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Altersvorsorge Special

Altersvorsorge Überblick


Inzwischen ist für alle Erwerbstätigen in Deutschland klar, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Jahr für Jahr sinken und die meisten mit den erwarteten Leistungen daraus nicht mehr ihre Altersvorsorge bestreiten können.

Mit unserem interaktiven Altersvorsorge-Check berechnen Sie hier Ihre zu erwartende gesetzliche Rente, Ihre Renten-/Vorsorgelücke und sehen Sie mit welchen monatlichen Sparraten und Anlageformen Sie eine entsprechende Zusatzrente aufbauen können.

Die Altersvorsorge mit Investmentfonds erfreut sich immer noch steigender Beliebtheit. Dem konnte auch die Korrektur an den Aktienmärkten kein Abbruch tun. Kein Wunder, denn sie bietet langfristig immer noch die attraktivsten Anlageformen sowohl für risikoscheue als auch für wachstums- und chancenorientierte Anleger. Mit den drei Anlageformen Fondssparplan, Entnahmenplan und Einmalanlage stehen Fondsanlegern Instrumente für jede erdenkliche Lebenslage zur Verfügung, um von den Renditevorteilen und dem Zinseszins-Effekt, Cost Average Effekt, geringen Mindestbeiträgen sowie der hohen Flexibilität von Investmentfonds zu profitieren.

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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die aufgrund einer besonderen Förderung durch den Staat erhebliche Vorteile bietet. Durch den Abschluss einer Direktversicherung können Sie bis zu 1.400 EUR im Jahr sparen und Ihre Rendite um ca. 50 % steigern.

Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten

Über die Entgeltumwandlung können Sie als Arbeitnehmer steuerbegünstigt eine eigene Versorgung aufbauen. Sie haben einen Anspruch darauf und können den Abschluss einer Direktversicherung von Ihrem Arbeitgeber verlangen, wenn er keine Versorgung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse anbietet.

Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2023: jährlich 3.504 Euro) können Sie steuer- und sozialversicherungsfrei in Ihre Altersvorsorge einzahlen. Sie finanzieren die Beiträge aus Ihrem Bruttogehalt oder Ihren vermögenswirksamen Leistungen. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro steuerfrei für Ihre Altersversorgung aufgewendet werden. 

Und so einfach geht das: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung. Die Beiträge werden automatisch von Ihrem Bruttolohn abgebucht und von Ihrem Arbeitgeber überwiesen. Wichtig: Bei Wechsel Ihre Arbeitgebers können Sie Ihre Direktversicherung mitnehmen.

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer auf einen Blick:

  • Steuer – und sozialversicherungsfreie Einzahlung in die Direktversicherung
     
  • Finanzierung aus laufendem Gehalt oder aus Sonderzahlungen
     
  • Auswahl aus 44 internationalen TopFonds
     
  • Anlage in bis zu 10 Fonds gleichzeitig
     
  • kostenlose Umschichtungen so oft Sie wünschen
     
  • Wahlfreiheit zwischen Kapitalzahlung oder Rentenzahlung
     
  • Sicher auch bei Insolvenz des Arbeitgebers
     
  • Keine Anrechnung bei Arbeitslosengeld II (Hartz 4)
     
  • Mitnahmemöglichkeit bei Wechsel des Arbeitgebers

 

Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten

Die Direktversicherung ist ein einfacher Weg, für Ihre Mitarbeiter und deren Familien vorzusorgen. Die Beiträge für die Versicherung können Sie als Betriebsausgaben geltend machen. Sie werden nicht der Sozialversicherungspflicht unterworfen. Ihre Mitarbeiter oder deren Hinterbliebene erhalten im Leistungsfall die Versicherung in Form einer Rente.

Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2023: jährlich 3.504 Euro) können steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Direktversicherung eingezahlt werden. 

Und so einfach geht das: Als Arbeitgeber schließen Sie eine Rentenversicherung zugunsten Ihrer Mitarbeiter ab und zahlen die laufenden Beiträge. Das ist sowohl für Sie als auch für Ihre Mitarbeiter mit wenig Aufwand, aber hohen garantierten Leistungen am Ende der Laufzeit verbunden. Die Versicherung wird frühestens mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres als Rente ausgezahlt.

Zusätzlich können weitere 1.800 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei in die Vorsorge fließen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mitarbeiter keine Direktversicherungen mit einer Pauschalbesteuerung abgeschlossen hat. Für die zusätzlichen Beiträge sind allerdings Sozialabgaben fällig.

Eine vorzeitige Vertragskündigung innerhalb eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses sowie die Abtretung oder Beleihung durch den Arbeitnehmer sind nicht möglich.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber auf einen Blick:

  • Motivation der Arbeitnehmer
  •  Senkung der Lohnnebenkosten durch sozialversicherungsfreie Einzahlung in die    Direktversicherung
  •  Abzug als Betriebsausgabe bei Finanzierung der Beiträge durch den Arbeitgeber
  •  Keine arbeitsrechtliche Haftung mit Bruttobeitragsgarantie
  •  Geringer organisatorischer Aufwand
  •  Anbieter mit TopFonds und günstiger Gebührenstruktur

Riesterrente

Das Gesetz zur Förderung der privaten Altersvorsorge (AvmG), die sog. Riester-Rente, ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Zielsetzung war es, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf 22% zu begrenzen und gleichzeitig die entstehende Versorgungslücke von 3% zu füllen. Grundsätzlich steht diese Zusatzrente jedem offen, wobei Ausnahmen zu beachten sind. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder (Kinderzulage). Die Grundzulage liegt zu Beginn in 2002/03 bei 38 EUR und steigt auf 175 EUR, die Kinderzulage liegt bei 185,00 EUR bzw. 300,00 EUR für Kinder ab 2008 geboren. Der maximal förderfähige Betrag, die steuerliche Sonderausgabe, liegt bei 2.100 EUR. Die förderfähigen Produkte unterliegen zudem bestimmten Voraussetzungen und werden von einer Zertifizierungsstelle (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)) zugelassen. Diese Form der Altersvorsorge ist eigentlich nur kinderreichen Eltern zu empfehlen. Alle anderen sollten die staatlich geförderte Altersvorsorge der Direktversicherung wählen, deren Vorteile die der Riester-Rente bei weitem überwiegen.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen (Verkaufsprospekt), die vor Abschluss eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die bei uns per E-Mail, telefonisch oder per Fax angefordert werden können.

Kontakt:
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Die Seiten www.investmentfonds.de sowie www.fondsdiscount.com sind Dienste der InveXtra AG.
Name und Sitz:
InveXtra AG
Neuenhöfer Allee 49-51
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