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Investmentfonds - News

FondsNews        
16.01.2014
Wichtiger Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte und Copyright sind die Anbieter verantwortlich.

Investmentfonds.de 16.01.2014:
BVI: Verbraucherschutz zwar verbessert, aber noch große Lücken

Köln, den 16.01.2014 (Investmentfonds.de) - 


Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der 
EU-Kommission haben sich gestern in den Verhandlungen (Trilog) 
zur Reform der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente
(MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) abschließend 
geeinigt. Mit Blick auf den Verbraucherschutz bewertet der deutsche 
Fondsverband BVI das Ergebnis der Verhandlungen überwiegend 
kritisch. Denn während im Vertrieb von Investmentprodukten die 
Transparenz nochmals erhöht wird, gelten für Käufer kapital-
bildender Versicherungen weiterhin keine vergleichbaren Regeln. 
Diese Diskrepanz ist nach Ansicht des BVI nicht im Sinne der
Verbraucher und des fairen Wettbewerbs.


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Vermittler von Finanzprodukten, die unter MiFID fallen, müssen künftig Interessenkonflikte offenlegen und angeben, ob sie unab- hängig tätig sind oder auf Provisionsbasis. Darüber hinaus müssen sie prüfen, ob ein bestimmtes Produkt für den jeweiligen Kunden geeignet ist. Kunden, die ihr Geld in Versicherungsprodukten anlegen, werden jedoch nicht von vergleichbaren Vertriebsregeln profitieren. Beispielsweise müssen Verkäufer von Versicherungen auch weiterhin nicht offenlegen, ob sie abhängig oder unabhängig beraten. Die Revision der Versicherungsvermittlerrichtlinie ist jetzt die letzte Chance, die Diskrepanz im Verbraucherschutz zu beseitigen. EU unterstützt Wettbewerb zwischen Honorar- und Provisionsmodell Honorar- und Provisionsberatung bleiben gleichwertig nebeneinander bestehen. Gemäß MiFID sollen Anlageberater zukünftig lediglich offenlegen, ob sie abhängig beraten oder nicht. Ihnen bleibt die Entscheidung überlassen, ob sie mit der Bezeichnung „unabhängig“ werben, dann aber auf Vertriebsprovision verzichten müssen. Das in Deutschland bereits 2013 verabschiedete Honoraranlageberatungsgesetz folgt dem gleichen Prinzip. Der Erhalt der Provisionsberatung sichert auch Kleinanlegern den Zugang zu finanzierbaren Beratungs- leistungen. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Kommission, Parlament und Rat unterstützen ausdrücklich den Wettbewerb zwischen den beiden Vertriebsmodellen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die EU-Aufsichtsbehörden den erklärten Willen der Gesetzgeber auch in diesem Sinne umsetzen werden.“ Einschränkung des beratungsfreien Vertriebs („execution only“) geht zu weit Die MiFID unterscheidet künftig nach sogenannten „komplexen“ und „nichtkomplexen“ Anlageprodukten. Erstere gelten als erklärungsbe- dürftiger. Der Vertrieb an Privatanleger ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Auch OGAW-konforme Publikumsfonds können als „komplex“ eingestuft werden. Dies trifft paradoxerweise auch einige Garantiefonds. Der beratungsfreie Vertrieb dieser Fonds, beispielsweise über Direktbanken oder Fondsplattformen, wird daher künftig nicht mehr möglich sein. Richter: „Wir halten es für widersinnig, dass ausgerechnet wenig riskante Fondstypen im Vertrieb eingeschränkt werden sollen. Hier schießt der EU-Gesetzgeber über das Ziel hinaus.“





Quelle: Investmentfonds.de






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Quellen: Investmentfonds.de.


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