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Investmentfonds - News

FondsNews        
14.08.2013
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Investmentfonds.de 14.08.2013:
Plansecur spricht sich für ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus / Qualität der Beratung ist nicht von der Art der Honorierung abhängig

   Kassel (ots) - Die Diskussion um unterschiedliche Vergütungsarten 
in der Finanzbranche ist auch mit der jüngst erfolgten Verabschiedung
des Honoraranlageberatungsgesetzes nicht beendet. Denn unverändert 
wird auf EU-Ebene daran gearbeitet, Regelungen zu schaffen, nach 
denen sich nur Honorarberater unabhängige Berater nennen dürfen. "Wir
halten es für falsch, die Qualität einer Beratung an der Art der  
Honorierung festmachen zu wollen. Unserer Meinung nach entsteht 
Beratungsqualität aufgrund von Fachkenntnis, ehrlicher Einstellung 
und Wertschätzung des Kunden", betont Plansecur-Geschäftsführer 
Johannes Sczepan. Er spricht sich für ein gleichberechtigtes 
Nebeneinander beider Vergütungsarten aus.

   Die Beratung im Interesse der Kunden sieht Sczepan bei einer 
Vergütung durch Provisionen ebenso gewahrt wie die Kostentransparenz:
"Was häufig übersehen wird: Beide Vergütungsformen zahlt der Kunde - 
das Honorar direkt an den Berater, während die Provision im Wege des 
Sammelinkassoverfahrens von den jeweiligen Produktgesellschaften beim
Kunden eingezogen und an den Berater weitergeleitet wird. Aufgrund 
der weitgehenden Informationspflichten, die der Berater dem Kunden 
gegenüber erfüllen muss, erfährt jeder Verbraucher auch bei der 
Provisionsvergütung, welche Kosten ihm bei Vermittlung eines 
Finanzprodukts entstehen."

   Nicht alle Verbraucher können sich Honorarberatung leisten

   Sollte eines Tages gar die Beratung gegen Honorar als alleinige 
Vergütungsform verpflichtend eingeführt werden, besteht nach Ansicht 
der Plansecur die Gefahr, dass vielen Menschen eine Finanzberatung 
vorenthalten bliebe. Als Beispiel kann man den Beratungsbedarf einer 
jungen Familie mit zwei kleinen Kindern nehmen, die eine Absicherung 
ihrer Risiken benötigt und einen Hauskauf plant. "Es darf meiner 
Meinung nach nicht sein, dass diese Familie erst sparen müsste, um 
sich eine Honorarberatung leisten zu können, die sie aber wegen einer
sich bietenden Kaufgelegenheit umgehend bräuchte", sagt Sczepan.

   Zudem sollte man die soziale Komponente des Provisionsmodells 
nicht geringschätzen: Wie der zeitliche Aufwand eines Anwalts nicht 
abhängig ist von der Höhe des Streitwerts, so ist auch der 
Zeitaufwand des Finanzberaters grundsätzlich nicht abhängig von der 
Höhe des Anlagebetrages oder des Prämienvolumens einer Versicherung. 
Kunden, die hohe Beträge anlegen oder eine Personenversicherung 
abschließen, finanzieren den Beratungsaufwand mit, der für Geschäfte 
mit kleinerem Volumen genauso anfällt. Beim Honorarberatungsmodell 
gibt es eine solche Quersubventionierung nicht; dies trifft vor allem
sozial Schwächere.

   Sucht der Kunde, zum Beispiel bei komplexen Fragestellungen, den 
Rat mehrerer Fachleute, so kann er sich dies bei der Honorarberatung 
nur unter hohem finanziellem Aufwand leisten. Auch muss er sich bei 
der Honorarberatung zur Zahlung verpflichten, bevor er die Qualität 
der Dienstleistung einschätzen kann. Je nach Anlass und vom 
Honorarberater betriebenem Aufwand können bei Stundensätzen von 100 
Euro aufwärts erhebliche Beträge zusammenkommen. Hingegen hat jeder 
Kunde im Provisionsmodell die Möglichkeit, sich von einer Vielzahl 
von Fachleuten beraten zu lassen. Da die Vergütung nur bei erfolgter 
Vermittlung fällig wird, zahlt der Kunde nur für Berater, deren 
Dienstleistung er kennengelernt hat, und nur für den Berater, dessen 
Rat ihn letztlich überzeugt.

   Problematisch: die Umsetzung des Konzepts durch den Kunden

   Eine Honorarberatung ohne die Vermittlung von Produkten birgt das 
Risiko in sich, dass der Kunde auf sich allein gestellt ungeeignete 
Produkte auswählt. "Die Beratung und Vermittlung aus einer Hand durch
einen qualifizierten Makler halten wir derzeit für eine sehr gute und
praktikable Form der Finanzberatung für Verbraucher und Vermittler. 
Wir sperren uns auch nicht generell gegen Honorarberatung als 
Vergütungsmodell, sondern bieten selbst bei der Vermittlung von 
Investmentfonds eine Abrechnung auf Basis einer am Depotwert 
orientierten Servicegebühr an. Aber beide Vergütungsmodelle, Beratung
gegen Provision wie gegen Honorar, besitzen ihre Berechtigung und 
sollten in Deutschland parallel angeboten werden können. Die Meinung,
nur die Honorarberatung sei eine unabhängige Beratung, halten wir für
falsch", lautet Sczepans Fazit. Zudem ignorieren die Vertreter dieser
Meinung konsequent die für Makler in Deutschland geltenden 
rechtlichen Vorgaben. Makler sind nämlich gesetzlich verpflichtet, 
ihre Kunden qualifiziert und unabhängig zu beraten und ihnen 
bedarfsgerechte Produkte zu vermitteln.

   Die Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für 
Finanzplanung und Vermittlung im Maklerstatus. Sie bekennt sich seit 
ihrer Gründung 1986 zu ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen 200
Berater mehr als 60.000 Kunden. 2012 wurde die Plansecur mit dem 
Gütesiegel "Ethics in Business" als Vorreiter ethischen Handelns und 
2011 beim Wettbewerb "Deutschlands kundenorientierteste 
Dienstleister" mit dem Sonderpreis "Fairness B2C" ausgezeichnet.

OTS:              Plansecur KG
newsroom:         http://www.presseportal.de/pm/16062
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_16062.rss2

Weitere Informationen:
Plansecur-Pressestelle, 
Volker Preilowski, 
Druseltalstraße 150, 
34131 Kassel, 
Tel.: 05 61 / 93 55 262, 
presse@plansecur.de





Quelle: news aktuell






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Quellen: Investmentfonds.de.


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