TOP-FONDS/ETFs 1 Tag
 Fondsname   WKN  % 1 Tag
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  2,96 
 BGF World Gold F.A2 EUR A0BMAL  2,90 
 MEDICAL BioHealth EUR H A0F69B  2,82 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  2,70 
 BGF World Gold F.A2 SGD H A0Q5TA  2,45 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  2,41 
 RIM Global Bioscience 580452  2,36 
 MEDICAL BioHealth EUR 941135  2,22 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  2,09 
 Stabilitas - Pacific Gold A0ML6U  1,78 
 Stabilitas - Pacific Gold A2H8YF  1,77 
 WEALTHGATE Biotech Aggres A2PYP9  1,51 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0HG8Q  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0JJ0K  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A1J8MN  1,15 

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  TOP-FONDS/ETFs 10 Jahre
 Fondsname   WKN % 10 Jahre
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  511,90 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  498,35 
 Lyxor Nasdaq-100 UE A. ETF LYX00F  426,67 
 Invesco Mark.III p.EQQ ETF 801498  423,58 
 LM Clearbr.US Large Cap G A0MUYQ  421,43 
 JPM-US Technology Fd.A(ac A0DQQ4  420,44 
 DNB Fund - Technology Ret A0MWAN  419,73 
 JPM-US Technology Fd.A(di 987702  416,35 
 iShares NASDAQ-100 UCI ETF A0F5UF  407,45 
 BNPP F.Disruptive Technol A1T8X9  384,71 
 BGF World Technology F.A2 A0BMAN  380,52 
 BGF World Technology F.A2 974499  379,56 
 JPM-US Technology Fd.D(ac 603021  371,94 
 JPM-US Technology Fd.D(ac A0HG3H  370,73 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  363,97 

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  TOP-FONDS/ETFs  5 Jahre
 Fondsname   WKN  %5 Jahre
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  171,99 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  156,11 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 SPDR S&P US Technology ETF A14QB5  151,06 
 iShares S&P 500 I.T.S. ETF A142N1  150,35 
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  148,88 
 Amundi ETF Lev.MSCI US ETF A0X8ZS  143,21 
 Xtrackers MSCI USA Inf ETF A1W9KD  135,74 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A110YQ  134,41 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  133,93 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A14RGB  133,84 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  130,48 
 Xtrackers MSCI World I ETF A113FM  127,78 
 SPDR MSCI World Techno ETF A2AE57  127,21 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 787208  125,36 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Jahre
 Fondsname   WKN  % 3 Jahre
 Structured Sol.Next Gen.R HAFX4V  206,44 
 Thematica - Future Mobili A2JKSP  188,47 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A14ZW9  157,54 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  150,06 
 iShares Oil&Gas Expl.& ETF A1JKQL  149,95 
 iShares S&P 500 Energy ETF A142NX  149,31 
 SPDR S&P US Energy Sel ETF A14QB0  148,45 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  144,39 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1JHNV  142,67 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0Q5L7  141,99 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1C8BR  140,79 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0NH4A  139,24 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0J29E  138,88 
 Schroder ISF Gl.Energy B  A0J29F  134,79 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Jahr
 Fondsname   WKN  % 1 Jahr
 HSBC GIF Turkey Equity AC A0D9FL  63,15 
 HSBC GIF Turkey Equity AD A0D9FM  59,65 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694674  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  A0LCA7  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694675  41,21 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A0KFJ0  39,64 
 H2O Multibonds FCP R A1J7Z1  38,92 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A1T80B  37,45 
 H2O Allegro FCP SR A2PD3Z  33,46 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  31,92 
 H2O Multibonds FCP SR A2PB1P  30,47 
 Lyxor MSCI Turkey UE A ETF LYX02F  28,74 
 SPDR MSCI Europe Consu ETF A1191M  25,41 
 iShares MSCI Turkey U. ETF A0LEW5  24,08 
 Lyxor ST.Europe 600 Pe ETF LYX02Q  23,87 

