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FondsNews
26.08.2014 |
Wichtiger
Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung
der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte
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--- Ende Anzeige ---
Auf Basis der derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Regulierung
für betriebliche Altersvorsorge-Einrichtungen, die im Wesentlichen auf
den Solvency-II-Vorschriften für die Versicherungswirtschaft beruht,
hat die zu AllianzGI Global Solutions gehörende risklab in einer Modell-
rechnung die möglichen Auswirkungen auf die strategische Asset Allokation
untersucht. Der Untersuchung zufolge dürften Pensionseinrichtungen ihr
Anlageverhalten im Hinblick auf zwei Faktoren signifikant ändern:
- der Anteil der verbindlichkeitskongruenten Anlagen im Portfolio dürfte
im Vergleich zum wachstumsorientierten Anteil ansteigen
- Diversifikation und Ertragsaussichten für das Wachstumssegment des
Portfolios würden sich verringern.
Elizabeth Corley, Chief Executive Officer von AllianzGI, sagt vor dem
Hintergrund dieser Ergebnisse:
„Im Einklang mit den Zielen der Regulierer halten wir einen gesunden
und mit ausreichend Kapital ausgestatteten Altersvorsorgesektor in
Europa für wichtig. Und wir verstehen den Wunsch, gleiche Ausgangsbe-
dingungen für unterschiedliche Langfrist-Investoren schaffen zu wollen.
Die vorliegende Untersuchung zeigt jedoch einige ungewollte Auswirkungen
des aktuell zur Diskussion stehenden risikobasierten Ansatzes auf. Es
scheint kontraproduktiv, wenn breit über unterschiedliche Anlageklassen
hinweg gestreute Anlagen, die tendenziell zu stabileren Erträgen bei
reduziertem Risiko führen, erschwert würden.“
Corley führt weiter aus: „Die Nachhaltigkeit der Altersvorsorge hängt
davon ab, dass das Kapital dort investiert werden kann, wo adäquate
Erträge für die lang laufenden Verbindlichkeiten erzielt werden können.
Dafür muss der Ansatz für die Bemessung der Risikofaktoren und der
entsprechend notwendigen Eigenkapitalunterlegung nuancierter ausge-
staltet sein als der aktuell zur Debatte stehende Standardansatz. Wir
hoffen, dass diese Studie zu einer höheren Transparenz über die Aus-
wirkungen des Ansatzes beträgt und konstruktiv bei der Ausgestaltung
des regulatorischen Rahmens für dieses bedeutende Thema aufgenommen
wird.”
Geringere Diversifikationsvorteile
Die Analyse zeigt, dass risikobasierte Regulierung im Hinblick auf die
Eigenkapitalunterlegung bei Langfrist-Investoren einen starken Anreiz
setzt, ein verbindlichkeitskongruentes Portfolio aufzubauen. Darüber
hinaus würden in Anbetracht der für die einzelnen Anlageklassen unter-
schiedlichen Kapitalunterlegungspflichten nur noch wenige Assetklassen
in dem auf Wachstum ausgerichteten Teil des Portfolios berücksichtigt.
Dies wären vor allem Cash, langlaufende Staatsanleihen, Schwellenländer-
anleihen und – in den Portfolien mit höherer Ertragserwartung sehr
dominant – Private Equity. Die meisten dieser Wachstumsportfolien
bestünden lediglich aus zwei oder drei Assetklassen, das Maximum
läge bei vier.
Dr. Christian Schmitt, Co-Head Investment Consulting & Analytics bei
AllianzGI Global Solution / risklab und einer der Studienautoren, hebt
hervor: „Der Diversifikationseffekt ist damit nicht besonders hoch und
nimmt zudem mit höheren Ertragserwartungen ab. Der in seiner Höhe eher
unrealistische Anteil von Private Equity lässt sich damit erklären,
dass für diese Anlageklasse bei gleicher Kapitalunterlegungspflicht
höhere Erträge als für die anderen der Anlageklasse ‚Other Equity‘
zugeordneten Kapitalanlagen zu erwarten sind. In einem zweiten Schritt
haben wir daher den Anteil von Private-Equity-Investments bei 2,5 Prozent
des Gesamtportfolios begrenzt. In einer derartigen Konstellation wurde
in den Portfolios mit höherer Ertragserwartung Private Equity weitgehend
durch Aktien aus Schwellenländern und zu einem geringen Teil auch durch
Aktien aus Industrieländern ersetzt.”
