TOP-FONDS/ETFs 1 Tag
 Fondsname   WKN  % 1 Tag
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  2,96 
 BGF World Gold F.A2 EUR A0BMAL  2,90 
 MEDICAL BioHealth EUR H A0F69B  2,82 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  2,70 
 BGF World Gold F.A2 SGD H A0Q5TA  2,45 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  2,41 
 RIM Global Bioscience 580452  2,36 
 MEDICAL BioHealth EUR 941135  2,22 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  2,09 
 Stabilitas - Pacific Gold A0ML6U  1,78 
 Stabilitas - Pacific Gold A2H8YF  1,77 
 WEALTHGATE Biotech Aggres A2PYP9  1,51 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0HG8Q  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A0JJ0K  1,16 
 Schroder ISF BRIC(Br.R.In A1J8MN  1,15 

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  TOP-FONDS/ETFs 10 Jahre
 Fondsname   WKN % 10 Jahre
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  511,90 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  498,35 
 Lyxor Nasdaq-100 UE A. ETF LYX00F  426,67 
 Invesco Mark.III p.EQQ ETF 801498  423,58 
 LM Clearbr.US Large Cap G A0MUYQ  421,43 
 JPM-US Technology Fd.A(ac A0DQQ4  420,44 
 DNB Fund - Technology Ret A0MWAN  419,73 
 JPM-US Technology Fd.A(di 987702  416,35 
 iShares NASDAQ-100 UCI ETF A0F5UF  407,45 
 BNPP F.Disruptive Technol A1T8X9  384,71 
 BGF World Technology F.A2 A0BMAN  380,52 
 BGF World Technology F.A2 974499  379,56 
 JPM-US Technology Fd.D(ac 603021  371,94 
 JPM-US Technology Fd.D(ac A0HG3H  370,73 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  363,97 

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  TOP-FONDS/ETFs  5 Jahre
 Fondsname   WKN  %5 Jahre
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMLX  171,99 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  156,11 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 SPDR S&P US Technology ETF A14QB5  151,06 
 iShares S&P 500 I.T.S. ETF A142N1  150,35 
 Invesco Technology S&P ETF A0YHMJ  148,88 
 Amundi ETF Lev.MSCI US ETF A0X8ZS  143,21 
 Xtrackers MSCI USA Inf ETF A1W9KD  135,74 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A110YQ  134,41 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 921800  133,93 
 Fidelity Fd.Gl.Technology A14RGB  133,84 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  130,48 
 Xtrackers MSCI World I ETF A113FM  127,78 
 SPDR MSCI World Techno ETF A2AE57  127,21 
 Fidelity Fd.Gl.Technology 787208  125,36 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Jahre
 Fondsname   WKN  % 3 Jahre
 Structured Sol.Next Gen.R HAFX4V  206,44 
 Thematica - Future Mobili A2JKSP  188,47 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A14ZW9  157,54 
 Lux.Sel.Fd.-Active Solar  A0RMFR  152,88 
 L&G Battery Value-Ch.U ETF A2H5GK  150,06 
 iShares Oil&Gas Expl.& ETF A1JKQL  149,95 
 iShares S&P 500 Energy ETF A142NX  149,31 
 SPDR S&P US Energy Sel ETF A14QB0  148,45 
 Lux.Sel.Fd.-Solar&Sust.En A0RN3V  144,39 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1JHNV  142,67 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0Q5L7  141,99 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A1C8BR  140,79 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0NH4A  139,24 
 Schroder ISF Gl.Energy A  A0J29E  138,88 
 Schroder ISF Gl.Energy B  A0J29F  134,79 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Jahr
 Fondsname   WKN  % 1 Jahr
 HSBC GIF Turkey Equity AC A0D9FL  63,15 
 HSBC GIF Turkey Equity AD A0D9FM  59,65 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694674  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  A0LCA7  43,42 
 ERSTE Stock Istanbul R01  694675  41,21 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A0KFJ0  39,64 
 H2O Multibonds FCP R A1J7Z1  38,92 
 BNPP F.Turkey Eq.C. A1T80B  37,45 
 H2O Allegro FCP SR A2PD3Z  33,46 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  31,92 
 H2O Multibonds FCP SR A2PB1P  30,47 
 Lyxor MSCI Turkey UE A ETF LYX02F  28,74 
 SPDR MSCI Europe Consu ETF A1191M  25,41 
 iShares MSCI Turkey U. ETF A0LEW5  24,08 
 Lyxor ST.Europe 600 Pe ETF LYX02Q  23,87 

