Investmentfonds.de
08.12.2021:
Aegon AM: Klage gegen die quantitative Lockerung der EZB vor dem EuGH?
Köln, den 08.12.2021 (Investmentfonds.de) -
Hendrik Tuch, Leiter des Bereichs Fixed Income NL bei
Aegon Asset Management
Bald Klage gegen die quantitative Lockerung der EZB
vor dem Europäischen Gerichtshof?
8. Dezember 2021 - Die EZB betreibt monetäre Finanzierung
und muss sich möglicherweise mit den rechtlichen
Konsequenzen auseinandersetzen, meint Hendrik Tuch, Leiter
des Bereichs Fixed Income NL bei Aegon Asset Management.
Nach Tuch seien die Anleihekaufprogramme der Zentralbanken
in der Vergangenheit zwar legitim und hatten vertragliche
Gründe für ihre Maßnahme, diese Legitimität könnte jedoch
mit der steigenden Inflation schwinden.
Der Ansatz der EZB könnte gegen die EU-Verträge zur monetären
Finanzierung verstoßen. Dies wiederum könnte zu einer
rechtlichen Anfechtung durch Hardliner-Ökonomen führen, die
mit dem Ansatz der EZB nicht einverstanden sind und eine Klage
beim Verfassungsgericht einreichen, die dann an den Europäischen
Gerichtshof weitergeleitet werden könnte, sobald die Formulierung
zur wirtschaftlichen Unterstützung kein Gewicht mehr hat.
"Es ist klar, dass der Markt davon ausgeht, dass die EZB weiterhin
einen erheblichen Teil, wenn nicht sogar das gesamte künftige
Angebot an europäischen Staatsanleihen aufkaufen wird. Darüber
hinaus erwartet der Markt, dass die EZB genügend Flexibilität bei
der Zusammensetzung dieser Käufe zulässt, um Italien und andere
hoch verschuldete Länder vor einem erheblichen Anstieg der
Renditen zu schützen.
Genau wie beim aktuellen Pandemic Emergency Purchase Programme
(PEPP) dürfte das künftige Programm zum Ankauf von Vermögenswerten
darauf abzielen, sowohl die Renditen von Staatsanleihen als auch
die Spreads auf einem historisch niedrigen Niveau zu halten",
so Tuch.
"Meiner Ansicht nach besteht die Gefahr, dass derartige
Überlegungen im Rahmen des Maastricht-Vertrags angefochten werden,
wenn sie eher der monetären Finanzierung von Staatsdefiziten als
der Erfüllung des Inflationsziels der EZB dienen", fügte er hinzu.
Laut Tuch ist die Inflation der wichtigste Aspekt der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der sich seit der letzten
Finanzkrise verändert hat. Der konstante Deflationsdruck der
letzten zehn Jahre weicht nun einem Inflationsdruck, was die
Motivation der Zentralbanken für QE verändern sollte.
"Mit dem anhaltenden Wirtschaftsaufschwung und dem steigenden
Preisdruck sehen sich die Zentralbanken mit ganz anderen
Umständen konfrontiert als im letzten Jahrzehnt", sagt Tuch.
"Die steigende Nachfrage nach Gütern, sowohl während als auch
nach der Pandemie, hat in Verbindung mit sich verschärfenden
Versorgungsengpässen zu einem starken Anziehen der Inflation
geführt. Ich glaube, auch wenn ein Teil dieses Preisdrucks mit
der Zeit nachlassen wird, werden die steigenden Inflationszahlen
die Zentralbanken dazu zwingen, zu erklären, warum sie weiterhin
Anleihen kaufen und ihre Bilanzen ausweiten.
Ich gehe davon aus, dass die EZB für solche Meinungen besonders
anfällig sein wird, da der Kauf von Staatsanleihen im EU-Vertrag
kaum unterstützt wird. Der EU-Gerichtshof vertritt die Auffassung,
dass die früheren Ankaufsprogramme der EZB mit dem Mandat der EZB,
die Preisstabilität zu gewährleisten, in Einklang stehen."
Tuch warnt jedoch, dass die EZB bald mit einer Klage des EuGH
konfrontiert werden könnte, und die beschönigenden Worte der
EZB-Direktoriumsmitglieder über die "Unterstützung der Wirtschaft"
nicht mehr lange tragen werden.
"Die meisten EZB-Direktoriumsmitglieder folgen in ihren Reden
immer noch der Linie der 'fortgesetzten monetären Unterstützung
der Wirtschaft', was eine ausreichend vage Aussage ist, um den
EU-Vertragstest zu erfüllen. Einige Äußerungen deuten jedoch auf
das Argument hin, dass die EZB weiterhin das gesamte Angebot an
Staatsanleihen aufkaufen sollte", kommentiert er.
"Einige Mitglieder des Direktoriums scheinen sich die Flexibilität
erhalten zu wollen, beim Ankauf von Anleihen vom Kapitalschlüssel
abzuweichen, der mit dem aktuellen PEPP-Programm eingeführt wurde.
Dies sind besorgniserregende Anzeichen im Hinblick auf die - meiner
Meinung nach - unvermeidliche Anfechtung vor dem Europäischen
Gerichtshof", fügte Tuch hinzu.
"Die Erwartungen der Finanzmärkte an die Ankündigung eines
umfangreichen und flexiblen Ankaufprogramms im Dezember steigen.
Ich frage mich, ob die EZB in der Lage und willens sein wird,
diese hohen Erwartungen zu erfüllen."
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Quelle: Investmentfonds.de
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