TOP-FONDS/ETFs 1 Tag
 Fondsname   WKN  % 1 Tag
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  2,96 
 BGF World Gold F.A2 EUR A0BMAL  2,90 
 MEDICAL BioHealth EUR H A0F69B  2,82 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  2,70 
 BGF World Gold F.A2 SGD H A0Q5TA  2,45 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  2,41 
 RIM Global Bioscience 580452  2,36 
 MEDICAL BioHealth EUR 941135  2,22 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  2,09 
 Stabilitas - Pacific Gold A0ML6U  1,78 
 Stabilitas - Pacific Gold A2H8YF  1,77 
 WEALTHGATE Biotech Aggres A2PYP9  1,51 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0HG8Q  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0JJ0K  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A1J8MN  1,15 

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  TOP-FONDS/ETFs 10 Jahre
 Fondsname   WKN % 10 Jahre
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  511,90 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  498,35 
 Lyxor Nasdaq-100 UE A. ETF LYX00F  426,67 
 Invesco Mark.III p.EQQ ETF 801498  423,58 
 LM Clearbr.US Large Cap G A0MUYQ  421,43 
 JPM-US Technology Fd.A(ac A0DQQ4  420,44 
 DNB Fund - Technology Ret A0MWAN  419,73 
 JPM-US Technology Fd.A(di 987702  416,35 
 iShares NASDAQ-100 UCI ETF A0F5UF  407,45 
 BNPP F.Disruptive Technol A1T8X9  384,71 
 BGF World Technology F.A2 A0BMAN  380,52 
 BGF World Technology F.A2 974499  379,56 
 JPM-US Technology Fd.D(ac 603021  371,94 
 JPM-US Technology Fd.D(ac A0HG3H  370,73 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  363,97 

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  TOP-FONDS/ETFs  5 Jahre
 Fondsname   WKN  %5 Jahre
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  171,99 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  156,11 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 SPDR S&P US Technology ETF A14QB5  151,06 
 iShares S&P 500 I.T.S. ETF A142N1  150,35 
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  148,88 
 Amundi ETF Lev.MSCI US ETF A0X8ZS  143,21 
 Xtrackers MSCI USA Inf ETF A1W9KD  135,74 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A110YQ  134,41 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  133,93 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A14RGB  133,84 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  130,48 
 Xtrackers MSCI World I ETF A113FM  127,78 
 SPDR MSCI World Techno ETF A2AE57  127,21 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 787208  125,36 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Jahre
 Fondsname   WKN  % 3 Jahre
 Structured Sol.Next Gen.R HAFX4V  206,44 
 Thematica - Future Mobili A2JKSP  188,47 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A14ZW9  157,54 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  150,06 
 iShares Oil&Gas Expl.& ETF A1JKQL  149,95 
 iShares S&P 500 Energy ETF A142NX  149,31 
 SPDR S&P US Energy Sel ETF A14QB0  148,45 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  144,39 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1JHNV  142,67 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0Q5L7  141,99 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1C8BR  140,79 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0NH4A  139,24 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0J29E  138,88 
 Schroder ISF Gl.Energy B  A0J29F  134,79 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Jahr
 Fondsname   WKN  % 1 Jahr
 HSBC GIF Turkey Equity AC A0D9FL  63,15 
 HSBC GIF Turkey Equity AD A0D9FM  59,65 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694674  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  A0LCA7  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694675  41,21 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A0KFJ0  39,64 
 H2O Multibonds FCP R A1J7Z1  38,92 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A1T80B  37,45 
 H2O Allegro FCP SR A2PD3Z  33,46 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  31,92 
 H2O Multibonds FCP SR A2PB1P  30,47 
 Lyxor MSCI Turkey UE A ETF LYX02F  28,74 
 SPDR MSCI Europe Consu ETF A1191M  25,41 
 iShares MSCI Turkey U. ETF A0LEW5  24,08 
 Lyxor ST.Europe 600 Pe ETF LYX02Q  23,87 

