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FondsNews
29.12.2014 |
Wichtiger
Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung
der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte
und Copyright sind die Anbieter verantwortlich. |
--- Ende Anzeige ---
Im Übrigen wirken sich die niedrigen Zinsen auch bei Lebensver-
sicherungen aus: Ab 2015 sinkt der Garantiezins für neu abgeschlossene
Verträge von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Es handelt sich dabei um
den Zinssatz, mit dem die Versicherer den Sparanteil verzinsen.
Daher ist es sinnvoll, die Aufteilung auf Aktien, Anleihen und
Immobilien zu überprüfen. Wie chancenorientiert und damit wie
hoch jeweils der Aktien-, Anleihe- oder Immobilienanteil eines
Portfolios sein soll, ist allerdings nicht ganz leicht zu ent-
scheiden. Zur Orientierung hilft eine simple Faustregel: Sie
lautet: „Anteil chancenorientierter Anlagen gleich 100 minus
Lebensalter“. Konkret heißt das: Jüngere Anleger legen einen
größeren Teil ihres Geldes in renditeträchtigere Anlagen wie
Aktien oder Aktienfonds an, ältere Semester verringern den Anteil
an chancenorientierten Anlagen sukzessive, um das Kapital zu er-
halten. Allerdings müssen auch sie darauf achten, dass das Geld
dabei nicht von der Inflation aufgezehrt wird.
Wichtige Änderungen 2015
Ab dem kommenden Jahr wird etwas mehr Netto von Brutto
übrig bleiben, denn der Rentenbeitragssatz sinkt von derzeit
18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert
bleiben. Auch der Krankenkassenbeitrag wird um 0,9 Punkte auf
14,6 Prozent gesenkt. Allerdings können die gesetzlichen
Krankenkassen wieder einen Zusatzbeitrag von den Versicherten
selbst erheben. Erwartet wird ein zusätzlicher Beitrag von
rund 0,9 Prozentpunkten im ersten Jahr – je nach Kasse.
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Neu ist auch die Regelung, wonach Banken, Sparkassen, Versicherer
und Wohnungsbaugenossenschaften die auf Kapitalerträge entfallende
Kirchensteuer automatisch zusammen mit der Abgeltungssteuer direkt
ans Finanzamt abführen. Bislang wurde die Kirchensteuer auf Erträge
entweder nur auf Mitteilung des Steuerzahlers weitergeleitet oder
dieser gab die Steuer bei seiner Einkommensteuererklärung an.
Sparer müssen hier aber nicht tätig werden. Das Bundeszentralamt
für Steuern gibt die Daten über die Religionszugehörigkeit ver-
schlüsselt an die Banken weiter. Für den Fall, dass Sparer keiner
Religionsgemeinschaft angehören, wird entsprechend auch keine
Kirchensteuer einbehalten. Quelle: Investmentfonds.de |
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