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FondsNews
09.12.2011 |
Wichtiger
Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung
der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte
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Ergebnisse
„Der für die teilnehmenden deutschen Banken ermittelte Rekapitalisierungsbedarf
beläuft sich auf insgesamt 13,1 Mrd. € und entfällt auf sechs der 13
Kreditinstitute“, sagte Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen
Bundesbank. Dabei entfallen rund 65 % des deutschen Kapitalbedarfs auf zwei
Institute: die Commerzbank mit einem Kapitalbedarf von 5,3 Mrd. € und die Deutsche
Bank mit einem Kapitalbedarf von 3,2 Mrd. €. Darüber hinaus haben die Norddeutsche
Landesbank, die Landesbank Hessen-Thüringen, die DZ Bank sowie die WestLB einen
Rekapitalisierungsbedarf.
„Man muss diese Ergebnisse vor dem Hintergrund der aktuellen Marktverwerfungen für
Staatsanleihen und der gleichzeitigen Erhöhung der Kapitalanforderungen betrachten“,
betonte Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin. „Die aktuelle
Rekapitalisierungsumfrage stellt keine Vorwegnahme des Basel III-Regelwerkes dar
und präjudiziert auch nicht einen Wegfall der Nullgewichtung von EWR-Staatsanleihen“,
so Röseler weiter.
Die starke Erhöhung des Rekapitalisierungsbedarfs für deutsche Banken im Vergleich
zur Ersterhebung im Oktober ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die
European Banking Authority (EBA) den Berechnungsstichtag für die risikogewichteten
Aktiva (RWA) und das regulatorische Kapital vom 30. Juni 2011 auf den 30. September
2011 angepasst hat. Zudem wurden in der zweiten Umfrage RWA-Effekte aus der Umsetzung
der Eigenkapitalrichtlinie CRD III nicht mehr über einen Skalierungsfaktor von 2,5
approximiert, sondern sind unter Anwendung differenzierter CRD-III-Regeln ermittelt
worden. Dies führt im Einzelfall zu einer deutlichen Erhöhung der risikogewichteten
Aktiva. Eine weitere Änderung ist die Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten
von Zeitwertgewinnen und -verlusten für Kreditforderungen gegenüber EWR-
Mitgliedsstaaten.
Für die Norddeutsche Landesbank sowie die Landesbank Hessen-Thüringen konnten die
angekündigten und zum Teil im Dezember 2011 umgesetzten, kapitalerhöhenden
Maßnahmen (Barkapitalzufuhr, Umwandlung stiller Einlagen in hartes Kernkapital)
aufgrund der Stichtagsbetrachtung zum 30. September 2011 von der EBA nicht als
regulatorisches Kapital anerkannt werden. Dies führt zwar zu einem erheblich
höheren nominellen Rekapitalisierungsbedarf für diese Institute. Allerdings betont
Sabine Lautenschläger: „Der Großteil des Kapitalbedarfs der Helaba und der NordLB
ist bereits durch öffentlich angekündigte Kapitalmaßnahmen gedeckt“. Die WestLB
wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit mit dem EU-weiten Stresstest 2011 in die
Rekapitalisierungsberechnungen einbezogen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass
die WestLB zum 30. Juni 2012 eine maßgeblich veränderte Unternehmensstruktur
aufweisen wird.
Die Kreditinstitute müssen den nationalen Aufsichtsbehörden bis zum 20. Januar 2012
ihre Pläne zum Erreichen der geforderten Kapitalausstattung vorlegen. Die Banken
haben bereits begonnen, entsprechende Pläne zu erstellen und mit den
Aufsichtsbehörden abzustimmen.
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Allgemeines
Um die Kapitalausstattung europäischer Banken im Schatten der europäischen
Staatschuldenkrise zu stärken, haben die europäischen Staats- und Regierungschefs
am 26. Oktober 2011 eine Bankenrekapitalisierung in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union beschlossen. Damit soll in einer außerordentlichen Marktsituation
das Vertrauen der Investoren in die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber
weiteren Schocks gestärkt werden. Die EBA hat im November 2011 in Zusammenarbeit
mit den nationalen Aufsichtsbehörden die Datenerhebung und Berechnung des
Kapitalbedarfs der insgesamt 71 teilnehmenden Banken koordiniert. Aus Deutschland
waren jene 13 Institute beteiligt, die bereits beim EU-weiten Stresstest im Sommer
2011 einbezogen worden waren.
Der Rekapitalisierungsbedarf ergibt sich dadurch, dass die Institute nach
Berücksichtigung stiller Lasten bei Forderungen gegenüber EWR-Mitgliedstaaten
eine deutlich über den aktuellen Mindestkapitalanforderungen liegende Core-Tier-1-
Kapitalquote von mindestens 9 % erreichen müssen. Diese Kapitalquote ist zum
Stichtag 30. Juni 2012 zu erfüllen. Der Teilbetrag, der zur Unterlegung stiller
Lasten in den Euro-Staatsanleihen benötigt wird, wurde zum Stichtag 30. September
2011 festgeschrieben. Diese Festlegung soll Anreizen zur Veräußerung der Forderungen
gegenüber EWR-Mitgliedstaaten und damit der Möglichkeit eines unkontrollierten
Kreditabbaus entgegenwirken.
Quelle: Investmentfonds.de |
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