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18.12.2003:
Änderung der Eigenheimzulage gravierender als vermutet / Regierung bremst Genossenschaftsförderung aus
Mannheim (ots) - Bei einer pauschalen Kürzung der Eigenheimzulage
um 30% wollen es die 32 Mitglieder des Vermittlungsausschusses nicht
belassen. Insbesondere Kapitalanleger werden ab 1.1.2004 zur Ader
gelassen. Das hat der Vermittlungsausschuss am Dienstagabend bei der
abschließenden Sitzung zum Steuerkompromiss der Fraktionsspitzen
beschlossen.
Weitere Informationen dazu unter finden Sie unter www.eigenheimzulage-retten.de.
Unglaublich, aber wahr: Nach der bisherigen Regelung war es
möglich, dass auch Familien, die sich keine eigene Immobilie leisten
wollen oder können, von den Segnungen des Eigenheimzulagengesetzes
profitieren. Dafür mussten sie lediglich Mitglied einer jungen
Genossenschaft wie der Palatina Wohnungsbaugenossenschaft eG,
Mannheim, werden. Eine Familie mit zwei Kindern, konnte so über acht
Jahre, bis zu 13.860 Euro steuerfreier Förderung bekommen. Dabei
spielte es keine Rolle, ob diese Familie in einer Wohnung der
Genossenschaft wohnt oder nicht.
"Familien, die dieses lukrative Anlagemodell nutzen wollen,
sollten unbedingt noch vor den Feiertagen reagieren", rät
Palatina-Vorstand Hermann Oberhollenzer. Ab 1. Januar zahlt der
Fiskus nur noch dann, wenn der Antragssteller spätestens im letzten
Jahr der Förderung in eine Wohnung der Genossenschaft zieht, bei der
er Mitglied ist. Oberhollenzer: "Kapitalanleger gehen sonst leer
aus." Schnellentschlossene finden alle Unterlagen auf www.palatina-
foerderung.de.
Weitere Informationen dazu unter finden Sie unter www.eigenheimzulage-retten.de.
Desweiteren sieht der Gesetzentwurf vor, die Einkommensgrenzen von
derzeit 163.614 Euro für Verheiratete auf 140.000 Euro abzusenken.
Ledige dürfen nach der neuen Regelung nicht mehr 70.000 Euro
verdienen. Diese Änderung gilt auch für Antragssteller, die im neuen
Jahr die klassische Eigenheimförderung für die eigenen vier Wände
beantragen wollen. Häuslebauer bekommen dann statt maximal 2.556 Euro
nur noch 1.250 Euro Grundförderung pro Jahr - egal ob sie neu bauen
oder eine gebrauchte Immobilie erwerben. Das entspricht einer Kürzung
von mehr als 50%! Im Gegenzug wird die Kinderzulage leicht angehoben:
von 767 auf 800 Euro. Ausbauten und Erweiterungen fallen gänzlich aus
der Förderung heraus.
ots Originaltext: Palatina Wohnungsbaugenossenschaft eG
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Quelle: news aktuell
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