Höhere Eigenkapitalanforderungen
In der Studie wurde darüber hinaus analysiert, wie sich eine Verschärfung
der Eigenkapitalunterlegung für einzelne Anlageklassen auswirken würde.
Derzeit unterliegen Staatsanleihen der Eurozone keiner Eigenkapitalunter-
legungspflicht, und für Schwellenländeranleihen sowie Pfandbriefe wird
weniger an Eigenkapitalunterlegung verlangt als für Unternehmensanleihen
mit einem vergleichbaren Rating. Der Logik der Regulierungsintention
folgend wurden daher für einige Anlageklassen – kurz- und langlaufende
Staatsanleihen, Covered Bonds, inflationsindexierte Staatsanleihen und
Schwellenländeranleihen – die Eigenkapitalunterlegungspflichten realistischer
modelliert. „Obwohl diese fünf Anlageklassen jetzt mehr Eigenkapitalunter-
legung erforderten, änderte sich die grundsätzliche Struktur der Wachs-
tumsportfolien nicht. Hinzu kommt, dass das zu unterlegende Eigenkapital
in der Summe höher ist, was zu einer weiteren Risikoreduzierung des
Portfolios führen könnte”, erläuterte Schmitt.
Integration ökonomischer Aspekte in einem internen Modell
Die Untersuchung zeigte ferner, dass einige Unzulänglichkeiten des risiko-
basierten (Standard-)Ansatzes durch die Integration ökonomischer Aspekte
mittels eines sogenannten internen Modells abgemildert werden können. So
fasst der aktuell diskutierte Ansatz sämtliche alternativen Assetklassen
unter ‚Other Equity‘ zusammen, was aus Diversifikationssicht unbefriedigend
ist. Ein modifizierter Ansatz ermöglicht dagegen die Differenzierung
zwischen spezifischen Anlageklassen wie Hedgefonds, Private Equity,
Infrastruktur, Rohstoffe und Schwellenländeraktien. Dies hätte zur Folge,
dass sich die Zahl der Anlageklassen im „Wachstums“-Portfolio auf bis zu
zehn erhöht. Gleichzeitig würden sich die Eigenkapitalunterlegungspflichten
für die Portfolien mit niedrigen oder mittleren Ertragserwartungen leicht
erhöhen, während sie bei den Portfolien mit höherer Ertragserwartung sänken.
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Schmitt fasst zusammen: „Die Spezifizierung der notwendigen Eigenkapital-
unterlegung hat einen enormen Einfluss auf die relative Attraktivität der
einzelnen Anlageklassen. Ein ökonomisches Modell, das interne Risikomodelle
zur Bemessung angemessener Marktparameter für die Eigenkapitalunterlegung
sowie Korrelationen für ein differenzierteres Anlageuniversum nutzt, wäre
ein Schritt in die richtige Richtung. In einem derartigen Ansatz liegen die
Eigenkapitalanforderungen der optimierten Portfolien mit niedrigen Ertrags-
erwartungen vergleichsweise höher. Je weiter man jedoch die Effizienzlinie
in Richtung höherer Ertragserwartungen geht, umso geringer werden die
Eigenkapitalanforderungen im Vergleich zum aktuell diskutierten Standard-
Regulierungsansatz. Somit würde ein Anreiz gesetzt, breit diversifizierte
Portfolien aufzubauen und interne Modelle für eine Analyse der notwendigen
Eigenkapitalunterlegung zu entwickeln.”
Quelle: Investmentfonds.de |
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