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  TOP-FONDS/ETFs  6 Monate
 Fondsname   WKN  % 6 Monate
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  49,66 
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  48,32 
 LO Fds.World Gold Exp.P E 813927  46,30 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  45,41 
 Lyxor EURO STOXX 50 Da ETF LYX0BZ  43,80 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  43,31 
 Sprott-Gold Equity Fund H A1JFDK  43,22 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  43,21 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  43,17 
 Franklin Gold and Pr.Meta A1C511  41,07 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX04V  40,94 
 Lyxor Daily LevDAX UE  ETF LYX0AD  40,88 
 Xtrackers LevDAX Daily ETF DBX0BZ  40,72 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  40,63 

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  TOP-FONDS/ETFs  3 Monate
 Fondsname   WKN  % 3 Monate
 UBS ETF Sol.Gl.Pure Go ETF A1JVYP  16,91 
 L&G Gold Mining UCITS  ETF A0Q8HZ  14,28 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  14,17 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  13,77 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  13,35 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  13,24 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  12,89 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  12,77 
 VanEck Vectors Gold Mi ETF A12CCL  12,20 
 BGF World Gold F.A4 USD A1JRXY  12,11 
 Amundi Fds.Eq.Jap.Target  A1H4X2  11,99 
 iShares Gold Producers ETF A1JKQJ  11,91 
 CPR Invest-Global Gold Mi A2PJQM  11,38 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  11,27 
 Ninety One GSF-Global Gol A0QYGQ  11,07 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Monat
 Fondsname   WKN  % 1 Monat
 iShares MSCI Pola.U.E. ETF A1H5UP  11,72 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX043  9,20 
 Lyxor MSCI East.Europe ETF LYX02C  9,17 
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,99 
 BGF World Gold F.A2 CHF H A1C1G3  8,14 
 VanEck Vectors Digital ETF A2QQ8F  7,60 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  7,49 
 BGF World Gold F.A2 EUR H A0M9SB  7,03 
 Franklin Biotechnology Di A1W3XS  6,88 
 Pictet-Biotech HP A0B6Q2  6,84 
 Pictet-Biotech HR A0JKQN  6,78 
 GIS Central & Eastern Eur 621723  6,70 
 GIS Central & Eastern Eur 621725  6,69 
 GIS Central & Eastern Eur 621727  6,62 
 Comgest Growth Europe Sma 631027  6,61 

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  TOP-FONDS/ETFs  1 Woche
 Fondsname   WKN  % 1 Woche
 LUNIS Biotech Growth Opp. A2PPKZ  8,27 
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 Lyxor NYSE Arca Gold B ETF ETF091  4,75 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQD  4,74 
 Schroder ISF Gl.Gold A Ac A2AJQM  4,70 
 Multipartner SICAV Konwav 757324  4,44 
 Multipartner SICAV Konwav A0HF3P  4,39 
 PRIMA - Globale Werte A A0D9KC  4,36 
 Multipartner SICAV Konwav A0LEQQ  4,29 
 Nestor Gold Fonds B 570771  4,27 

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 Investmentfonds - News

FondsNews        
28.08.2013   
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Investmentfonds.de 28.08.2013:


BVI: Kapitalanlagegesetzbuch löst Investmentgesetz ab





Köln, den 28.08.2013 (Investmentfonds.de) - 


Seit dem 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die 
rechtliche Grundlage für Verwalter offener und geschlossener Fonds. 


Das KAGB löst das bis dahin geltende Investmentgesetz ab und ist 
das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Verwalter 
alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Es hat das Ziel, für 
den Schutz der Anleger einen einheitlichen Standard zu schaffen und
den grauen Kapitalmarkt einzudämmen. 


Die Anforderungen des KAGB gelten sowohl für Verwalter offener als 
auch geschlossener Fonds. Damit müssen auch Verwalter geschlossener 
Fonds erstmalig gesetzliche Vorgaben erfüllen, die für offene Fonds 
bereits seit langem gelten. 


