Private Veräußerungsgeschäfte und die Abgeltungssteuer
Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften bisher:
Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist sind auch Gewinne aus dem Verkauf von Sachwerten wie etwa Münzen, Gold, Briefmarken; Oldtimer, Schmuck oder Kunst steuerfrei.
Private Veräußerungsgeschäfte und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Für solche Sachwerte gilt die einjährige Spekulationsfrist weiter. Die Freigrenze wird dafür sogar von 512 auf 600 Euro pro Jahr angehoben. Bei Containerfonds wird die Spekulationsfrist aber auf zehn Jahre verlängert.
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