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Investmentfonds - News

FondsNews        
22.02.2013
Wichtiger Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte und Copyright sind die Anbieter verantwortlich.

Investmentfonds.de 22.02.2013:
Union Investment fordert Korrekturen bei Regulierungsvorhaben

Köln, den 22.02.2013 (Investmentfonds.de) - 



Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment


Investmentfonds gehören zu den am strengsten regulierten Finanzprodukten in 
Deutschland. Dennoch lässt die Regulierungswelle, die durch die Finanzkrise 
ausgelöst wurde, nicht nach und wird die Asset Management Branche weiter 
begleiten. „Wir unterstützen alle sinnvollen Regulierungsvorhaben, die die 
Rahmenbedingungen für unsere Kunden optimieren. Was uns jedoch sehr verwundert, 
ist die Tatsache, dass Regierungen ihre selbstgesetzten Ziele wie Anlegerschutz 
und Stabilisierung des Finanzsystems aus den Augen verlieren und erst einmal 
alle Finanzdienstleistungen undifferenziert unter Generalverdacht stellen“, 
sagte Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment, bei der 
Jahrespressekonferenz des Unternehmens.


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Union Investment wünsche sich mehr Klarheit über die geplanten regulatorischen Maßnahmen, mehr Augenmaß in der Diskussion und vor allem ein abgestimmtes Vorgehen, damit sich die über 30 aktuellen Regulierungsvorhaben für die Branche nicht gegenseitig widersprächen. Deshalb sei es wichtig, bei der Flut an Vorschlägen im Sinne des Kunden frühzeitig Fehlentwicklungen aufzuzeigen und den Gesetzgeber dort zu Korrekturen zu bewegen, wo sie notwendig seien. „Wir als Asset Manager werden in unserer Rolle als verantwortungsvoller Treuhänder künftig stärker denn je gefordert sein“, betonte Reinke. Gegenwärtig sehe man dringenden Handlungsbedarf bei drei Themen: erstens bei den geplanten Neuregelungen zu Offenen Immobilienfonds, wo man derzeit eine mangelnde Abstimmung der Maßnahmen erlebe, zweitens bei der Finanztransaktionssteuer und drittens bei der Diskussion um die Honorarberatung. Kein weiterer Regulierungsbedarf bei Offenen Immobilienfonds Seit dem 1. Januar 2013 gelten für Offene Immobilienfonds neue Regeln aus dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG). Diese beinhalten Freibeträge und damit die jederzeitige Rückgabe von 30.000 Euro pro Anleger, Fonds und Kalenderhalbjahr sowie eine Mindesthaltedauer von 24 und einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten. „Damit verbessert das AnsFuG die Offenen Immobilienfonds und vollzieht regulatorisch das, was wir mit unserer Liquiditätssteuerung und der konsequenten Trennung privater und institutioneller Gelder bereits seit einigen Jahren freiwillig umgesetzt haben“, erläuterte Reinke. Nun würde aber wieder diskutiert, ob diese Maßnahmen ausreichten. „Und da haben wir eine deutlich andere Sicht als das Bundesfinanzministerium“, betonte der Vorstandsvorsitzende. Die Regelungen des AnsFuG hätten auf Offene Immobilien- fonds eine stabilisierende Wirkung, die jedoch durch den aktuellen Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) vollständig konterkariert würde. Der Entwurf sieht vor, die Verfügungsmöglichkeiten für Privatanleger so stark einzuschränken, dass sie ohne jeden Freibetrag einen Offenen Immobilienfonds nur noch einmal im Jahr verkaufen und viermal im Jahr kaufen könnten. Nach dieser Regelung wären Offene Immobilienfonds für Neuanleger nicht mehr attraktiv. Die Folge wäre ein langsames Austrocknen dieser Anlageklasse. „Wir fordern daher, nicht zwischen Altanlegern und Neuanlegern zu unterscheiden. Unsere Forderung lautet: AnsFuG für alle!“, betonte Reinke. Darüber hinaus gebe es bei Offenen Immobilienfonds keinen weiteren Regulierungsbedarf. Finanztransaktionssteuer trifft Kleinsparer Zur geplanten Einführung einer Finanztransaktionssteuer in elf der 27 EU-Staaten sagte Reinke: „Die Finanztransaktionssteuer wird die Falschen treffen – nicht die Verursacher der Krise, sondern die Kleinsparer. Sie ist nichts anderes als eine zusätzliche Abgabe für die Menschen, die mit ihren Steuergeldern schon genug für die Misere der Eurostaatenkrise einstehen müssen.“ Als Beleg führte er die Europäische Kommission selbst an. Sie habe die Auswirkung der Finanztransaktions- steuer am Beispiel eines niederländischen Pensionsfonds überprüft und eine Reduzierung der Ablaufleistung um acht Prozent errechnet. „Die von einigen Politikern immer wieder eingebrachte These, die Finanztransaktionssteuer würde Banken an den Kosten der Krise beteiligen, ist eine Fehlannahme, die immer noch zu viele Menschen glauben“, erklärte Reinke. Man werde deshalb im Interesse der Kunden darauf hinwirken, dass die Bundesregierung ihre Zusage einhalte, die sie in den Verhandlungen zum Fiskalpakt gegeben habe. „Die Regierung hat zugesichert, Kleinsparer und Altersvorsorgesparer von der Finanztransaktionssteuer freizustellen. Bislang ist davon jedoch noch nichts zu sehen“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende. Obligatorische Honorarberatung wäre sozial ungerecht Im Zuge der Diskussion um die Finanzmarktrichtlinie MiFID II sei es beinahe zu einem Verbot der Provisionsberatung in Deutschland gekommen. Die deutsche Politik habe zwar zunächst gegengesteuert, die Diskussion dauere aber auf deutscher und auf europäischer Ebene noch an. „Um nicht missverstanden zu werden: Wir sind nicht grundsätzlich gegen Honorarberatung und wollen auch keine Diskussion darüber führen, welches Modell besser ist. Wir plädieren vielmehr für eine parallele Existenz beider Modelle“, erklärte Reinke. Denn niemand wisse, welche Form der Beratung vorteilhafter sei. Es gebe dazu keine wissenschaftlichen Erkenntnisse. “Am Ende entscheidet die Qualität der Beratung über das Ergebnis und nicht die Entlohnung des Beraters. Die genossenschaftliche FinanzGruppe ist in Sachen Beratungsqualität gut aufgestellt und genießt mit der regionalen Verankerung der Banken großes Vertrauen bei ihren Kunden“, erläuterte Reinke. Man müsse die Frage stellen, ob und für wen eine Honorarberatung überhaupt sinnvoll sei.
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Eine reine Honorarberatung würde vielen Menschen den Weg zu einer qualifizierten Beratung erschweren, da sie in Deutschland mit Kosten von durchschnittlich 128 Euro pro Stunde für viele nicht erschwinglich sei. In der Konsequenz würden diese Kunden nicht beraten. Sie blieben vom Kapitalmarkt weitgehend ausgeschlossen. In Großbritannien, wo diese Regelung eingeführt wurde, seien solche Tendenzen heute schon zu erkennen. So zögen sich breite Bevölkerungskreise aus der Beratung zurück, weil sie sich diese nicht leisten wollten oder könnten. Dieser Effekt könne in Deutschland auch eintreten – mit allen volkswirtschaftlichen Folgen. „Nach der Vermögensschere würde die Beratungsschere aufgehen. Daher ist unsere klare Position: Eine alleinige, obligatorische Honorarberatung ist sozial ungerecht“, resümierte Reinke.





Quelle: Investmentfonds.de






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Quellen: Investmentfonds.de.


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