Investmentfonds.de
06.01.2009:
VL für Weiterbildung nutzen
Köln, den 06.01.2009 (Investmentfonds.de) - Berufliche Weiterbildung soll attraktiver
werden. Mit einer neuen "Bildungsprämie" will das Bundeskabinett die Bereitschaft des
Einzelnen für berufliche Weiterbildungen unterstützen. Gleichzeitig soll das
Gesamtkonzept zum "Lernen im Lebenslauf" bestehende Hindernisse beseitigen.
"Lebenslanges Lernen ist entscheidend für die Perspektive jedes Einzelnen. Und es ist
wichtig für das Wirtschaftswachstum und für das Wohlergehen der Gesellschaft insgesamt",
sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan.
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Staat fördert Weiterbildung durch Bildungsprämie
Die Bundesregierung wird eine "Bildungsprämie" einführen. Sie beträgt bis zu 154 Euro pro
Jahr. Sie steht allen zu, deren zu versteuerndes jährliches Einkommen 17.900 Euro
(beziehungsweise 35.800 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
Die Prämie kann einmal im Jahr dafür eingesetzt werden, um 50 Prozent der Seminarkosten
oberhalb einer Bagatellgrenze von 30 Euro zu finanzieren. Auch Weiterbildungsdarlehen
sollen die Motivation und Verantwortung des Einzelnen stärken, für den Erhalt seiner
Beschäftigungsfähigkeit Vorsorge zu treffen.
VL für die Weiterbildung nutzen
Ganz entscheidend ist außerdem die vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung des
Vermögensbildungsgesetzes. Künftig soll es möglich sein, für die berufliche
Weiterbildung angesparte Mittel aus einem Vertrag für vermögenswirksame Leistungen
zu entnehmen. Die Arbeitnehmersparzulage entfällt dadurch nicht.
Je nachdem, wie hoch der Sparbetrag ist und wie lange schon gespart wurde, lassen sich
mit der Summe auch größere Weiterbildungen bezahlen. Bei vermögenswirksamen Leistungen,
die Rechte am Unternehmen des Arbeitgebers begründen (Mitarbeiterbeteiligungen), ist
allerdings eine Zustimmung des Arbeitgeber notwendig.
Mehr Menschen zur Weiterbildung motivieren
Zurzeit nehmen nur 43 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter von 25 bis 64
Jahren an Weiterbildungen teil. Bis zum Jahr 2015 soll dieser Anteil auf 50 Prozent
steigen. Besonders Menschen mit geringer Qualifikation sollen angesprochen werden. Sie
sind am stärksten von Arbeitslosigkeit bedroht und profitieren daher besonders von
zusätzlichen Qualifikationen.
Weiterbildung kann auch bei der Integration von Migrantinnen und Migranten helfen. Das
Konzept sieht deshalb auch den Ausbau berufsbezogener Sprachförderung und interkulturelle
Weiterbildungsangebote vor.
Quelle: Investmentfonds.de
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