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FondsNews        
17.08.2011
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Investmentfonds.de 17.08.2011:
Bundeszuschüsse und Bundesmittel zur Rentenversicherung

   Berlin (ots) - Die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung belaufen

sich 2011 auf insgesamt rund 58,8 Mrd. Euro.


   Die Bundeszuschüsse stellen keine Subvention der 

Rentenversicherung dar. Sie sollen vielmehr die Kosten für die der 

Rentenversicherung übertragenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben 

abdecken. Darunter fallen beispielsweise die Berücksichtigung von 

Anrechnungszeiten, Fremdrenten oder der Finanztransfer von West nach 

Ost. Die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben soll 

nicht von den Beitragszahlern der Rentenversicherung, sondern vom 

Steuerzahler getragen werden. Jüngste Abschätzungen zeigen, dass die 

Höhe der Bundeszuschüsse in etwa der Höhe der Kosten für diese nicht 

beitragsgedeckten Leistungen entspricht.


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Darüber hinaus erhält die Deutsche Rentenversicherung Beiträge für Zeiten der Kindererziehung, die sich 2011 auf rund 11,5 Mrd. Euro belaufen. Daneben erstattet der Bund der Rentenversicherung die Ausgaben aus der Überführung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen aus der DDR sowie einigungsbedingte Leistungen im Umfang von rund 4,0 Mrd. Euro. Hinzu kommen die Kosten, die dem Bund durch den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich des Defizits in der Knappschaftlichen Rentenversicherung entstehen. Diese betragen 2011 rund 6,0 Mrd. Euro. "Eine Kürzung dieser Mittel hätte die Konsequenz, dass entsprechend auch die Leistungen der Rentenversicherung reduziert werden müssten", so der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische.





Quelle: news aktuell






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Quellen: Investmentfonds.de.


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