2009 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent 
auf 2,8 Prozent. Die Senkung ist allerdings befristet und gilt nur für 18 Monate bis 
zum 30. Juni 2010. Dann soll der Beitragssatz 3,0 Prozent betragen. 


Kurzarbeitergeld wird länger gezahlt

Die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld wird von zwölf auf 18 Monate verlängert. Die 
Regelung ist auf ein Jahr befristet und gilt nur für Beschäftigte, die bis Ende 2009 
wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld 
haben. Zudem werden ab dem neuen Jahr Kurzarbeiter, die an einer Qualifizierungs-
maßnahme teilnehmen, vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.


Förderung des Hauptschulabschlusses

Von 2009 an haben Bürger ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre 
Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss staatlich gefördert wird. 


Beitragsbemessungsgrenze erhöht

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung wie auch in der 
gesetzlichen Rentenversicherung wird ab 01. Januar 2009 von 5.300 Euro auf 5.400 Euro 
pro Monat (Westdeutschland) bzw. von 4.500 Euro auf 4.550 Euro pro Monat 
(Ostdeutschland) erhöht.


Versicherungspflichtgrenze

Die oft auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte Versicherungspflichtgrenze wird 
ebenfalls angehoben. Sie steigt 2009 auf 48.600 Euro pro Jahr (2008: 48.150 Euro). 
Wer sich privat krankenversichern will, muss drei Jahre in Folge mehr verdienen. 
Für Arbeitnehmer, die seit dem 31.12.2002 oder noch länger privat versichert sind, 
ist die Versicherungspflichtgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.


Niedrigere Hürden für ausländische Fachkräfte
 
Der Gesetzgeber will ab dem 1. Januar höhere Anreize für die Zuwanderung von 
hochqualifizierten Fachkräften geben. Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis 
müssen Hochqualifizierte künftig nur noch 63.600 Euro Jahreseinkommen anstatt der 
bisherigen 86.400 Euro vorweisen. Für ausländische Existenzgründer mit dem gleichen 
Anliegen gilt ab dem neuen Jahr ein halbiertes Mindest-Investitionsvolumen von 250.000 
Euro. Zudem gibt es für Bürger aus den neuen EU-Staaten keine sogenannte Vorrangprüfung 
mehr. Damit scheitert die Niederlassungserlaubnis nicht mehr an der Frage, ob der 
Ausländer möglicherweise einen inländischen Bewerber verdrängen wird. Geduldete 
Ausländer bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Deutschland eine 
qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und eine verbindliche Einstellungs-
zusage oder bereits Arbeit haben. Ausländische geduldete Hochschulabsolventen, deren 
Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang durchgehend in 
ihrem Beruf gearbeitet haben, bekommen ebenfalls eine sichere Aufenthaltserlaubnis.


Gesetzliche Unfallversicherung 

Mit dem "Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz" wird die gesetzliche Unfallver-
sicherung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. So wird 
u.a. die Zahl der Unfallversicherungsträger reduziert und der Unfallschutz auf 
ehrenamtlich Tätige ausgeweitet. 


Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden 2009 Monatseinkommen bis 
zu einer Höhe von 3.675 Euro (2008: 3.600 Euro) zur Berechnung der Beiträge herangezogen. 
Für die Arbeits- und Rentenversicherung gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen: 
4.550 Euro monatlich im Osten und 5.400 Euro Monatseinkommen im Westen. 


Höheres Kindergeld und mehr Freibetrag

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2009 erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es 
künftig 164 statt der bisherigen 154 Euro. Für das dritte Kind steigt der Zuschuss um 
16 auf 170 Euro. Für jedes weitere Kind bekommen Erziehende 195 Euro, ebenfalls 16 
Euro mehr als bisher. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 3.648 auf 3.864 Euro. 
Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt unverändert. So belaufen 
sich die Freibeträge für Kinder auf 6.024 Euro. Die Summe ist nur von Bedeutung, wenn 
die durch den Freibetrag erreichte Steuerersparnis höher als das Kindergeld ausfällt. 
Dann zahlt das Finanzamt zusätzlich zum Kindergeld den entsprechenden Differenzbetrag 
(Steuerersparnis minus Kindergeld).


Schulzuschuss für Kinder von ALG-II-Empfängern

Kinder von ALG-II-Empfängern bekommen ab dem neuen Schuljahr einen staatlichen Zuschuss 
für Lernmaterialen wie Bücher und Hefte. Auch ein Schulranzen kann mit diesem Geld 
bezahlt werden. Der Zuschuss wird bis zum 10. Schuljahr gewährt. Wenn es die Behörden 
verlangen, müssen entsprechende Zahlungsbelege vorgelegt werden.


Höheres Wohngeld

Erstmals seit 2001 wird der Mietzuschuss angehoben. Zum Jahresbeginn steigt das Wohngeld 
um rund 60 Prozent, im Durchschnitt also von 90 auf 140 Euro. Die Erhöhung gilt 
rückwirkend zum 1. Oktober 2008. Die Wohngeldstelle zahlt für die drei Monate im alten 
Jahr einen pauschalen Zuschuss zu den Heizungskosten. Je nach Anzahl der Personen gibt 
es zwischen 100 und 205 Euro. Leben mehr als fünf Personen in einem Haushalt, werden für 
jede weitere Person 25 Euro gezahlt.


Elternzeit für Großeltern

Auch Großeltern können ab Januar Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen, vorausge-
setzt ein Elternteil der zu betreuenden Enkelkinder ist noch minderjährig, besucht noch 
die Schule oder macht eine Ausbildung.


Bessere Kinderbetreuung

Von Januar an sollen auch Eltern, die auf Arbeitssuche sind, einen gesicherten 
Betreuungsplatz für ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder bekommen. 


Besserer Schutz der Betriebsrenten bei Insolvenz

Der Pensions-Sicherungs-Verein steht von Januar an zwölf Monate für rückständige 
Betriebsrenten ein, wenn eine Firma Insolvenz anmeldet. Bislang lag die Frist bei 
sechs Monaten. Es war jedoch wiederholt vorgekommen, dass zwischen der Einstellung 
der Betriebsrentenzahlung bei Insolvenz und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 
mehr als sechs Monate vergingen und auf diese Weise Betriebsrenten verloren gegangen 
waren. Das soll durch die neue Regelung verhindert werden. 






Quelle: Investmentfonds.de






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Quellen: Investmentfonds.de.


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