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FondsNews
15.01.2015 |
Wichtiger
Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung
der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte
und Copyright sind die Anbieter verantwortlich. |
--- Ende Anzeige ---
"Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat eine Stellungnahme
veröffentlicht, welche den Verfechtern des Quantitative Easing gefallen,
diese aber nicht überraschen und die Gegner erschrecken wird. Im Kern ist
er der Ansicht, das die EZB selbst am besten weiß, was zu tun ist, und
sie daher die Möglichkeit haben muss, nach eigenem Ermessen zu handeln.
Zur Sicherheit wurde Draghis Mantra, dass das Verbot der monetären
Finanzierung eingehalten werden muss, noch einmal hinzugefügt, auch
wenn es jetzt nahezu bedeutungslos geworden ist.
Die Stellungnahme kritisiert die Art und Weise, wie das Bundesver-
fassungsgericht den Fall bewertet hat, und scheint zu sagen, dass es
nicht die Aufgabe nationaler Gerichte sei, Dinge zu bewerten, die auf
europäischer Ebene stattfinden. Die Stellungnahme räumt darüber hinaus
ein unbequemes Hindernis für Draghis große Wette der quantitativen
Lockerung aus dem Weg, welche jetzt ziemlich sicher nächste Woche
verkündet werden wird. Aber die Stimmen die sowohl das OMT-Programm
als auch die quantitative Lockerung als eklatanten Bruch des EU-
Vertragsrechts ansehen, werden jetzt nur noch schriller werden."
Quelle: Investmentfonds.de |
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