TOP-FONDS/ETFs 1 Tag
 Fondsname   WKN  % 1 Tag
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  2,96 
 BGF World Gold F.A2 EUR A0BMAL  2,90 
 MEDICAL BioHealth EUR H A0F69B  2,82 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  2,70 
 BGF World Gold F.A2 SGD H A0Q5TA  2,45 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  2,41 
 RIM Global Bioscience 580452  2,36 
 MEDICAL BioHealth EUR 941135  2,22 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  2,09 
 Stabilitas - Pacific Gold A0ML6U  1,78 
 Stabilitas - Pacific Gold A2H8YF  1,77 
 WEALTHGATE Biotech Aggres A2PYP9  1,51 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0HG8Q  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0JJ0K  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A1J8MN  1,15 

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  TOP-FONDS/ETFs 10 Jahre
 Fondsname   WKN % 10 Jahre
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  511,90 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  498,35 
 Lyxor Nasdaq-100 UE A. ETF LYX00F  426,67 
 Invesco Mark.III p.EQQ ETF 801498  423,58 
 LM Clearbr.US Large Cap G A0MUYQ  421,43 
 JPM-US Technology Fd.A(ac A0DQQ4  420,44 
 DNB Fund - Technology Ret A0MWAN  419,73 
 JPM-US Technology Fd.A(di 987702  416,35 
 iShares NASDAQ-100 UCI ETF A0F5UF  407,45 
 BNPP F.Disruptive Technol A1T8X9  384,71 
 BGF World Technology F.A2 A0BMAN  380,52 
 BGF World Technology F.A2 974499  379,56 
 JPM-US Technology Fd.D(ac 603021  371,94 
 JPM-US Technology Fd.D(ac A0HG3H  370,73 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  363,97 

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  TOP-FONDS/ETFs  5 Jahre
 Fondsname   WKN  %5 Jahre
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  171,99 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  156,11 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 SPDR S&P US Technology ETF A14QB5  151,06 
 iShares S&P 500 I.T.S. ETF A142N1  150,35 
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  148,88 
 Amundi ETF Lev.MSCI US ETF A0X8ZS  143,21 
 Xtrackers MSCI USA Inf ETF A1W9KD  135,74 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A110YQ  134,41 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  133,93 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A14RGB  133,84 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  130,48 
 Xtrackers MSCI World I ETF A113FM  127,78 
 SPDR MSCI World Techno ETF A2AE57  127,21 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 787208  125,36 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Jahre
 Fondsname   WKN  % 3 Jahre
 Structured Sol.Next Gen.R HAFX4V  206,44 
 Thematica - Future Mobili A2JKSP  188,47 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A14ZW9  157,54 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  150,06 
 iShares Oil&Gas Expl.& ETF A1JKQL  149,95 
 iShares S&P 500 Energy ETF A142NX  149,31 
 SPDR S&P US Energy Sel ETF A14QB0  148,45 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  144,39 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1JHNV  142,67 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0Q5L7  141,99 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1C8BR  140,79 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0NH4A  139,24 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0J29E  138,88 
 Schroder ISF Gl.Energy B  A0J29F  134,79 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Jahr
 Fondsname   WKN  % 1 Jahr
 HSBC GIF Turkey Equity AC A0D9FL  63,15 
 HSBC GIF Turkey Equity AD A0D9FM  59,65 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694674  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  A0LCA7  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694675  41,21 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A0KFJ0  39,64 
 H2O Multibonds FCP R A1J7Z1  38,92 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A1T80B  37,45 
 H2O Allegro FCP SR A2PD3Z  33,46 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  31,92 
 H2O Multibonds FCP SR A2PB1P  30,47 
 Lyxor MSCI Turkey UE A ETF LYX02F  28,74 
 SPDR MSCI Europe Consu ETF A1191M  25,41 
 iShares MSCI Turkey U. ETF A0LEW5  24,08 
 Lyxor ST.Europe 600 Pe ETF LYX02Q  23,87 

