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FondsNews
22.02.2013 |
Wichtiger
Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung
der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte
und Copyright sind die Anbieter verantwortlich. |
--- Ende Anzeige ---
Union Investment wünsche sich mehr Klarheit über die geplanten regulatorischen
Maßnahmen, mehr Augenmaß in der Diskussion und vor allem ein abgestimmtes
Vorgehen, damit sich die über 30 aktuellen Regulierungsvorhaben für die Branche
nicht gegenseitig widersprächen. Deshalb sei es wichtig, bei der Flut an
Vorschlägen im Sinne des Kunden frühzeitig Fehlentwicklungen aufzuzeigen und
den Gesetzgeber dort zu Korrekturen zu bewegen, wo sie notwendig seien. „Wir
als Asset Manager werden in unserer Rolle als verantwortungsvoller Treuhänder
künftig stärker denn je gefordert sein“, betonte Reinke. Gegenwärtig sehe man
dringenden Handlungsbedarf bei drei Themen: erstens bei den geplanten
Neuregelungen zu Offenen Immobilienfonds, wo man derzeit eine mangelnde
Abstimmung der Maßnahmen erlebe, zweitens bei der Finanztransaktionssteuer
und drittens bei der Diskussion um die Honorarberatung.
Kein weiterer Regulierungsbedarf bei Offenen Immobilienfonds
Seit dem 1. Januar 2013 gelten für Offene Immobilienfonds neue Regeln aus dem
Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG). Diese beinhalten
Freibeträge und damit die jederzeitige Rückgabe von 30.000 Euro pro Anleger,
Fonds und Kalenderhalbjahr sowie eine Mindesthaltedauer von 24 und einer
Kündigungsfrist von zwölf Monaten. „Damit verbessert das AnsFuG die Offenen
Immobilienfonds und vollzieht regulatorisch das, was wir mit unserer
Liquiditätssteuerung und der konsequenten Trennung privater und institutioneller
Gelder bereits seit einigen Jahren freiwillig umgesetzt haben“, erläuterte
Reinke. Nun würde aber wieder diskutiert, ob diese Maßnahmen ausreichten. „Und
da haben wir eine deutlich andere Sicht als das Bundesfinanzministerium“, betonte
der Vorstandsvorsitzende. Die Regelungen des AnsFuG hätten auf Offene Immobilien-
fonds eine stabilisierende Wirkung, die jedoch durch den aktuellen Entwurf des
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) vollständig konterkariert würde. Der Entwurf
sieht vor, die Verfügungsmöglichkeiten für Privatanleger so stark einzuschränken,
dass sie ohne jeden Freibetrag einen Offenen Immobilienfonds nur noch einmal im
Jahr verkaufen und viermal im Jahr kaufen könnten. Nach dieser Regelung wären
Offene Immobilienfonds für Neuanleger nicht mehr attraktiv. Die Folge wäre ein
langsames Austrocknen dieser Anlageklasse. „Wir fordern daher, nicht zwischen
Altanlegern und Neuanlegern zu unterscheiden. Unsere Forderung lautet: AnsFuG
für alle!“, betonte Reinke. Darüber hinaus gebe es bei Offenen Immobilienfonds
keinen weiteren Regulierungsbedarf.
Finanztransaktionssteuer trifft Kleinsparer
Zur geplanten Einführung einer Finanztransaktionssteuer in elf der 27 EU-Staaten
sagte Reinke: „Die Finanztransaktionssteuer wird die Falschen treffen – nicht die
Verursacher der Krise, sondern die Kleinsparer. Sie ist nichts anderes als eine
zusätzliche Abgabe für die Menschen, die mit ihren Steuergeldern schon genug für
die Misere der Eurostaatenkrise einstehen müssen.“ Als Beleg führte er die
Europäische Kommission selbst an. Sie habe die Auswirkung der Finanztransaktions-
steuer am Beispiel eines niederländischen Pensionsfonds überprüft und eine
Reduzierung der Ablaufleistung um acht Prozent errechnet. „Die von einigen
Politikern immer wieder eingebrachte These, die Finanztransaktionssteuer würde
Banken an den Kosten der Krise beteiligen, ist eine Fehlannahme, die immer noch
zu viele Menschen glauben“, erklärte Reinke. Man werde deshalb im Interesse der
Kunden darauf hinwirken, dass die Bundesregierung ihre Zusage einhalte, die sie
in den Verhandlungen zum Fiskalpakt gegeben habe. „Die Regierung hat zugesichert,
Kleinsparer und Altersvorsorgesparer von der Finanztransaktionssteuer
freizustellen. Bislang ist davon jedoch noch nichts zu sehen“, kritisierte
der Vorstandsvorsitzende.
Obligatorische Honorarberatung wäre sozial ungerecht
Im Zuge der Diskussion um die Finanzmarktrichtlinie MiFID II sei es beinahe zu
einem Verbot der Provisionsberatung in Deutschland gekommen. Die deutsche Politik
habe zwar zunächst gegengesteuert, die Diskussion dauere aber auf deutscher und
auf europäischer Ebene noch an. „Um nicht missverstanden zu werden: Wir sind nicht
grundsätzlich gegen Honorarberatung und wollen auch keine Diskussion darüber
führen, welches Modell besser ist. Wir plädieren vielmehr für eine parallele
Existenz beider Modelle“, erklärte Reinke. Denn niemand wisse, welche Form der
Beratung vorteilhafter sei. Es gebe dazu keine wissenschaftlichen Erkenntnisse.
“Am Ende entscheidet die Qualität der Beratung über das Ergebnis und nicht die
Entlohnung des Beraters. Die genossenschaftliche FinanzGruppe ist in Sachen
Beratungsqualität gut aufgestellt und genießt mit der regionalen Verankerung
der Banken großes Vertrauen bei ihren Kunden“, erläuterte Reinke. Man müsse die
Frage stellen, ob und für wen eine Honorarberatung überhaupt sinnvoll sei.
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Eine reine Honorarberatung würde vielen Menschen den Weg zu einer qualifizierten
Beratung erschweren, da sie in Deutschland mit Kosten von durchschnittlich
128 Euro pro Stunde für viele nicht erschwinglich sei. In der Konsequenz würden
diese Kunden nicht beraten. Sie blieben vom Kapitalmarkt weitgehend ausgeschlossen.
In Großbritannien, wo diese Regelung eingeführt wurde, seien solche Tendenzen
heute schon zu erkennen. So zögen sich breite Bevölkerungskreise aus der Beratung
zurück, weil sie sich diese nicht leisten wollten oder könnten. Dieser Effekt
könne in Deutschland auch eintreten – mit allen volkswirtschaftlichen Folgen.
„Nach der Vermögensschere würde die Beratungsschere aufgehen. Daher ist unsere
klare Position: Eine alleinige, obligatorische Honorarberatung ist sozial
ungerecht“, resümierte Reinke.
Quelle: Investmentfonds.de |
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