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FondsNews
31.05.2011 |
Wichtiger
Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung
der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte
und Copyright sind die Anbieter verantwortlich. |
--- Ende Anzeige ---
Voraussetzung: Derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann eine
ausreichende Bonität nachweisen und ist Angehöriger gemäß §15 Abgabenordnung
(AO). Dazu zählen etwa Eheleute, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister.
Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtange-
hörige zu. Allerdings können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch
andere Vorschriften festgelegt sein. Es ist deshalb empfehlenswert, sich bei
seinem Kundenberater darüber zu informieren.Quelle: Investmentfonds.de |
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