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20.04.2004:
Neue EU-Richtlinie kostet deutsche Energiebranche Millionen
Hamburg (ots) - Die Neuregelung der Energieversorgung durch die
Europäische Union (EU) kostet Stadtwerke und Regionalversorger
jeweils zwischen drei und zehn Millionen Euro, so die Einschätzung
der Unternehmensberatung Mummert Consulting. Der Grund: Die EU
verlangt ab Juli 2004 die Trennung von Netz und Vertrieb in
Organisation und Information sowie in der Buchhaltung. Diese
Entflechtung das so genannte Unbundling erzeugt bei den
Energieversorgern erheblichen logistischen Mehraufwand und
Mehrkosten. Zudem wird es für die Manager durch die Trennung vormals
integrierter Geschäftsbereiche künftig erheblich schwieriger, den
Überblick über die Gesamtsituation des Unternehmens zu bewahren. Die
Folge: ein Konflikt zwischen vorgeschriebener Entflechtung und
notwendiger Unternehmenssteuerung.
Die EU will mit den Beschleunigungsrichtlinien für den
Elektrizitäts- und Gasmarkt ab 1. Juli 2004 einen
diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Anbieter gewährleisten.
Das Problem: Bisher waren Netz und Vertrieb in einem einzelnen
Unternehmen stark integriert. Durch das Unbundling bis hin zur
gesellschaftsrechtlichen Entflechtung fallen für Stadtwerke und
Regionalversorger einmalige Mehrkosten von bis zu zehn Millionen Euro
pro Unternehmen sowie zusätzliche laufende jährliche Kosten in
durchschnittlich sechsstelliger Größe an. Die Zusatzkosten für die
Energiekonzerne sind noch erheblich höher. Ursache für die
zusätzlichen Kosten sind die Folgen der Trennung von Netz und
Vertrieb. Dazu müssen beispielsweise Unternehmenstöchter für
Netzbetrieb und Vertrieb gegründet werden. Kosten sparende
Synergieeffekte entfallen.
Zusätzlich zu höheren Kosten wird es für die Manager erheblich
schwieriger, den organisatorischen Überblick über das
Gesamtunternehmen zu behalten. So darf beispielsweise der Leiter der
Vertriebsgesellschaft zukünftig die Betriebskosten der Netze nicht
mehr kennen. Der Vertrieb hingegen kennt nur die eigenen Kundendaten,
die Daten der Netzkunden sind ihm fortan verschlossen. Verworrene
Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Teilgesellschaften sind die
Folge. Weil dies auch für die finanziellen Daten zutrifft, werden
massive Probleme bei der Erstellung der Bilanz des Gesamtunternehmens
erwartet. Auch bei der Unternehmenshaftung ist mit Schwierigkeiten zu
rechnen. Der Vorstandsvorsitzende haftet für die Gesamtleistung des
Unternehmens, darf im Einzelnen jedoch nicht wissen, was in seinen
Tochterunternehmen für das Netz passiert. Da nicht alle Zahlen der
einzelnen Tochtergesellschaften zur Verfügung stehen dürfen, wird es
für ihn schwierig, Risiken einzuschätzen.
ots-Originaltext: Mummert Consulting AG
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Quelle: news aktuell
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