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Investmentfonds - News

FondsNews        
01.06.2010
Wichtiger Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte und Copyright sind die Anbieter verantwortlich.

Investmentfonds.de 01.06.2010:
BVI: Offene Immobilienfonds - Fünf Maßnahmen zur Liquiditätsoptimierung

Köln, den 01.06.2010 (Investmentfonds.de) - 


BVI-Eingabe an das Finanzministerium stellt
Schutz der Privatanleger in den Vordergrund


Frankfurt am Main, 31. Mai 2010. Eine Reform der Offenen
Immobilienfonds (OIFs) sollte in erster Linie den Schutz der
Privatanleger zum Ziel haben. Die aufgetretenen Probleme
müssten vor allem durch die Optimierung der Liquiditätssteuerung
angegangen werden, ohne das Produkt zum Nachteil der
Anleger zu verändern. Das betont der BVI Bundesverband
Investment und Asset Management in seiner Stellungnahme
zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit
des Kapitalmarkts, das heute in einer Anhörung im Bundesministerium
der Finanzen erörtert wird.



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Bei OIFs sei eine Fristentransformation zu leisten - ebenso wie bei jeder Bank. Diese Fristentransformation habe in der Vergangenheit ganz überwiegend gut funktioniert, gerade auch während der Jahre 2005 bis 2009: In diesem Fünfjahreszeitraum hätten die OIFs Anteile im Wert von 97,5 Mrd. Euro ausgegeben und Immobilien für 43,7 Mrd. Euro neu erworben. Im selben Zeitraum seien 97,9 Mrd. Euro aufgrund von Rückgaben an die Anleger ausgezahlt und Immobilien für 37,7 Mrd. Euro verkauft worden. Das unterstreiche, dass OIFs in hohem Umfang Fristen transformieren und das auch könnten. Die Reformvorschläge der Branche zeigten nun auf, wie diese Fristentransformationsleistung durch fünf Maßnahmen optimiert werden könne: 1. OIFs vor „Geldparkern“ schützen In der Vergangenheit hätten institutionelle Anleger, aber auch vermögende Privatanleger, regelmäßig für nur wenige Wochen oder Monate größere Summen in OIFs angelegt. Eine Immobilienanlage sei von ihnen aber nie beabsichtigt gewesen. Vielmehr seien OIFs als Liquiditätsanlage eingesetzt und die Möglichkeit der täglichen Rückgabe missbraucht worden. Als geeignete Maßnahme schlägt die Branche der OIFs eine Mindesthaltefrist von einem Jahr für alle Anleger vor. 2. Anlageverhalten von institutionellen Anlegern berücksichtigen: Im Rahmen der professionellen Tätigkeit dieser institutionellen Anleger werde jede Anlageentscheidung grundsätzlich täglich auf den Prüfstand gestellt. Institutionelle Anleger reagierten im Gegensatz zu Privatanlegern rasch, gleichgerichtet und mit großen Beträgen. Unter den durch die Rückgaben von institutionellen Anlegern ausgelösten Rücknahmeaussetzungen hätten regelmäßig vor allem die Privatanleger zu leiden. Für die Zukunft sei darauf zu achten, dass institutionelle Anleger nicht mehr durch den Abzug hoher Beträge in kurzer Zeit ein „Windhundrennen“ mit nachfolgenden Rücknahmeaussetzungen verursachen könnten. Als geeignete Maßnahme schlägt die Branche eine Kündigungsfrist von einem Jahr für alle nicht-natürlichen Personen vor. 3. OIFs für die private Altersvorsorge optimieren Als Substanzwertanlage böten OIFs einen eingebauten Inflationsschutz und seien daher besonders für die Altersvorsorge geeignet. Dazu müssten Anleger während der Ansparphase jederzeit (regelmäßig monatlich) investieren können. Gleichzeitig müssten monatliche Auszahlungspläne als private Zusatzrente stets zuverlässig ausgezahlt werden, selbst wenn ein Fonds vorübergehend die Rücknahme aussetzen müsse. Der BVI fordert, dass Anteile weiterhin jederzeit ausgegeben und zurückgenommen werden können. Bei Rücknahmeaussetzung sind Auszahlungspläne fortzuführen, wofür zusätzliche Liquidität vorzuhalten sei.

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4. Folgen von Rücknahmeaussetzungen anlegergerecht ausgestalten In schwierigen Marktphasen sei es nicht im Interesse der langfristig orientierten Anleger, Immobilien zu Ausverkaufspreisen auf den Markt zu werfen. Auf der anderen Seite werde es meist auch Anleger geben, die im Falle einer längerfristigen Rücknahmeaussetzung lieber aussteigen wollen und dabei bereit sind, gewisse Wertverluste zu akzeptieren. Diesen unterschiedlichen Interessenlagen lasse sich gerecht werden, indem Abschläge, die während einer Rücknahmeaussetzung durch Verkäufe unterhalb des Sachverständigenwerts erfolgen, nur den Anlegern belastet werden, die diese Verkäufe durch ihre Anteilrückgaben auslösen. 5. Durch flexible Regeln Produktangebot differenzieren Der Markt der OIFs habe sich seit den 1990er Jahren stark verändert und differenziert. Der gesetzliche Rahmen solle unterschiedliche Angebote unterstützen, indem an Stelle starrer Regeln flexible Spielräume geschaffen werden. Dazu gehöre, dass mit institutionellen Investoren rechtswirksam einzelver- tragliche Kündigungsfristen vereinbart werden könnten, die auch länger sein könnten als ein Jahr.





Quelle: Investmentfonds.de






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Quellen: Investmentfonds.de.


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