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19.10.2018
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Investmentfonds.de 19.10.2018:
Aberdeen Standard Brexit-Kommentar: Gute Gründe für eine Fristverlängerung

Köln, den 19.10.2018 (Investmentfonds.de) - 



Jeremy Lawson, Leiter des Aberdeen Standard Investments Research Institute

Aufgrund der festgefahrenen Brexit-Verhandlungen denkt die EU wohl über eine 
Verlängerung der Übergangsfrist für die Briten nach. Jeremy Lawson, Leiter des 
Aberdeen Standard Investments Research Institute, kommentiert die 
Wahrscheinlichkeit einer Verlängerung und die weiteren Folgen der 
Brexit-Verhandlungen:
"Es gibt gute Gründe für die Europäische Union, die Frist für den Abschluss der 
Vertragsverhandlungen über die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich 
zu verlängern - nicht zuletzt aufgrund der Gefahr schwerer Verwerfungen im Falle 
eines Ausstiegs ohne Vertrag. Aus Sicht der EU sind die Vermeidung einer harten 
irischen Grenze und die Integrität des Binnenmarkts nicht mit einem Ergebnis 
ohne Deal vereinbar. Die Verlängerung der Übergangsphase nach Artikel 50 ist 
daher besser als ein Brexit ohne Abkommen.

Gleichzeitig sind die wirtschaftlichen und politischen Risiken bei einem 
Ausstieg aus der EU ohne ein Abkommen, eine wirksame Abschreckung für 
Großbritannien. Beide Verhandlungsteams bleiben daher an einer Lösungsfindung 
interessiert.

Ein Austrittsabkommen müsste bis Januar 2019 vereinbart und verabschiedet werden,
damit die Ratifizierung in den nationalen Parlamenten der gesamten EU bis Ende 
März erfolgen kann. Wenn eine Einigung nicht rechtzeitig zustande kommt, wäre 
eine Verlängerung erforderlich, um einen abrupten Ausstieg zu vermeiden. Da ein 
Austrittsabkommen allerdings nicht die genauen Bedingungen für die künftigen 
Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU festlegen müsste, 
gehen wir davon aus, dass die umstrittensten Fragen während einer verlängerten 
Übergangszeit erörtert werden könnten, sofern zuvor eine Auffanglösung (backstop)
für die irische Grenze gefunden wäre.

Wenn die EU zustimmt, den Übergang zu verlängern, wird dies aber wohl mit 
Bedingungen verbunden sein. Es ist nicht von einer Bereitschaft der 
politischen Entscheidungsträger in Brüssel auszugehen, die Artikel 
50-Verhandlungen zu verlängern, nur um irgendwann in der Zukunft von den 
Auseinandersetzungen innerhalb der Konservativen Partei aus der Spur geworfen 
zu werden.

Die Notwendigkeit, die politische Sackgasse zu verlassen, dürfte die Aussicht 
erhöhen, dass das Vereinigte Königreich eher früher als später vorgezogene 
Parlamentswahlen abhalten wird. Die nächste nationale Abstimmung ist nicht vor 
Mai 2022 geplant. Die oppositionelle Labour-Partei hat bereits eine Neuwahl 
gefordert. 
Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass jedes Abkommen, welches 
Premierministerin Theresa May mit der EU vereinbart, im Parlament abgelehnt 
werden wird - was zu einem Misstrauensvotum gegenüber der Regierung oder einem 
neuen Referendum führen würde.
 
Die Konservativen dürften eher ein zweites Referendum durchführen als eine 
Neuwahl, die sie verlieren könnten. Insbesondere angesichts des Fehlens eines 
klaren Nachfolgers von Theresa May. Ein neues Referendum könnte drei Optionen 
umfassen: in der EU bleiben, die EU ohne Abkommen verlassen oder den bestehenden
Abkommensrahmen, der mit Brüssel ausgehandelt wurde, anzuerkennen.

Unabhängig davon, ob Theresa May in der Lage ist, einen Deal auszuhandeln oder 
nicht, dürfte sie früher oder später von ihrem Amt zurücktreten - entweder aus 
eigenem Antrieb oder weil sie von den Brexit-Hardlinern ihrer eigenen Partei 
dazu gezwungen wird. Auch wenn die Meinungsumfragen zeigen, dass die 
Labour-Partei hinter den Konservativen zurückbleibt, könnten anhaltende 
Spaltungen der regierenden Parteien über ein von Theresa May abgeschlossenes 
Abkommen die Wähler in Richtung Opposition treiben. Und eine Labour-Regierung 
würde mit ziemlicher Sicherheit eine Neubewertung der Risiken vornehmen, 
insbesondere kurzfristig.

Vor diesem Hintergrund gilt es, die Auswirkungen auf die Märkte genau im 
Auge zu behalten."





Quelle: Investmentfonds.de






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Quellen: Investmentfonds.de.


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