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FondsNews        
29.11.2013
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Investmentfonds.de 29.11.2013:
BVI: Gesetzgeber schafft verlässliche Steuerregeln für Fonds

Köln, den 29.11.2013 (Investmentfonds.de) - 



Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI


Frankfurt, 29. November 2013. Der Bundesrat hat heute dem vom
Bundestag bereits verabschiedeten steuerlichen Begleitgesetz zum
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zugestimmt. „Das ist eine gute
Nachricht für die deutsche Investmentbranche. Der Gesetzgeber
schafft damit verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für offene
und geschlossene Fonds“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer
des deutschen Fondsverbandes BVI. Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
regelt die Besteuerung aller im KAGB regulierten Investmentvermögen
und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.


Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber nun auch die notwendigen steuer-
lichen Voraussetzungen für das Pension-Pooling in Deutschland
geschaffen. Dabei verwalten international tätige Unternehmen ihre
Gelder zur Deckung von Pensionszusagen nicht dezentral in mehreren
Ländern, sondern gebündelt in einem Vehikel. Dafür hat der Gesetz-
geber bereits im KAGB die Investment-Kommanditgesellschaft
(Investment-KG) eingeführt. „Pension-Pooling spart Kosten, ermöglicht
ein einheitliches Risikomanagement und erhöht letztlich die Rendite
der Arbeitnehmer“, so Richter.


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In anderen europäischen Ländern wie Luxemburg, Irland und den Niederlanden können internationale Unternehmen das Pension- Pooling bereits nutzen. Richter: „Diesen Standortnachteil hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt. Wenn das Vermögen zur Deckung von Betriebsrenten künftig hierzulande verwaltet wird, bleibt es unter der Aufsicht der BaFin.“ Das Steuer-Anpassungsgesetz schafft auch die Rechtsgrundlage für den nach dem Abkommen zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) erforderlichen Datenaustausch mit den USA. Das 2010 erlassene FATCA-Gesetz der US-Regierung soll Steuereinnahmen von US-Steuerpflichtigen weltweit sicherstellen und so Steuerflucht ins Ausland verhindern. „Auf Basis dieser Rechtsgrundlage kann das Abkommen zur Vermeidung von Steuerflucht zwischen Deutschland und den USA in deutsches Recht umgesetzt werden“, erklärt Richter.





Quelle: Investmentfonds.de






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Quellen: Investmentfonds.de.


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