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  TOP-FONDS/ETFs  6 Monate
 Fondsname   WKN  % 6 Monate
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  49,66 
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  48,32 
 LO Fds.World Gold Exp.P E 813927  46,30 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  45,41 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  43,80 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  43,31 
 Sprott-Gold Equity Fund H A1JFDK  43,22 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  43,21 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  43,17 
 Franklin Gold and Pr.Meta A1C511  41,07 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX04V  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX0AD  40,88 
 Xtrackers LevDAX Daily ETF DBX0BZ  40,72 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  40,63 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Monate
 Fondsname   WKN  % 3 Monate
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  16,91 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  14,28 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  14,17 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  13,77 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  13,35 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  13,24 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  12,89 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  12,77 
 VanEck Vectors Gold Mi ETF A12CCL  12,20 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  12,11 
 Amundi Fds.Eq.Jap.Target  A1H4X2  11,99 
 iShares Gold Producers ETF A1JKQJ  11,91 
 CPR Invest-Global Gold Mi A2PJQM  11,38 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  11,27 
 Ninety One GSF-Global Gol A0QYGQ  11,07 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Monat
 Fondsname   WKN  % 1 Monat
 iShares MSCI Pola.U.E. ETF A1H5UP  11,72 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX043  9,20 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX02C  9,17 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,99 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  8,14 
 VanEck Vectors Digital ETF A2QQ8F  7,60 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  7,49 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  7,03 
 Franklin Biotechnology Di A1W3XS  6,88 
 Pictet-Biotech HP A0B6Q2  6,84 
 Pictet-Biotech HR A0JKQN  6,78 
 GIS Central & Eastern Eur 621723  6,70 
 GIS Central & Eastern Eur 621725  6,69 
 GIS Central & Eastern Eur 621727  6,62 
 Comgest Growth Europe Sma 631027  6,61 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Woche
 Fondsname   WKN  % 1 Woche
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,27 
 BGF World Gold F.A2 SGD H A0Q5TA  6,18 
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 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  5,75 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  5,75 
 Lyxor NYSE Arca Gold B ETF ETF091  4,75 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  4,74 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  4,70 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  4,44 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  4,39 
 PRIMA - Globale Werte A A0D9KC  4,36 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  4,29 
 Nestor Gold Fonds B 570771  4,27 

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 Investmentfonds - News

FondsNews        
06.01.2009   
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Investmentfonds.de 06.01.2009:


Neu ab 2009: Das ändert sich - Arbeit und Soziales





Köln, den 06.01.2009 (Investmentfonds.de) - 

Arbeit und Soziales

Ab 1. Januar 2009 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent 
auf 2,8 Prozent. Zudem wird das Kurzarbeitergeld länger als bislang gezahlt. Eltern 
dürfen sich über mehr Kindergeld freuen und zum ersten Mal seit 2001 steigt der 
Mietzuschuss. Gute Nachricht für Großeltern: Sie dürfen unter bestimmten Voraus-
setzungen nun auch in die Elternzeit gehen.


Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt 

Ab dem 1. Januar 2009 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent 
auf 2,8 Prozent. Die Senkung ist allerdings befristet und gilt nur für 18 Monate bis 
zum 30. Juni 2010. Dann soll der Beitragssatz 3,0 Prozent betragen. 


Kurzarbeitergeld wird länger gezahlt

Die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld wird von zwölf auf 18 Monate verlängert. Die 
Regelung ist auf ein Jahr befristet und gilt nur für Beschäftigte, die bis Ende 2009 
wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld 
haben. Zudem werden ab dem neuen Jahr Kurzarbeiter, die an einer Qualifizierungs-
maßnahme teilnehmen, vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.


Förderung des Hauptschulabschlusses

Von 2009 an haben Bürger ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre 
Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss staatlich gefördert wird. 


Beitragsbemessungsgrenze erhöht

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung wie auch in der 
gesetzlichen Rentenversicherung wird ab 01. Januar 2009 von 5.300 Euro auf 5.400 Euro 
pro Monat (Westdeutschland) bzw. von 4.500 Euro auf 4.550 Euro pro Monat 
(Ostdeutschland) erhöht.


Versicherungspflichtgrenze

Die oft auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte Versicherungspflichtgrenze wird 
ebenfalls angehoben. Sie steigt 2009 auf 48.600 Euro pro Jahr (2008: 48.150 Euro). 
Wer sich privat krankenversichern will, muss drei Jahre in Folge mehr verdienen. 
Für Arbeitnehmer, die seit dem 31.12.2002 oder noch länger privat versichert sind, 
ist die Versicherungspflichtgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.


