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Investmentfonds - News

FondsNews        
19.01.2004
Wichtiger Hinweis: Wir präsentieren Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten zum Thema Investmentfonds. Für Inhalte und Copyright sind die Anbieter verantwortlich.

Investmentfonds.de 19.01.2004:
Investmentbranche ergänzt Wohlverhaltensregeln zum Schutz der Anleger

Köln, den 19.01.2004 (Investmentfonds.de) - Die deutsche 
Investmentbranche hat ihre vor einem Jahr in Kraft 
getretenen Wohlverhaltensregeln überarbeitet. Die
Schlussbestimmungen der am 1. Januar 2003 in Kraft
getretenen Wohlverhaltensregeln sehen vor, den Kodex
vor dem Hintergrund nationaler und internationaler
Entwicklungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf
anzupassen.


Die Kapitalanlagegesellschaften gewährleisten nach
dem ergänzten Kodex, dass sich kein Anleger durch
Kauf oder Verkauf von Anteilen an ihren Fonds zu bereits
bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann.
Dies ist zwar gesetzlich nicht geregelt, aber schon
heute gängige Praxis deutscher Gesellschaften. Dazu
legt die Investment-Gesellschaft für jeden Fonds fest,
bis zu welchem Zeitpunkt Aufträge für die Ausgabe und
Rücknahme von Anteilen bei ihr oder der Depotbank
vorliegen müssen (Order-Annahmeschluss). Nach Order-
Annahmeschluss eingehende Aufträge müssen
zum Preis des darauf folgenden Abrechnungstages
ausgeführt werden. Die Order-Annahmeschlusszeiten
sind zu veröffentlichen und den Vertriebspartnern mit-
zuteilen.


Laut neuem BVI-Kodex treffen die deutschen Investment-
Gesellschaften auch geeignete Maßnahmen gegen
Zeitzonenarbitrage. Dazu gehören beispielsweise
die sachgerechte Festlegung des Order-Annahmeschlusses
oder die zeitnahe und sachgerechte Bewertung
der Vermögensgegenstände des Fonds. Außerdem
ergreifen die Kapitalanlagegesellschaften Maßnahmen,
um Anleger vor Nachteilen durch kurzfristigen
Kauf und Verkauf von Anteilen durch andere Anleger
(Market Trading) zu schützen. Dazu können beispiels-
weise Orders ab einer bestimmten Größenordnung
beobachtet werden.


Besondere Regeln sind für Aufträge von Mitarbeitern
vorgesehen. Diese sollen Fonds ihrer Arbeitgeber min-
destens über einen Zeitraum von einem Monat halten.
Die Gesellschaften können Ausnahmen vorsehen, etwa
für Geldmarktfonds.


Die Regelungen stellen gleichzeitig eine Konkreti-
sierung des neuen Investmentgesetzes dar, das am 1.
Januar in Kraft trat. Dort heißt es: „Die Kapitalanlage-
gesellschaft muss so organisiert sein, dass das Risiko
von Interessenkonflikten ... zwischen verschiedenen
Anlegern ... möglichst gering ist“ (§ 9 Abs. 3). Durch die
Ergänzung der Wohlverhaltensregeln werden bereits
heute in der Branche übliche Standards konkretisiert
und vereinheitlicht.


Mit den Wohlverhaltensregeln hat der BVI einen Standard
guten und verantwortungsvollen Umgangs mit
dem Kapital der Anleger gesetzt. Verlässlichkeit, Inte-
grität und Transparenz sind für die deutsche
Fondsbranche dabei maßgebliche Leitlinien. Der Kodex
wird auch künftig regelmäßig überprüft und bei Bedarf
angepasst werden.





Quelle: Investmentfonds.de






WICHTIGER HINWEIS:
Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen (Verkaufsprospekt), die vor Abschluß eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die hier per Email oder telefonisch und per Fax angefordert werden können:

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Fax: +49 221 5709620
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Quellen: Investmentfonds.de.


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