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  TOP-FONDS/ETFs  6 Monate
 Fondsname   WKN  % 6 Monate
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  49,66 
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  48,32 
 LO Fds.World Gold Exp.P E 813927  46,30 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  45,41 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  43,80 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  43,31 
 Sprott-Gold Equity Fund H A1JFDK  43,22 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  43,21 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  43,17 
 Franklin Gold and Pr.Meta A1C511  41,07 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX04V  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX0AD  40,88 
 Xtrackers LevDAX Daily ETF DBX0BZ  40,72 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  40,63 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Monate
 Fondsname   WKN  % 3 Monate
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  16,91 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  14,28 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  14,17 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  13,77 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  13,35 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  13,24 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  12,89 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  12,77 
 VanEck Vectors Gold Mi ETF A12CCL  12,20 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  12,11 
 Amundi Fds.Eq.Jap.Target  A1H4X2  11,99 
 iShares Gold Producers ETF A1JKQJ  11,91 
 CPR Invest-Global Gold Mi A2PJQM  11,38 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  11,27 
 Ninety One GSF-Global Gol A0QYGQ  11,07 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Monat
 Fondsname   WKN  % 1 Monat
 iShares MSCI Pola.U.E. ETF A1H5UP  11,72 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX043  9,20 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX02C  9,17 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,99 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  8,14 
 VanEck Vectors Digital ETF A2QQ8F  7,60 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  7,49 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  7,03 
 Franklin Biotechnology Di A1W3XS  6,88 
 Pictet-Biotech HP A0B6Q2  6,84 
 Pictet-Biotech HR A0JKQN  6,78 
 GIS Central & Eastern Eur 621723  6,70 
 GIS Central & Eastern Eur 621725  6,69 
 GIS Central & Eastern Eur 621727  6,62 
 Comgest Growth Europe Sma 631027  6,61 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Woche
 Fondsname   WKN  % 1 Woche
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,27 
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 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  5,75 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  5,75 
 Lyxor NYSE Arca Gold B ETF ETF091  4,75 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  4,74 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  4,70 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  4,44 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  4,39 
 PRIMA - Globale Werte A A0D9KC  4,36 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  4,29 
 Nestor Gold Fonds B 570771  4,27 

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 Investmentfonds - News

FondsNews        
05.07.2013   
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Investmentfonds.de 05.07.2013:


ifo Standpunkt: Eine historische Entscheidung





Köln, den 05.07.2013 (Investmentfonds.de) - 



Hans-Werner Sinn, Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft, 
Präsident des ifo Instituts


In einem aktuellen "ifo Standpunkt" schreibt Hans-Werner Sinn:


Das deutsche Verfassungsgericht bereitet gegenwärtig die wohl 
wichtigste Entscheidung seiner Geschichte vor, denn es wird zum 
Staatsanleihenkauf-Programm (OMT) der Europäischen Zentralbank (EZB) 
Stellung nehmen. Danach kann die EZB in unbegrenztem Umfang 
Staatspapiere notleidender Länder aufkaufen, wenn diese Länder
sich den Regeln des Europäischen Rettungsmechanismus (ESM) 
unterwerfen. Viele Beobachter vermuten, dass das Verfassungs-
gericht das OMT-Programm akzeptiert, weil es bereits den ESM 
akzeptiert hat. Ich vermute genau das Gegenteil.


Der Grund liegt in der Parallelität zwischen dem OMT-Programm 
der EZB und dem entsprechenden Programm des ESM, der sogenannten 
Secondary Market Support Facility (SMSF). Beide Programme sehen 
den Kauf von Staatspapieren auf dem Sekundärmarkt vor, werden 
unter nahezu identischen Bedingungen durchgeführt - nämlich der 
Unterwerfung des hilfesuchenden Staates unter die Regeln des ESM 
- und bieten kostenlosen Versicherungsschutz für die Käufer von 
Staatspapieren, wie er sich in Form von CDS-Versicherungen auch 
am Markt erwerben ließe.


