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24.05.2004
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Investmentfonds.de 24.05.2004:
Europa: Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Köln, den 24.05.2004 (Investmentfonds.de) - Bekanntlich sollen künftig die 
Erträge aus Kapitalebensversicherungen besteuert werden. Laut vorgesehenem 
Gesetz werden davon alle ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Verträge 
betroffen sein. Für bereits laufende oder noch bis Ende 2004 abgeschlossene
Kapitallebensversicherungen gilt dagegen die bisherige Steuerfreiheit bei 
Auszahlung. Grundsätzlich bleiben also noch mehr als sechs Monate, sich 
diesen Vorteil zu sichern. 

Doch auch bestehende und noch in diesem Jahr abgeschlossene Verträge können 
von den Steuerplänen partiell erfasst werden. Und zwar in bestimmten Fällen 
einer späteren Erhöhung der Versicherungssumme oder im Zusammenhang mit der 
Dynamik. Der Kölner Direktversicherer Europa weist jetzt auf mehrere für die 
Versicherten sehr bedeutsame Details hin: 

Erhöhungen der Versicherungssumme 

Bei einer Erhöhung der Versicherungssumme bestehender Verträge nach dem 
31.12.2004 unterliegt der angepasste Anteil der ab 2005 geltenden Besteuerung 
– weil die Erhöhung grundsätzlich als eigener Vertrag geführt wird. Hier ist 
es also mehr als empfehlenswert, eventuell erst für einen späteren Zeitpunkt 
geplante Erhöhungen der Versicherungssumme noch in das Jahr 2004 vorzuziehen. 
Selbst wenn dadurch für den Versicherten früher als vorgesehen eine Prämien-
rhöhung anfällt, wird diese durch die spätere Steuerersparnis mehr als aus-
geglichen. 

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Soweit heute erkennbar, bleibt eine spätere Erhöhung der Versicherungssumme 
dann steuerbefreit, wenn die Anhebung nicht „spontan“ erfolgt, sondern in 
Ausübung einer vertraglich zugesicherten Nachversicherungsgarantie – zum 
Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes. 

Auf Dynamik achten 

Ebenso spricht alles dafür, dass die Steuervorteile für jene späteren Erhöhungen 
erhalten bleiben, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dynamik vorgenommen 
werden. Daraus ergeben sich folgende Ratschläge: 

Soweit in bestehenden Verträgen Dynamik vereinbart wurde, sollte darauf geachtet 
werden, dass sie nicht verfällt. Wird noch in 2004 ein neuer Vertrag abgeschlos-
sen, sollte darin die Dynamik eingeschlossen werden. 

Auch Risikolebensversicherungen sind tangiert 

Selbst etliche Risikolebensversicherungen werden von den neuen Steuerregelungen 
tangiert: Häufig enthalten sie ein Umtauschrecht, nach dem der Versicherte sie 
innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss in eine Kapitallebensversicherung 
umwandeln kann – und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Nimmt man dieses Umtauschrecht 
erst nach dem Jahreswechsel 2004/2005 wahr, tappt man auch hier in die „Steuer-
falle“. Hier gilt also ebenfalls die dringende Empfehlung der Europa, noch vor 
dem 1. Januar 2005 aktiv zu werden und sein Umtauschrecht in Anspruch zu nehmen. 





Quelle: Investmentfonds.de






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Quellen: Investmentfonds.de.


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