Seit 2001 wurden die Leistungen für die staatlich versicherten Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung kontinuierlich gekürzt. Einerseits wurden sowohl die Höhe der Leistungen auf 67% des zugrundegelegten Einkommens als auch deren Umfang durch die Abschaffung der gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente und die Einführung der Erwerbsminderungsrente durch das neue Rentengesetz auf ein minimales Leistungsniveau drastisch reduziert (dazu mehr im Kapitel Berufsunfähigkeitsrente).
Weitergehende Schritte wurden durch die Rentenreform 2004 beschlossen: Nachhaltigkeitsfaktor bei der Rentenanpassung, Nichtberücksichtigung von Schul- und Hochschulzeiten, usw.
2006 gesteht Arbeitsminister Müntefering ein, dass Rentenprognosen nicht verlässlich sind. Die gesetzliche Rente reiche nicht
mehr für die Altersversorgung.
Damit muss auch dem Letzten klar sein, dass private Vorsorge Pflicht ist, will man nicht in die Altersarmut abrutschen.
1. Rentenreform
Im Jahr 2000 wurde folgende Rentenreform beschlossen:
Aufgrund der voraussichtlichen demografischen Entwicklung und deren Einfluss auf den Generationenvertrag, kam es zu einer Absenkung des Rentenniveaus für den "Eckrentner" (lückenlose Einzahlung der Durchschnittsbeträge in die gesetzliche Rentenversicherung über 45 Jahre).
Zur Schließung dieser Versorgungslücke von 3% wurde die staatlich geförderte, kapitalgedeckte private und betriebliche Altersvorsorge (sog. Riester-Rente) eingeführt. Die förderfähigen Produkte unterliegen bestimmten Voraussetzungen und werden von einer Zertifizierungsstelle (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)) zugelassen.
Weiterhin ist herauszustellen, dass es seit dem 1.01.2001 keine staatlich Berufsunfähigkeits- und keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr gibt. Stattdessen gibt es eine leistungsarme vereinheitlichte Erwerbsminderungsrente, die völlig unabhängig vom individuellen Berufsbild des Erwerbstätigen ist und dessen finanzielles Ausfallrisiko bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht abdeckt.
Die jungen Erwerbstätigen unter 40 Jahren wurden hierdurch erheblich schlechter gestellt, so dass für diese Zielgruppe somit die private Vorsorge in Bezug auf eine Berufsunfähigkeit existentiell wichtig geworden ist. Jeder junge Erwerbstätige ist heute gezwungen selbst eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, will er im Falle der Berufsunfähigkeit nicht von der Sozialhilfe des Staates leben ( siehe dazu mehr im Kapitel Berufsunfähigkeitsrente).