Niedrigere Hürden für ausländische Fachkräfte
 
Der Gesetzgeber will ab dem 1. Januar höhere Anreize für die Zuwanderung von 
hochqualifizierten Fachkräften geben. Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis 
müssen Hochqualifizierte künftig nur noch 63.600 Euro Jahreseinkommen anstatt der 
bisherigen 86.400 Euro vorweisen. Für ausländische Existenzgründer mit dem gleichen 
Anliegen gilt ab dem neuen Jahr ein halbiertes Mindest-Investitionsvolumen von 250.000 
Euro. Zudem gibt es für Bürger aus den neuen EU-Staaten keine sogenannte Vorrangprüfung 
mehr. Damit scheitert die Niederlassungserlaubnis nicht mehr an der Frage, ob der 
Ausländer möglicherweise einen inländischen Bewerber verdrängen wird. Geduldete 
Ausländer bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Deutschland eine 
qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und eine verbindliche Einstellungs-
zusage oder bereits Arbeit haben. Ausländische geduldete Hochschulabsolventen, deren 
Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang durchgehend in 
ihrem Beruf gearbeitet haben, bekommen ebenfalls eine sichere Aufenthaltserlaubnis.


Gesetzliche Unfallversicherung 

Mit dem "Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz" wird die gesetzliche Unfallver-
sicherung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. So wird 
u.a. die Zahl der Unfallversicherungsträger reduziert und der Unfallschutz auf 
ehrenamtlich Tätige ausgeweitet. 


Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden 2009 Monatseinkommen bis 
zu einer Höhe von 3.675 Euro (2008: 3.600 Euro) zur Berechnung der Beiträge herangezogen. 
Für die Arbeits- und Rentenversicherung gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen: 
4.550 Euro monatlich im Osten und 5.400 Euro Monatseinkommen im Westen. 


Höheres Kindergeld und mehr Freibetrag

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2009 erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es 
künftig 164 statt der bisherigen 154 Euro. Für das dritte Kind steigt der Zuschuss um 
16 auf 170 Euro. Für jedes weitere Kind bekommen Erziehende 195 Euro, ebenfalls 16 
Euro mehr als bisher. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 3.648 auf 3.864 Euro. 
Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt unverändert. So belaufen 
sich die Freibeträge für Kinder auf 6.024 Euro. Die Summe ist nur von Bedeutung, wenn 
die durch den Freibetrag erreichte Steuerersparnis höher als das Kindergeld ausfällt. 
Dann zahlt das Finanzamt zusätzlich zum Kindergeld den entsprechenden Differenzbetrag 
(Steuerersparnis minus Kindergeld).


Schulzuschuss für Kinder von ALG-II-Empfängern

Kinder von ALG-II-Empfängern bekommen ab dem neuen Schuljahr einen staatlichen Zuschuss 
für Lernmaterialen wie Bücher und Hefte. Auch ein Schulranzen kann mit diesem Geld 
bezahlt werden. Der Zuschuss wird bis zum 10. Schuljahr gewährt. Wenn es die Behörden 
verlangen, müssen entsprechende Zahlungsbelege vorgelegt werden.


Höheres Wohngeld

Erstmals seit 2001 wird der Mietzuschuss angehoben. Zum Jahresbeginn steigt das Wohngeld 
um rund 60 Prozent, im Durchschnitt also von 90 auf 140 Euro. Die Erhöhung gilt 
rückwirkend zum 1. Oktober 2008. Die Wohngeldstelle zahlt für die drei Monate im alten 
Jahr einen pauschalen Zuschuss zu den Heizungskosten. Je nach Anzahl der Personen gibt 
es zwischen 100 und 205 Euro. Leben mehr als fünf Personen in einem Haushalt, werden für 
jede weitere Person 25 Euro gezahlt.


Elternzeit für Großeltern

Auch Großeltern können ab Januar Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen, vorausge-
setzt ein Elternteil der zu betreuenden Enkelkinder ist noch minderjährig, besucht noch 
die Schule oder macht eine Ausbildung.


Bessere Kinderbetreuung

Von Januar an sollen auch Eltern, die auf Arbeitssuche sind, einen gesicherten 
Betreuungsplatz für ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder bekommen. 


Besserer Schutz der Betriebsrenten bei Insolvenz

Der Pensions-Sicherungs-Verein steht von Januar an zwölf Monate für rückständige 
Betriebsrenten ein, wenn eine Firma Insolvenz anmeldet. Bislang lag die Frist bei 
sechs Monaten. Es war jedoch wiederholt vorgekommen, dass zwischen der Einstellung 
der Betriebsrentenzahlung bei Insolvenz und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 
mehr als sechs Monate vergingen und auf diese Weise Betriebsrenten verloren gegangen 
waren. Das soll durch die neue Regelung verhindert werden. 


Quelle: Investmentfonds.de


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