Investmentfonds.de
21.07.2010:
Bankenverband: Gold - Spekulationsfrist beachten
Köln, den 21.07.2010 (Investmentfonds.de) - Der Höhenflug des Goldpreises
verlockt so manchen Privatanleger dazu, seine Goldbarren oder Goldmünzen
mit Gewinn zu verkaufen. Doch Vorsicht: Liegen zwischen Erwerb und Verkauf
weniger als 12 Monate, ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig
und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahme: Die jährliche
Freigrenze von 600 Euro wird nicht überschrit-ten. Besser abwarten – denn
nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr sind Veräußerungsgewinne
grundsätzlich steuerfrei.
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Goldbarren und Goldmünzen, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliches Zahlungs-
mittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem
Goldgehalt bestimmt, zählen zum so genannten Anlagegold und können mehrwert-
steuerfrei erworben werden. Das Bundesfinanzministerium verzeichnet in einer
Liste, die auch über das Internet aufgerufen werden kann, gängige Goldmünzen,
die zum Anlagegold zählen.
Quelle: Investmentfonds.de
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