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  TOP-FONDS/ETFs  6 Monate
 Fondsname   WKN  % 6 Monate
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  49,66 
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  48,32 
 LO Fds.World Gold Exp.P E 813927  46,30 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  45,41 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  43,80 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  43,31 
 Sprott-Gold Equity Fund H A1JFDK  43,22 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  43,21 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  43,17 
 Franklin Gold and Pr.Meta A1C511  41,07 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX04V  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX0AD  40,88 
 Xtrackers LevDAX Daily ETF DBX0BZ  40,72 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  40,63 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Monate
 Fondsname   WKN  % 3 Monate
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  16,91 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  14,28 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  14,17 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  13,77 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  13,35 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  13,24 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  12,89 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  12,77 
 VanEck Vectors Gold Mi ETF A12CCL  12,20 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  12,11 
 Amundi Fds.Eq.Jap.Target  A1H4X2  11,99 
 iShares Gold Producers ETF A1JKQJ  11,91 
 CPR Invest-Global Gold Mi A2PJQM  11,38 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  11,27 
 Ninety One GSF-Global Gol A0QYGQ  11,07 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Monat
 Fondsname   WKN  % 1 Monat
 iShares MSCI Pola.U.E. ETF A1H5UP  11,72 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX043  9,20 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX02C  9,17 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,99 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  8,14 
 VanEck Vectors Digital ETF A2QQ8F  7,60 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  7,49 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  7,03 
 Franklin Biotechnology Di A1W3XS  6,88 
 Pictet-Biotech HP A0B6Q2  6,84 
 Pictet-Biotech HR A0JKQN  6,78 
 GIS Central & Eastern Eur 621723  6,70 
 GIS Central & Eastern Eur 621725  6,69 
 GIS Central & Eastern Eur 621727  6,62 
 Comgest Growth Europe Sma 631027  6,61 

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 Fondsname   WKN  % 1 Woche
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,27 
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 Lyxor NYSE Arca Gold B ETF ETF091  4,75 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  4,74 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  4,70 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  4,44 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  4,39 
 PRIMA - Globale Werte A A0D9KC  4,36 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  4,29 
 Nestor Gold Fonds B 570771  4,27 

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 Investmentfonds - News

FondsNews        
12.09.2012   
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news aktuell 12.09.2012:


Börsen-Zeitung: Für jeden etwas, Kommentar zum ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, von Claus Döring.





   Frankfurt (ots) - Kann ein Verfassungsgerichtsurteil ein gutes 
Urteil sein, wenn es von fast allen Seiten Beifall bekommt? Was 
bedeutet es, wenn sich Bundesregierung wie auch Kläger, wenn sich 
Parteien und Verbände, ja sogar voraussichtliche Zahler und 
Nutznießer des Euro-Rettungsschirms ESM sowie Investoren, Gläubiger 
und Schuldner zufrieden zeigen? Das lässt nur einen Schluss zu: Jeder
sucht sich aus dem Urteil jene Aspekte heraus, die ihm passen. Die 
Risiken und Nebenwirkungen werden ausgeblendet.

   Das beginnt damit, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 
in der Öffentlichkeit schon wie eine Entscheidung in der Hauptsache 
aufgefasst wird, obwohl es ein Eilverfahren zum Erlass einer 
einstweiligen Anordnung war. Damit wollten die Antragsteller die 
Ratifikation von ESM und Fiskalpakt verhindern. Zu dieser 
(Fehl-)Wahrnehmung hat das Gericht selbst beigetragen, indem es schon
für den Eilantrag eine summarische Prüfung der Rechtslage vorgenommen
hat, weil mit der Ratifikation der Verträge völkerrechtliche 
Bindungen eingegangen werden, die auch ein späteres Urteil der 
Verfassungsgerichts nicht mehr rückgängig machen könnte.

   Das setzt sich fort mit einer völlig überzogenen Erwartungshaltung
vieler Beobachter im Ausland, aber auch jener 37000 Mitkläger, die 
vom Gericht eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit der 
Euro-Rettungspolitik erhofften. Die jetzt noch irrigerweise annehmen,
das Gericht habe die Haftung Deutschlands in der Euro-Rettung auf 
jene 190 Mrd. Euro begrenzt, die sich aus dem deutschen Anteil am 
ESM-Kapital ableiten. Diese Haftungsbegrenzung gilt nur für den 
ESM-Vertrag in der vorliegenden Form.

