Aktien,
die nicht auf einen bestimmten Betrag lauten. Man unterscheidet
zwischen unechten nennwertlosen Aktien, die einen Bruchteil
am Gesellschaftsvermögen repräsentieren (Quotenaktien)
und echten nennwertlosen Aktien, bei denen in der Satzung
der AG nur die Zahl der
Aktien festgelegt ist (Stückaktien).
Bis 1998 waren in Deutschland nur Aktien zulässig,
die auf einen Nennwert lauten. Vor dem Hintergrund der
Einführung des Euro
wurden aber dann per Gesetz die nennwertlosen Aktien
eingeführt.
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