Die wichtigsten Änderungen für Investmentfonds im Überblick:
Altfall-Regelung für
Investmentfonds bei Kauf bis zum 31.12.2008 |
Neue Regelung für
Investmentfonds bei Kauf ab dem 01.01.2009 |
Veräußerungsgewinne, die
innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten realisiert
werden, sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern,
Aktienfonds zur Hälfte. Veräußerungsgewinne,
die nach 12 Monaten realisiert werden, sind steuerfrei. |
Veräußerungsgewinne sind
mit 25% Steuersatz zzgl. 5,5% Soli, zzgl. Kist. zu versteuern,
unabhängig von der Haltedauer. Vor dem 31.12.2008 erworbene
Anteile bleiben steuerfrei nach einjähriger
Spekulationsfrist. |
Veräußerungsverluste, die
innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten realisiert
werden, können mit anderen steuerpflichtigen
Veräußerungsgewinnen verrechnet werden wie z.B. aus Aktien,
Immobilien und Investmentfonds. Veräußerungsverluste
aus Aktienfonds können nur zur
Hälfte verrechnet werden. |
Realisierte
Veräußerungsverluste, können mit Kursgewinnen aus
anderen Aktien, Immobilien, Investmentfonds, Anleihen und
Zertifikaten sowie mit Dividenden und Zinseinnahmen verrechnet
werden. Realisierte Veräußerungsverluste aus
Aktien hingegen, können nur mit Kursgewinnen aus
anderen Aktien verrechnet werden. |
Ausgeschüttete und
thesaurierte Dividenden werden nach dem
Halbeinkünfteverfahren besteuert. Ausgeschüttete und
thesaurierte Zinsen werden mit dem
individuellen persönlichen Steuersatz versteuert.
Ausgeschüttete und thesaurierte Kursgewinne
bleiben steuerfrei. |
Bei
ausschüttungsgleichen Erträgen des Fonds aus Zinsen
und Dividenden fallen 25% Abgeltungsteuer zzgl. 5,5%
Soli, zzgl. Kist. an, sowohl bei ausschüttenden als auch bei
thesaurierenden Fonds. Kursgewinne innerhalb des Fonds werden
nur bei der Ausschüttung besteuert. |
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