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Leistungen zur Kompensation von Schäden sind bislang weder vom einen noch vom anderen Programm erbracht worden, aber wie bei allen Versicherungen wird die ökonomische Wirkung bereits durch das Schutzversprechen an sich entfaltet. Das Schutzversprechen verringert die Zinsen, zu denen die Krisenstaaten sich verschulden können, und leitet wieder mehr privates Sparkapital vom deutschen Immobilienmarkt in deren Staatsapparate. Das dämpft den deutschen Bauboom, der das Wachstum der letzten drei Jahre maßgeblich getragen hat. Zugleich vermindert es die Anpassungslasten der Krisenländer und schwächt die Reformkräfte, die auf dem Wege über staatliche Ausgabenkürzungen und schmerzliche Sozialreformen auf eine Preiszurückhaltung hinwirken, durch die allein innerhalb des Euro-Verbunds eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden kann. Der Unterschied zwischen dem OMT-Programm der EZB und dem SMSF- Programm des ESM liegt nur in der Höhe des gebotenen Versicherungs- schutzes. Während die Haftung beim SMSF-Programm begrenzt ist, ist sie beim OMT-Programm unbegrenzt. Das Verfassungsgericht hatte die Bundesregierung im letzten September gebeten, eine völkerrechtlich bindende Erklärung von den anderen Euro-Ländern zu verlangen, nach der eine gesamtschuldnerische Haftung beim ESM ausgeschlossen ist, weil der ESM-Vertrag in diesem Punkt unklar formuliert war. Damit wurde die deutsche Haftung von 700 Milliarden Euro auf 190 Milliarden Euro verringert. Es ist schwer vorstellbar, dass das Gericht nun die unbegrenzte Ausweitung der deutschen Haftung durch das OMT-Programm der EZB akzeptieren wird. Die Parallelität der Programme impliziert einen Ultra-vires-Verdacht (Verdacht auf Kompetenzüberschreitung) für mindestens eine der beiden Institutionen, ESM auf der einen und EZB auf der anderen Seite. Wenn die Staatspapierkäufe geldpolitische Operationen sind, wie die EZB behauptet, dann überschreitet der ESM seine Kompetenzen. Und wenn sie fiskalischen Charakter haben, dann geht die EZB zu weit. Aus logischen Gründen verhält sich also mindestens eine der beiden Insti- tutionen vertragswidrig. Gerade weil das Verfassungsgericht bereits grünes Licht für den ESM gegeben hat, kann das nur die EZB sein. Manchmal wird behauptet, die Programme seien insofern unter- schiedlich, als mögliche Abschreibungsverluste der EZB auf marode Staatspapiere nur virtuellen Charakter hätten und keine echten Verluste für die beteiligten Staaten seien. Es gebe keine Nach- schusspflicht der Staaten bei Verlusten ihrer Notenbanken. Die Notenbanken könnten mit negativem Eigenkapital weiterarbeiten, ohne dass die Staaten die Verluste tragen müssen. Aber diese Behauptung ist falsch, denn natürlich schlagen die Verluste an Zins- und Tilgungsleistungen bei ausfallenden Staatspapieren im Portfolio der EZB über verminderte Gewinnausschüttungen in voller Höhe auf den Bundeshaushalt durch, so wie es die Verluste beim Rettungsschirm ESM tun. Die Verluste erzeugen eine Finanzierungs- lücke, die der Steuerzahler schließen muss. Die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, liegt in der inflationären Ausweitung der Geldmenge, denn sie würde die Verluste auf die Geldhalter verlagern. Sie wird jedoch durch Artikel 127 des Unionsvertrags ausgeschlossen. Befürworter des OMT-Programms führen an, dass die Ankündigung, die Papiere eines Staates im Notfall zu kaufen, die Märkte sichtlich beruhigt hat. Unter den multiplen Gleichgewichten, die am Kapitalmarkt möglich seien, wähle das OMT ein gutes Gleichgewicht mit niedrigen Zinsen aus, das den Südländern die Fortsetzung der Verschuldung erlaube. Mit der bloßen