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21.07.2010
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Investmentfonds.de 21.07.2010:
Oberlandesgericht Karlsruhe ordnet Prüfung der Bilanzen der MLP AG an

   München (ots) - Im Rahmen des Musterverfahrens gegen die MLP AG 
hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem nunmehr bekannt 
gegebenen Beschluss die sachverständige Prüfung der 
Bilanzierungspraxis in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 
angeordnet

   Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte führt seit 2007 zahlreiche 
Schadenersatzprozesse für ehemalige Mitarbeiter und Kunden mit einem 
Schadensvolumen von derzeit insgesamt 34,7 Mio. EUR gegen die MLP AG 
und ihren früheren Vorstandsvorsitzenden Dr. Bernhard Termühlen, 
welcher zwischenzeitlich Aufsichtsratsvorsitzender des 
Finanzdienstleisters Mayflower Capital AG ist. Das Landgericht 
Heidelberg hatte mit Vorlagebeschluss vom 30. Dezember 2008 ein 
Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz 
eingeleitet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte am 23. Februar 
2009 den Musterkläger ausgewählt, der von Rotter Rechtsanwälte 
vertreten wird.

   Gegenstand des Verfahrens ist die Bilanzierungspraxis der MLP AG 
in den Jahren 1999 bis 2002. Nach Ansicht der Kläger haben die MLP AG
und Dr. Bernhard Termühlen vorsätzlich die Bilanzen manipuliert, um 
dem Anlagepublikum in den Jahren 1999 bis 2002 ein Gewinnwachstum von
jährlich 30 % vorspiegeln zu können. Lediglich durch die 
gesetzwidrige Unterlassung der Bildung von Rückstellungen für 
Einstandspflichten aus Factoringgeschäften der damaligen 
Konzerntochter MLP Finanzdienstleistungen AG konnte dem 
Anlagepublikum ein Gewinnwachstum von 30 % vorgetäuscht werden. 
Dadurch entstand nach Ansicht der Kläger ein "Rückstellungsstau", der
mit der Bildung von periodenfremden Rückstellungen in Höhe von 120,1 
Mio. EUR im Jahresabschluss 2002 zur Bilanzbereinigung aufgelöst 
wurde. Dem entsprechend konnte die MLP AG für das Geschäftsjahr 2002 
kein Gewinnwachstum mehr ausweisen. Vielmehr konnte sie ein Ergebnis 
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von nur minus EUR 36, 6 Mio 
erreichen. Die Bewertung des Unternehmens am Kapitalmarkt brach in 
Folge des Bekanntwerdens massiv ein.

   Der langfristige Chart der MLP-Aktie zeigt nach Ansicht der Kläger
sehr anschaulich, dass die Bewertung des Unternehmens am Kapitalmarkt
in den Jahren 1998 bis 2002 dieser vorgeworfenen Manipulation 
geschuldet war. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte seinerzeit 
gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Termühlen Anklage wegen des 
Verdachts auf Bilanzfälschung erhoben und nur durch die Begleichung 
einer vom Strafgericht angeordneten Geldauflage konnte ein 
öffentlicher Strafprozess vermieden werden.

   Mit dem am 22. Juni 2010 erlassenen und jetzt bekannt gegebenen 
Beschluss ordnet das Oberlandesgericht Karlsruhe die Prüfung der 
genannten Fragen durch einen Sachverständigen an. "Wir begrüßen 
diesen Beschluss ausdrücklich" so Klaus Rotter, "zumal jetzt endlich 
obergerichtlich und ggf. höchstrichterlich die aufgeworfenen Fragen 
der Bilanzmanipulationen durch die MLP AG und Dr. Bernhard Termühlen 
geklärt werden können."

   Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe in der 
mündlichen Verhandlung am 4. Mai 2010 der MLP AG die beträchtlichen 
Risiken des Prozesses vor Augen geführt und ihr eine vergleichsweise 
Lösung nahe gelegt. Die Aussagen des erkennenden Gerichts zu den 
Erfolgsaussichten der Klagen widerlegen auch deutlich die 
Einschätzung der Erfolgsaussichten durch den Vorstandsvorsitzenden 
Dr. Schröder-Wildberg, der im Geschäftsbericht 2009 vollmundig 
verkündet, dass die Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben. So hält 
es die MLP AG ungeachtet des tatsächlich bestehenden Prozessrisikos 
für nicht erforderlich, für diese Risiken Rückstellungen zu bilden.

   Für Rotter Rechtsanwälte stellt auch dies einen erneuten Verstoß 
gegen die geltenden Rechnungslegungsvorschriften dar, wodurch sich 
die MLP AG erneut schadenersatzpflichtig gegenüber den Aktionären 
machen könnte. Denn Investoren, die während der Dauer des 
Schadenersatzprozesses Aktien erwerben, hätten diese zu teuer 
erworben, wenn es zu einer Verurteilung käme und dadurch der Kurs der
MLP Aktie einbrechen würde. Von einer Kurserheblichkeit ist 
auszugehen, zumal der Jahresgewinn 2009 der MLP AG bei 24 Mio. EUR 
lag und allein die Schadenersatzforderung, die Rotter Rechtsanwälte 
vertritt, sich inklusive Zinsen auf zwischenzeitlich 34,7 Mio. EUR 
beläuft. Das gesamte Schadenersatzvolumen dürfte noch deutlich höher 
liegen, da sich noch weitere Kläger an dem Verfahren beteiligen.

Originaltext:         Rotter Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61719
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Pressekontakt:
Rechtsanwalt Klaus Rotter 
Rechtsanwältin Jasmin Liebek

ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft
Luise-Ullrich-Straße 2, 82031 Grünwald
Telefon (0 89) 64 98 45 - 0
mail@rrlaw.de





Quelle: news aktuell






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Quellen: Investmentfonds.de.


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