Investmentfonds.de
24.09.2021:
Spectrum Markets: EU und UK im Regulierungswettstreit
Köln, den 24.09.2021 (Investmentfonds.de) -
Dr. Alpay Soytürk, Chief Regulatory Officer bei
Spectrum Markets
EU und UK im Regulierungswettstreit
"Es gab eine Debatte darüber, ob die regulatorischen
Unterschiede zwischen den Finanzsektoren der
Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs
nach dem Brexit sozusagen bereinigt sind. Da
Großbritannien und die EU zwischen Juni 2016, dem
Datum des Brexit-Referendums, und dem Ende der
Brexit-Übergangszeit, die am 31. Dezember 2020
auslief, keine Fortschritte bei der gegenseitigen
Angleichung der Regulierung des Finanzsektors
erzielt haben, war eine gemeinsame Erklärung über
die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in
regulatorischen Aspekten alles, was in dem um
Weihnachten 2020 angenommenen 1.276-seitigen
Handels- und Kooperationsabkommen zu finden war.
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Obwohl Ende März dieses Jahres eine Vereinbarung
über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
unterzeichnet wurde, fehlen Details. Die
Weigerung der EU, Großbritannien die "Äquivalenz"
zu gewähren wurde als Indikator für die
Unvereinbarkeit der Positionen gesehen. Wohin
das führen wird, ist noch unklar - warum das
wichtig ist, nicht.
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Betrachtet man die gegenwärtigen Unterschiede - und
diejenigen, die in Zukunft zu erwarten sind, wenn
einflussreiche Stimmen wie die des britischen
Arbeitskreises für Innovation, Wachstum und
Regulierungsreform Gehör finden - könnte man zu dem
Schluss kommen, dass es zwei divergierende Strömungen
der Finanzmarktregulierung geben könnte, die jeweils
um die beste Kombination aus Kundenschutz,
Marktstabilität und -integrität und fairem,
lebendigem Wettbewerb konkurrieren. Außerdem liegt
es auf der Hand, dass dies zu einem Wettlauf nach
unten bei den Regulierungsstandards führen muss, da
beide Rechtsordnungen auch miteinander im Wettbewerb
um die Anziehungskraft für Big Finance sowie um den
fruchtbarsten Boden für Innovationen und junge
Unternehmer zur Entwicklung von Zukunftstechnologien
z.B. im Zahlungsverkehr, bei Handels- oder
Nachhandelsdienstleistungen oder in anderen
Bereichen stehen. Insbesondere die vorgeschlagene
Dark-Pool-Verordnung deutet darauf hin, dass London
versucht sein könnte, einen Teil des Handelsvolumens
zurückzugewinnen, das es infolge des Austritts aus
der Europäischen Union an den Kontinent verloren hat.
Andererseits könnte argumentiert werden, dass es
Faktoren gibt, die den Spielraum für eine ungezügelte
Lockerung der Normen einschränken. Einer davon ist,
dass die Branche die Anwendbarkeit unterschiedlicher
Standards für ein und dieselbe Dienstleistung generell
ablehnt. Die Banken haben sich infolge des Brexits
darauf eingestellt, unterschiedliche Kundenstämme von
unterschiedlichen Hauptsitzen aus zu betreuen.
Unterschiedliche Standards sind jedoch mit einem
erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, damit die
internen Prozesse effizient bleiben. Bei einer
Abwägung zwischen niedrigeren Standards für einen
Teil des Geschäfts und höheren Standards für einen
anderen Teil gegenüber höheren Standards für den
größeren Markt um den Preis eines vollständigen
Rückzugs aus dem kleineren Markt, könnten sich viele
Unternehmen für das letztere Szenario entscheiden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Reifegrad des
Kundenstamms, d. h. die Frage, inwieweit die Kunden
an Standards gewöhnt sind, die sie nicht missen
möchten, oder die Erwartungen der Allgemeinheit an
die Durchsetzung von Standards zum Schutz ihrer
Interessen.
In diesem Zusammenhang ist es denkbar, dass
Großbritannien ein Regulierungssystem einführt,
das flexibler auf kurzfristige Veränderungen
reagieren kann und weniger restriktiv gegenüber
kleineren Unternehmen ist, deren Tätigkeiten
weniger einschneidend sind oder die in der
Anlaufphase ihrer Unternehmen bestimmte Ausnahmen
benötigen. Die EU versucht übrigens, einen
ähnlichen Ansatz zu verfolgen, wie Regulierungs-
vorschläge wie ihre DLT-Pilotregelung8 zeigen.
Was die Regulierung anbelangt, ist daher unseres
Erachtens ein allgemeiner Trend zu mehr
Flexibilität, Verhältnismäßigkeit und der
Würdigung neuer Technologien und globaler Trends
wahrscheinlicher. Dieses Phänomen, bei dem die
Akteure in Politik, Recht und Wirtschaft darauf
hinarbeiten, ein möglichst anspruchsvolles
Umfeld für Unternehmen zu schaffen, wird als
"Competitive Governance" bezeichnet. Man könnte
es auch einen Wettlauf an die Spitze nennen."
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Quelle: Investmentfonds.de
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