Das KAGB unterscheidet zwischen Investmentvermögen, die sogenannte 
„Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) sind, 
und solchen, die als „alternative Investmentfonds“ (AIF) gelten. 
Viele Aktien- und Rentenfonds sind OGAW. Als AIF werden alle ge-
schlossenen Fonds eingestuft. Darüber hinaus zählen zu den AIF auch 
die investmentrechtlich regulierten offenen Investmentfonds, die 
nicht als OGAW gelten. Das sind insbesondere offene Spezialfonds 
und offene Immobilienfonds. Für Verwalter von OGAW und AIF gelten 
unterschiedliche Zulassungsanforderungen und Berichtspflichten. 


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Aus den bisherigen Kapitalanlagegesellschaften (KAGen) wurden nach Inkrafttreten des KAGB sogenannte Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). Diese unterscheiden sich nach Art des verwalteten Investmentvermögens in OGAW-KVG und AIF-KVG. Wesentliche Forderungen der Branche wurden bei der Umsetzung der AIFM-Richtlinie berücksichtigt Das KAGB als Ergebnis der Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist aus Sicht des BVI insgesamt gut gelungen. Wesentliche Forderungen der Branche wurden berücksichtigt, unter anderen: Spezialfonds Eine ursprünglich vorgesehene Abschaffung des Spezialfonds konnte abgewendet werden. Spezialfonds sind im Wertpapier- und Immobilienbereich weiterhin zulässig. Damit bleibt das Geschäft mit institutionellen Investoren zukunftsfähig. Der BVI hat erreicht, dass semi-professionelle Anleger mit Geeignetheits- tests in Spezialfonds anlegen dürfen. Damit können etwa Stiftungen, kirchliche Einrichtungen und Verbände auch künftig in Spezialfonds inves- tieren. Die Eignungsprüfung kann nun auch eine beauftragte Vertriebsgesell- schaft vornehmen und muss nicht zwangsläufig durch die Fondsgesellschaft erfolgen. Anleger mit einem beabsichtigten Investitionsvolumen ab 10 Millionen Euro können auch ohne weitere Voraussetzungen in Spezialfonds investieren. Damit wird in vielen Fällen der aufwendige Eignungstest entbehrlich werden. Offene Immobilienfonds (OIF) OIF bleiben als indirekte Immobilienanlagen für Kleinanleger erhalten. Die bisher geltenden Regeln für Immobilienfonds wurden weitgehend übernommen. Beispielsweise werden die bisherigen Bewertungsgrundsätze beibehalten und Ausgabe und Rücknahme von Anteilen erfolgen täglich. Der Freibetrag für neue Fonds entfällt dagegen, während auch die Freibeträge für die bestehenden Fondsanlagen erhalten bleiben. Bei diesen Fonds wäre es nach unserer Meinung besser gewesen, Freibeträge auch für neue Anteile zuzulassen. Auch andere, z.B. die Verbraucherschützer, haben dies vorgeschlagen. Bei diesem Punkt ging es um die Abwägung unterschiedlicher Risiken. Letztlich entschied sich der Gesetzgeber dafür, keine Freibeträge für neue Anteile zuzulassen. Depotbankhaftung Das KAGB erstreckt einzelne Regeln der AIFM-Richtlinie auch auf OGAW- Verwahrstellen. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben für die Unterver- wahrung und die strenge Haftung der Verwahrstelle. Der Gesetzgeber folgte damit dem Wunsch des BVI nach verstärktem Anlegerschutz. Bisher haftete die Depotbank bei Unterverwahrung im Ausland nur für Fehler bei der Auswahl des Unterverwahrers. Nun sind die Qualifikation und der Pflichtenkreis des Unterverwahrers klar definiert, und die Haftung für das Abhandenkommen von Wertpapieren beim Unterverwahrer wird verschärft. Die Verwahrstelle haftet außer bei höherer Gewalt voll; vertragliche Haftungserleichterungen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Vertrieb Der Gesetzgeber hat die Frist zur Prüfung der Vertriebsanzeige für inländische Publikumsfonds durch die BaFin von 40 auf 20 Tage halbiert. Damit können die BVI Mitglieder schneller als ursprünglich vorgesehen neu aufgelegte Publikumsfonds vertreiben.

Quelle: Investmentfonds.de


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