Investmentfonds.de
24.05.2004:
Europa: Besteuerung von Kapitallebensversicherungen
Köln, den 24.05.2004 (Investmentfonds.de) - Bekanntlich sollen künftig die
Erträge aus Kapitalebensversicherungen besteuert werden. Laut vorgesehenem
Gesetz werden davon alle ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Verträge
betroffen sein. Für bereits laufende oder noch bis Ende 2004 abgeschlossene
Kapitallebensversicherungen gilt dagegen die bisherige Steuerfreiheit bei
Auszahlung. Grundsätzlich bleiben also noch mehr als sechs Monate, sich
diesen Vorteil zu sichern.
Doch auch bestehende und noch in diesem Jahr abgeschlossene Verträge können
von den Steuerplänen partiell erfasst werden. Und zwar in bestimmten Fällen
einer späteren Erhöhung der Versicherungssumme oder im Zusammenhang mit der
Dynamik. Der Kölner Direktversicherer Europa weist jetzt auf mehrere für die
Versicherten sehr bedeutsame Details hin:
Erhöhungen der Versicherungssumme
Bei einer Erhöhung der Versicherungssumme bestehender Verträge nach dem
31.12.2004 unterliegt der angepasste Anteil der ab 2005 geltenden Besteuerung
– weil die Erhöhung grundsätzlich als eigener Vertrag geführt wird. Hier ist
es also mehr als empfehlenswert, eventuell erst für einen späteren Zeitpunkt
geplante Erhöhungen der Versicherungssumme noch in das Jahr 2004 vorzuziehen.
Selbst wenn dadurch für den Versicherten früher als vorgesehen eine Prämien-
rhöhung anfällt, wird diese durch die spätere Steuerersparnis mehr als aus-
geglichen.
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Soweit heute erkennbar, bleibt eine spätere Erhöhung der Versicherungssumme
dann steuerbefreit, wenn die Anhebung nicht „spontan“ erfolgt, sondern in
Ausübung einer vertraglich zugesicherten Nachversicherungsgarantie – zum
Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes.
Auf Dynamik achten
Ebenso spricht alles dafür, dass die Steuervorteile für jene späteren Erhöhungen
erhalten bleiben, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dynamik vorgenommen
werden. Daraus ergeben sich folgende Ratschläge:
Soweit in bestehenden Verträgen Dynamik vereinbart wurde, sollte darauf geachtet
werden, dass sie nicht verfällt. Wird noch in 2004 ein neuer Vertrag abgeschlos-
sen, sollte darin die Dynamik eingeschlossen werden.
Auch Risikolebensversicherungen sind tangiert
Selbst etliche Risikolebensversicherungen werden von den neuen Steuerregelungen
tangiert: Häufig enthalten sie ein Umtauschrecht, nach dem der Versicherte sie
innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss in eine Kapitallebensversicherung
umwandeln kann – und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Nimmt man dieses Umtauschrecht
erst nach dem Jahreswechsel 2004/2005 wahr, tappt man auch hier in die „Steuer-
falle“. Hier gilt also ebenfalls die dringende Empfehlung der Europa, noch vor
dem 1. Januar 2005 aktiv zu werden und sein Umtauschrecht in Anspruch zu nehmen.
Quelle: Investmentfonds.de
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