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31.03.2004:
Neuregelungen in der Rentenversicherung zum 1. April 2004
Berlin (ots) - Ende letzten Jahres hat der Gesetzgeber eine Reihe
von Neuregelungen in der Rentenversicherung verabschiedet, die zum
großen Teil am 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Mit Hilfe
dieser Maßnahmen konnte der Beitragssatz in diesem Jahr bei 19,5
Prozent stabil gehalten werden. Ansonsten hätte er auf 20,3 Prozent
ansteigen müssen. Für die Rentner führen diese Maßnahmen zum Teil zu
nicht unerheblichen Einschnitten bei ihrer Rente.
Vollständige Tragung des Pflegeversicherungsbeitrages durch die
Rentner
Ab dem 1. April dieses Jahres werden die Rentner den Beitrag zur
Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent vollständig selber tragen
müssen. Bisher hat die Rentenversicherung die Hälfte des
Pflegeversicherungsbeitrages übernommen. Im Endeffekt macht dies eine
Minderung der Rente um 0,85 Prozentpunkte aus. Bei Senioren mit einer
Bruttorente von 1.000 Euro monatlich reduziert sich die Rente also um
8,50 Euro im Monat.
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Zeitnahe Weitergabe von Veränderungen des
Krankenversicherungsbeitrages
Des Weiteren werden zukünftig Veränderungen des Beitragssatzes in
der gesetzlichen Krankenversicherung schneller an die Rentner
weitergegeben. Bislang war es so, dass der am 1. Januar des Jahres
geltende Beitragssatz nur einmalig zum 1. Juli eines Jahres zu einer
Änderung des Auszahlungsbetrages der Rente geführt hat. Nunmehr
werden Änderungen des Beitragssatzes zur Krankenversicherung nicht
erst zur Mitte des Jahres, sondern bereits nach 3 Monaten an die
Rentner weitergegeben.
Die Neuregelung führt also dazu, dass der am 1. Januar 2004
geltende Beitragssatz zum 1. April 2004 zu berücksichtigen ist. Da
zwölf Krankenkassen zum 1. Januar ihre Beitragssätze gesenkt haben,
kommen zum 1. April 2004 ca. 5 Mio. Rentner auf diese Weise zu
Entlastungen. Bei den meisten Krankenkassen ist der
Krankenversicherungsbeitrag für die Rentner unverändert geblieben, so
dass sich insoweit für ca. 13 Mio. Rentner nichts verändert. Bei rund
100 Krankenkassen wurde der Beitragssatz angehoben. Für die hiervon
betroffenen rund 1 Mio. Rentner kommt es dadurch zu einer weiteren
Mehrbelastung - zusätzlich zu den höheren
Pflegeversicherungsbeiträgen.
Verschiebung der Rentenauszahlung um einen Bankarbeitstag
Ab Ende März werden die Renten nicht mehr am vorletzten, sondern
am letzten Bankarbeitstag den Geldinstituten überwiesen. Dabei ist
gewährleistet, dass die Wertstellung auf den Konten der Rentner noch
am gleichen Tag erfolgt. Die Rentner können also im Normalfall am
letzten Bankarbeitstag im Überweisungsverkehr über die Rente
verfügen, ohne dass Sollzinsen anfallen. Die Rentner sollten aber mit
ihrer Bank sprechen, wenn am vorletzten oder letzten Bankarbeitstag
Überweisungen bzw. Barabhebungen vorgenommen werden sollen und kein
Verfügungsrahmen besteht. In diesem Fall ist es wichtig
sicherzustellen, dass erst die Rente gutgeschrieben und anschließend
die Belastungsbuchungen durchgeführt werden.
Verschiebung des Rentenauszahlungstermins vom Monatsbeginn auf das
Monatsende für Neurentner
Auch zum 1. April 2004 in Kraft treten wird die Neuregelung,
wonach der Rentenzahltermin für Rentenneuzugänge vom Monatsbeginn auf
das Monatsende verschoben wird. Wer also Ende März aus dem
Berufsleben ausscheidet, bekommt seine erste Rentenzahlung nicht wie
bisher schon Anfang, sondern erst Ende April. Eine Zahlungslücke
entsteht für die Rentner allerdings nicht, da den Rentnern ja noch
ein Arbeitsentgelt oder eine Lohnersatzleistung für den abgelaufenen
Monat ausgezahlt wird.
ots Originaltext: Verband Dt. Rentenversicherungsträger
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