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Die neue Abgeltungssteuer kommt
Grundsätzlich sollten Fondsanleger Investitionen in Investmentfonds noch bis zum 31.12.2008 tätigen, denn Kursgewinne aus Investmentfonds, die vor 2009 gekauft wurden, genießen Bestandschutz und sind bei Auszahlung nach mehr als einem Jahr auch Jahrzehnte später nach wie vor steuerfrei.
Für die langfriste Anlage eigenen sich besonders thesaurierende vermögensverwaltende Dachfonds, Mischfonds und Multi-Asset-Fonds. Denn der Vorteil dieser Fonds ist, dass die Dachfondsmanager ab 2009 die Zielfonds beliebig oft auswechseln und verkaufen können, ohne dass Abgeltungsteuer anfällt. Der Manager kann mit dem vollen Kapital arbeiten, und Anleger profitieren dadurch vom Zinseszinseffekt. Privat kann man Fondsanteile ab 2009 lediglich noch im Rahmen eines Versicherungsmantels einer fondsgebundenen Rentenversicherung, Riester- oder Rürup-Rente abgeltungsteuerfrei umschichten.
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Bei der Fondsauswahl unbedingt folgende Regeln beachten:
1. Wählen Sie thesaurierende Fonds: Thesaurierende Fonds sind besser als ausschüttende, denn bei thesaurierenden Fonds erfolgt die Wiederanlage auf Fondsebene ohne dass neue Anteile durch den Anleger selbst gekauft werden. Das hat zur Folge, dass Kursgewinne aus dem Verkauf der thesaurierten Wertsteigerung von der Abgeltungsteuer nach der Altfallregelung und einem Jahr Spekulationsfrist befreit bleiben.
2. Wählen Sie "transparente Fonds": Achten Sie darauf dass Ihre gewählten Fonds nicht als steuerlich intransparente Fonds gelten. Demnach werden bestimmte ausländische Fonds von deutschen Finanzbehörden als "Intransparente Fonds" eingestuft, die Ihre für Deutschland steuerlich relevanten Daten nicht ordnungsgemäß ermitteln. Aus diesem Grunde werden intransparente Fonds mit einer Strafbesteuerung versehen. Besitzer intransparenter Fonds müssen jährlich entweder 6% des Anlagebetrages oder 70% der jährlichen Kurssteigerung zzgl. Ausschüttungen fiktiv versteuern, unabhängig davon ob die Kursgewinne realisiert wurden. Deswegen kann die falsche Fondsauswahl im Jahre 2008 kann sämtliche Absichten zur Vermeidung der Abgeltungsteuer unwiderruflich zunichte machen.
3. Risiko einer schlechten Fondsauswahl minimieren: Investieren Sie in mehrere Dachfonds, Mischfonds, Zielfonds, Multi-Asset-Fonds, Aktienfonds-Welt, Aktienfonds-Europa, Aktienfonds-Emerging Markets, Total-Return-Fonds und Zertifikatefonds und streuen Sie die Anlagen auf verschiedene Fondsmanager und Fondsgesellschaften.
4. Risiko einer Fondsschließung minimieren: Sie sollten nicht alles in einen einzigen Dachfonds investieren, sondern auch hierbei das Prinzip der Risikostreuung für ihre langfristige Geldanlage beachten, denn wer weiß zum heutigen Zeitpunkt, ob der heutige Spitzenfonds auch in Zukunft noch zu den Spitzenreiterfonds gehört oder ob er wegen zu geringem Volumen geschlossen werden muss. In letzterem Fall geht dann bei der Umschichtung in einen neuen Fonds auch der Bestandsschutz der Steuerfreiheit verloren. Deswegen sollten Sie keine neuaufgelegten No-Name Dachfonds von unbekannten Anbietern kaufen, die lediglich jetzt für das Abgeltungsteuer-Thema aufgelegt wurden. Stattdessen konzentrieren Sie sich auf volumenstarke Fonds von etablierten Anbietern und Fondsgesellschaften, die schon über eine langjährige Erfahrung verfügen.
5. Auswahl langfristiger TopPerformerFonds anhand von langfristigen Zeitreihenanalysen und nicht alleine auf Zeitpunktbezogener Basis der letzten 2, 3, 5 oder 10 Jahre. Wählen Sie die Fonds, die im Durchschnitt der letzten 5 Jahre regelmäßig zu den besten gehörten. Die Investmentfonds.de Experten vom InvestmaxxT GoldStarFonds Research Team finden für Sie die besten Fonds heraus.
6. Wenn Ihnen das Wissen, die Erfahrung und die Zeit zur Auswahl der am besten geeigneten Fonds fehlt, so lassen Sie sich objektiv von einem unabhängigen Investmentspezialisten beraten, der aus allen am Markt verfügbaren Produkten die besten für Sie aussucht und gehen Sie nicht zu einer konzerngebundenen Hausbank oder einem Vertrieb, die Ihnen nur die eigenen Produkte verkaufen möchten. Achten Sie deswegen darauf, dass der Berater selbst keine eigenen Dachfonds, Mischfonds oder sonstige Superfonds aufgelegt hat, denn dadurch ist er nicht mehr zu einer objektiven Beratung fähig. Im Krankheitsfall gehen Sie sicherlich auch nicht zum Pharma-Konzern-Vertreter um sich Medikamente verschreiben zu lassen, sondern zu einem unabhängigen Arzt und Spezialisten Ihres Vertrauens, oder?
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