Beobachtung der Marktberuhigung haben sie sicher recht, doch übersehen sie, dass diese Beruhigung dadurch zustande kam, dass das Investitions- risiko den Steuerzahlern der noch gesunden Länder zugeschoben wurde. Die müssten nun eigentlich beunruhigt sein und wären es auch, würden sie die Dinge in ähnlicher Weise durchschauen, wie es die Akteure an den Finanzmärkten tun. Ihre Unkenntnis und ihr gutmütiges Vertrauen in die staatlichen Institutionen der Eurozone zur Marktberuhigung einzusetzen ist nicht nur zynisch und verantwortungslos, sondern letztlich auch sehr gefährlich, denn wenn sie das Spiel eines Tages doch durchschauen und sich über ihre leeren Geldbeutel wundern, werden sie vermutlich sehr aggressiv reagieren. Wenn ein Land Gefahr läuft, in einer Verschuldungsspirale zu landen, ist es nicht die Aufgabe der EZB, es in ein besseres Gleichgewicht mit niedrigeren Zinsen zu überführen, denn die Möglichkeit, dorthin zu kommen, hat es auch selbst. Es kann seine Steuern erhöhen und damit beginnen, seine Schulden zurückzuzahlen. Oder es kann den Gläubigern Staatsvermögen als Sicherheit bieten. Dass das OMT eine Gemeinschaftsaufgabe sei, lässt sich mit dem Hinweis auf multiple Gleichgewichte nicht ohne weiteres begründen, denn ein jedes Land hat sein eigenes Gleichgewicht mit dem Kapitalmarkt.
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Die Befürworter des OMT-Programms weisen ferner darauf hin, dass die Zentralbanken überall auf der Welt große Mengen an Staatspapieren kaufen, insbesondere in den USA. Aber auch das Argument zieht nicht. Da die Eurozone kein Bundesstaat ist, hat die EZB ein sehr viel engeres Mandat als die amerikanische Federal Reserve Bank (Fed). Sowohl das Verbot der Staatsfinanzierung mit der Druckerpresse nach Artikel 123 des Unionsvertrags als auch die Notwendigkeit, im Falle eines Staatskonkurses die Gläubiger statt der Steuerzahler zu belasten, wie es in Artikel 125 dargelegt ist, sind europäische Besonderheiten, die durch das Fehlen des gemeinsamen Staates erklärt wird. Im Übrigen kauft die Fed nur Bundesanleihen und nicht etwa Papiere von einzelnen Bundesstaaten, die in Schwierigkeiten sind, wie etwa Kalifornien oder Illinois. Um Geld in die Wirtschaft zu bringen, kauft sie stets ein wohldiversifiziertes Portfolio aus privaten und staatlichen Papieren aller Regionen der USA und hält sich von den Pleitestaaten fern. Das ist das Gegenteil der regionalen Fiskalpolitik, die von der EZB betrieben wird. Natürlich kann das deutsche Verfassungs- gericht der EZB keine Weisungen erteilen. Das kann nur der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Insofern ist die Bedeutung des zu erwartenden Gerichtsurteils begrenzt. Doch kann sich das Gericht eine Meinung darüber bilden, ob die Aktionen von EU-Organen mit den EU-Verträgen kompatibel sind, und falls es glaubt, dies sei nicht der Fall, kann es die Handlungen deutscher Institutionen, sogar jene des Bundestags, einschränken. Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio meinte gar, das Gericht könne die Bundesregierung zwingen, den Ausstieg aus dem Maastrichter Vertrag zu verhandeln, falls es ihr nicht gelinge, das OMT auszu- hebeln. Ob das Gericht so weit gehen wird, ist aber fraglich. Nach Lage der Dinge scheint es mir nur wahrscheinlich zu sein, dass das Verfassungsgericht die Rechtswidrigkeit des OMT erklären wird. Unklar ist, ob es daraus konkrete Schritte ableiten kann, die das OMT tatsächlich stoppen. Wie dem auch sei: Die Akteure auf den Finanzmärkten tun gut daran, sich auf diese Möglichkeit schon einmal gedanklich vorzubereiten.

Quelle: Investmentfonds.de


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