verbriefen
folgende Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft:
· anteilige Beteiligung an der Gewinnausschüttung, sofern
diese durch die Hauptversammlung beschlossen wird (ein
Anspruch besteht nicht)
· anteiliges Teilnahmerecht an Kapitalerhöhungen ->
Beteiligungsrecht
· anteilige Beteiligung am Liquidationserlös
· Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung gemäß
dem gehaltenen Kapitalanteil bzw. der gehaltenen Aktienzahl
In Deutschland können Aktien mit dem Nennwert 5,- DM
oder seit 1998 nennwertlose, sogenannte Stückaktien
emitiert werden. Weiterhin werden Stamm- und Vorzugsaktien
unterschieden. Während Stammaktien mit Stimmrecht ausgestattet
sind, fehlt dieses bei den Vorzugsaktien. Dieser Nachteil
wird in der Regel mit einer etwas erhöhten Dividende
vergütet.
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