Abgeltungssteuer und Veräußerungsgewinne
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bisher:
Veräußerungsgewinne, die innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten realisiert werden, sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, Aktienfonds zur Hälfte. Veräußerungsgewinne, die nach 12 Monaten realisiert werden, sind steuerfrei.
Veräußerungsgewinne und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Veräußerungsgewinne sind mit 25% Steuersatz zzgl. 5,5% Soli, zzgl. Kist. zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer. Vor dem 31.12.2008 erworbene Anteile bleiben steuerfrei nach einjähriger Spekulationsfrist.
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