   Dem Ausbau der Haftungsunion hat Karlsruhe dagegen keinen Riegel 
vorgeschoben. Denn erstens ist der unter Auflagen durchgewunkene ESM 
ja ein erster völkerrechtlicher Schritt in die Haftungsunion und 
zweitens ist es aus Sicht des Gerichts möglich, diesen Haftungsrahmen
zu erweitern, wenn die Regierungen mit entsprechender demokratischer 
Legitimierung das wollen. Und drittens ist es unabhängig davon 
möglich und wird praktiziert, über andere Vehikel bis hin zu den 
Anleihekäufen durch die Europäischen Zentralbank (EZB) die deutsche 
Haftung auszuweiten. Daran hat die Karlsruher Entscheidung nichts 
geändert. Inwieweit die Kaufprogramme der EZB die deutsche Zustimmung
zu den EU-Verträgen und das Demokratiegebot tangieren, wird das 
Verfassungsgericht erst im Frühjahr im Hauptsacheverfahren prüfen. 
Bis dahin haben die Target-2-Salden und absehbare Anleihekäufe der 
EZB weiter Fakten geschaffen, egal was Karlsruhe dann verkündet.

   Ein Urteil also für die Katz? Nicht ganz, zumindest eine 
Klarstellung ist für die laufende Euro-Rettungsdebatte hilfreich: 
Nach den gestrigen Ausführungen des Gerichts darf der ESM weder 
gehebelt noch mit einer Banklizenz ausgestattet werden.

   Aber was heißt das schon? Wird der ESM nicht bereits als 
Feigenblatt und Katalysator für die formal unlimitierten Anleihekäufe
der EZB missbraucht? Hier haben die Damen und Herren in den roten 
Roben leider darauf verzichtet, jetzt schon eine rote Linie zu 
ziehen. Zwar hat Präsident Andreas Voßkuhle daran erinnert, dass die 
Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft konzipiert ist, in der die 
monetäre Haushaltsfinanzierung durch die EZB verboten ist. Solange 
aber die EZB für sich selbst reklamiert, innerhalb dieses 
Vertragsrahmens zu bleiben und darin sogar von der Bundesregierung 
bestärkt wird, werden die geldpolitischen Grenzüberschreitungen der 
EZB ohne Richter und ohne Folgen bleiben. Ja, das Verfassungsgericht 
selbst hat sogar den Hinweis gegeben, dass es demokratisch 
legitimierte Änderungen der erwähnten stabilitätspolitischen 
Grundsätze nicht zwangsläufig als verfassungswidrig ansähe.

   Erwartungsgemäß hat das Gericht den Ball der Euro-Rettung dorthin 
gespielt, wo er hingehört: ins Feld der Politik. Selbst wenn die 
Richter der Überzeugung wären, dass die Verträge zur Euro-Rettung für
Deutschland schädlich seien, dürften sie sie nicht blockieren, wenn 
ihr Zustandekommen verfassungsgemäß erfolgte. Den gewählten 
Politikern hat das Gericht einen weiten Ermessensspielraum 
hinsichtlich der vertretbaren Belastungen und der Einschränkung der 
Haushaltsautonomie des Bundestages zur Verwirklichung der 
Währungsunion eingeräumt. Dabei darf der Gesetzgeber ausdrücklich 
auch die Folgen alternativer Handlungsoptionen berücksichtigen, also 
die schwerwiegenden, aber kaum abschätzbaren Folgen für Deutschland 
im Falle des Scheiterns der Währungsunion. Damit ist klar: Um die 
Weiterentwicklung Eurolands müssen die Politiker ringen und bei ihren
Wählern werben. Wem die Fahrt in die europäische Haftungsunion nicht 
passt, kann auch künftig nicht darauf hoffen, das Verfassungsgericht 
zum Bremsklotz zu instrumentalisieren. Das ist gut so. Denn so wenig 
die Zukunft Eurolands und die damit verbundenen finanziellen Lasten 
der Bürger in Brüsseler Hinterzimmern ausgekungelt werden dürfen, so 
wenig darf man sie Karlsruher Richtern überlassen. Zum Handeln sind 
diejenigen berufen, die das Volk gewählt hat, stellte das Gericht die
eigene Rolle klar. Daran sollte sich die andere von der Politik 
unabhängige und nicht durch demokratische Wahl legitimierte 
Instition, die EZB, ein Vorbild nehmen. Den Politikern sei Voßkuhles 
Mahnung zum Auswendiglernen empfohlen: "Nur als demokratisch 
legitimierte Rechtsgemeinschaft hat Europa eine Zukunft."

   (Börsen-Zeitung, 13.9.2012)

Originaltext:         Börsen-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30377
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
 
Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de

Quelle: news aktuell


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