Investmentfonds.de
18.03.2022:
ifo Globale Mindeststeuer
Köln, den 18.03.2022 (Investmentfonds.de) -
Prof. Dr. Clemens Fuest, ifo-Präsident
ifo Institut: Mindeststeuer bringt Deutschland zwischen 1,6 und
6,2 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen
München, 18. März 2022 - Die geplante Mindestbesteuerung für
multinationale Unternehmen in Höhe von 15 Prozent wird Deutschland
Steuermehreinnahmen bringen. "In welchem Umfang das geschieht, hängt
allerdings stark von der Reaktion der Niedrigsteuerländer ab", sagt
ifo-Präsident Clemens Fuest, einer der Autoren einer neuen Untersuchung
für das Bundesministerium der Finanzen. Wenn die Niedrigsteuerländer
ihre Steuerpolitik nicht ändern, könnte Deutschland mit zusätzlichen
Steuereinnahmen von bis zu 6,2 Milliarden Euro jährlich rechnen.
"Wenn die Niedrigsteuerländer diese Gewinne allerdings selbst der
Mindeststeuer unterwerfen, beschränken sich die Steuermehreinnahmen
für Deutschland auf Effekte verringerter Gewinnverlagerung und betragen
1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Niedrigsteuerländer könnten ihrerseits
die Steuern erhöhen, oder selbst den Unterschied zur Mindestbelastung
in Höhe von 15 Prozent als zusätzliche Steuer erheben", sagt ifo-Forscher
Florian Neumeier. Das Ziel, besonders krasse Fälle von Steuervermeidung
zurückzudrängen, würde zwar erreicht, aber die zusätzlichen
Steuereinnahmen kämen in erheblichem Umfang den Niedrigsteuerländern
zugute.
Für die Schätzungen standen dem ifo Institut Informationen aus den
länderbezogenen Berichten (Country-by-Country-Berichte) sämtlicher in
Deutschland aktiver multinationaler Großkonzerne zur Verfügung. Der
Datensatz enthielt die Angaben von 3.613 multinationalen Konzernen,
von denen 434 ihren Hauptsitz in Deutschland haben, für die Jahre
2016 bis 2019.
Im Oktober 2021 hatten sich 136 Länder auf die Einführung einer
globalen effektiven Mindeststeuer von 15 Prozent geeinigt. Ist die
effektive Steuerlast eines Konzerns in einem Land niedriger, so werden
die Gewinne nachbesteuert, bis das Verhältnis von Steuerzahlungen zu
Gewinnen 15 Prozent erreicht. Betroffen sind multinationale Konzerne,
deren weltweiter Umsatz mindestens 750 Millionen Euro beträgt.
Verschiedene Teile der konkreten Ausgestaltung sind allerdings noch
offen. So steht eine Einigung auf eine genaue Definition der
Bemessungsgrundlage aus und es ist offen, wie mit Verlustverrechnungen
umgegangen wird.
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Quelle: Investmentfonds.de
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