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Investmentfonds - News

FondsNews        
18.11.2011
Wichtiger Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte und Copyright sind die Anbieter verantwortlich.

Investmentfonds.de 18.11.2011:
Bankenverband: Bankvollmacht für Notfälle – jederzeit widerrufbar

Köln, den 18.11.2011 (Investmentfonds.de) - Niemand ist vor Schicksals­schlägen 
geschützt. Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in seiner Handlungsfähigkeit 
stark eingeschränkt werden. Und nicht nur altersbedingt können womöglich auch 
Bankgeschäfte wie Über­weisungen oder das Abheben von Bargeld nicht mehr selbst 
vorgenommen werden. Wer entscheidet und veranlasst dann alles Notwendige? Die 
nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder sind dazu nicht automatisch 
berechtigt.


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Für derartige Notfälle sollte man deshalb rechtzeitig Vorsorge treffen. Wer einen Bevoll­mächtigten bestimmt, der seine Angelegenheiten regeln soll, kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Dies geht, indem man gegen- über der Bank einer Vertrauensperson eine „Konto-/Depotvollmacht“ erteilt. Sinnvoll ist es, dafür zusammen mit der Vertrauensperson die Bank aufzusuchen. So können etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung im Vorhinein ausgeräumt werden. Die Voll­macht gilt über den Tod hinaus. Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei nicht um eine Generalvollmacht. Das heißt, die Bankgeschäfte, die die Vertrauens- person übernehmen darf, werden vorher klar festgelegt. Die Kreditinstitute halten entsprechende Vordrucke für ihre Kunden bereit. Selbstverständlich kann der Kontoinhaber - und nach seinem Tod der Erbe - die „Konto-/Depotvollmacht“ jeder- zeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.





Quelle: Investmentfonds.de






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Quellen: Investmentfonds.de.


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