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FondsNews        
20.11.2014
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Investmentfonds.de 20.11.2014:
Riester-Vertrag: Mehr Geld auf dem Konto mit Hilfe des Staates

   Berlin (ots) - Dass sich ein Riester-Vertrag lohnt, zeigt eine 
aktuelle Untersuchung des Instituts für Transparenz in der 
Altersvorsorge (ITA). Der Studie "12 Jahre Riester-Rente" zufolge 
steigt die Rendite deutlich mit Hilfe der staatlichen Zulagen. Wer 
sich diese Förderung nicht entgehen lassen will, muss bis Ende des 
Jahres handeln: Denn die staatlichen Zulagen für Riester-Verträge 
gibt es nicht automatisch.

   Fast 16 Millionen Menschen haben einen Riester-Vertrag 
abgeschlossen. Sie haben Anspruch auf staatliche Förderung. Diese 
muss gesondert beantragt werden. Den entsprechenden Antrag erhalten 
Sparer von ihrem Anbieter. Die Frist für das Jahr 2012 läuft am 31. 
Dezember 2014 ab. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen.

   Warum ist ein Dauerzulagenantrag sinnvoll

   Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann 
über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag 
verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Alles Weitere 
erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für
Altersvermögen (ZfA). Der entsprechende Zulagenbetrag wird dem 
Riester-Konto automatisch gutgeschrieben.

   Tipp: Auch die Angaben zum Dauerzulagenantrag von Zeit zu Zeit 
prüfen! Denn ändert sich die persönliche Lebenssituation, weil man 
zum Beispiel heiratet oder ein Kind bekommt, dann können sich auch 
die Zulagenansprüche ändern. Mögliche Änderungen sollten dann 
schnellstmöglich dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.

   Wie hoch ist die Riester-Förderung?

   Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro 
förderberechtigter Person. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von 185 
Euro gezahlt. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, 
fließen 300 Euro. Die Kinderzulage gibt es solange wie man Kindergeld
bezieht - also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

   Wer die volle Riester-Förderung erhalten möchte, muss jährlich 
mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen 
Einkommens einzahlen. Gefördert werden höchstens 2.100 Euro.

   Tipp: Bei Gehaltserhöhungen die Zulagen ausschöpfen! Um sich die 
volle Höhe der Zulagen zu sichern, müssen Verbraucher ihr Einkommen 
und ihre Beiträge im Blick behalten. Eine Erhöhung des Einkommens 
wirkt sich auf die Riester-Zulagen aus. Um weiterhin die volle Zulage
zu erhalten, muss der Eigenbetrag angepasst werden.

   Wer ist förderberechtigt?

   Unmittelbar Anspruch auf staatliche Förderung hat jeder, der eine 
rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. Neben Angestellten 
zählen auch Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld oder Versicherte 
der Künstlersozialkasse dazu.

   Daneben gibt es aber auch die mittelbare Förderung beispielsweise 
über den Ehepartner. So können Hausfrauen oder -männer und 
Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, Zulagen 
erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Partner einen 
Riester-Vertrag hat und ein Mindestbetrag von 60 Euro jährlich 
eingezahlt wird.

OTS:              GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
newsroom:         http://www.presseportal.de/pm/39279
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Pressekontakt:
Ansprechpartnerin:
Una Großmann
Tel.: 030 / 2020-5902
u.grossmann@gdv.de





Quelle: news aktuell






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Quellen: Investmentfonds.de.


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