12.10.2024 00:08
FAQ / Häufig gestellte Fragen
Ja. Bei Investmenfonds.de die Beratung zu Fonds und ETFs wählen. Sicherheit und Rendite im Einklang mit der Stabilität des Kundenvermögens genießt dabei höchste Priorität.
Anhand Ihres persönlichen Anlegerprofils und der sich ergebenden Risikobereitschaft empfehlen wir Ihnen die passenden Fonds, für die Sie sich dann persönlich entscheiden können. Die Einmalberatung kostet 145,00 Euro. Wenn Sie es wünschen können Sie anschließend unsere laufende Beratung abschließen. Die Betreuung kostet 1% vom durchschnittlichen Depotbestand (Mindestanlage 100.000 Euro), jedoch mindestens 250,00 Euro jährlich. Sie erhalten laufend Quartalsberichte, News, Empfehlungen, unsere Experten beobachten die Marktbewegung und geben Empfehlungen raus, wenn nötig. Wir sind für Ihre Fragen rund ums Depot gerne für Sie da.
Mit 4 Wochen zum Quartalsende kann die Beratungs-Vereinbarung gekündigt werden.
Mit dem Investmaxx Stop&Go Depot können Sie von dem "Auf" und "Ab" an der Börse profitieren, mit erfahrenen Experten an der Seite, die auf 25 Jahre Börsenerfahrung und eindrucksvolle Erfolge an der Börse zurückgreifen können. Aktienmarkt-Schwankungen und Crashs gehören zum Lebenszyklus einer langjährigen Investition in Investmentfonds dazu und werden von den Investmaxx-Experten positiv als Chance gewertet, da man mit Hilfe von Kursschwankungen auch später noch günstiger Anteile nachkaufen kann, was sonst nicht der Fall wäre. Das Erfolgsrezept: Entsprechend unserer Einschätzung der zukünftigen Börsenlage mit unserem Investmaxx Stop&Go System lassen wir Gewinne laufen und versuchen die Verluste zu begrenzen in schlechten Phasen bzw. vorzubeugen durch entsprechende Allokation des Vermögens.
Für Aktien und sonstige Wertpapiere muss ein separates Wertpapierdepot bei unserer Partnerbank ebase eröffnet werden. Im Investmentdepot können nur Fonds und ETFs gehandelt werden bei der Depotbank ebase.
Bei einem Depot handelt es sich um ein Bankkonto, mit dem der Kontoinhaber Wertpapiere kaufen und verkaufen kann, also neben Fonds zum Beispiel auch Aktien oder Zertifikate (je nach Angebot der Depotbank) und diese Wertpapiere da deponiert (verwahrt vom Kauf bis zum Verkauf). Bevor Wertpapiere in das Depot gekauft werden, muss das Geld von dem externen Referenzkonto auf das Depot/Konto der Depotbank überwiesen werden damit die Depotbank den Kauf/Order ausführen kann.
Für das VL-Depot bei der Depotbank ebase und Fondsdepotbank gilt: Wenn Sie das Depot über Investmentfonds.de eröffnen, fallen nur Depotgebühren von 12,00 Euro jährlich an. Weitere Kosten entstehen nicht, da Sie auch bei VL-Fonds keinen Ausgabeaufschlag zahlen.
Sie zahlen nur die Depotgebühr, wenn Sie über uns das Depot eröffnen und den Rabatt auf den Ausgabeaufschlag beim Kauf von beinahe allen Investmentfonds in Anspruch nehmen. Bei ETFs zahlen Sie ein volumenabhängiges Transaktionsentgelt von 0,2 %.
Nur Sie als Depotinhaber haben Zugriff auf Ihr Depot. Wir als Vermittler sind für Ihr Depot als Betreuer (Ansprechpartner) hinterlegt mit den Konditionen von denen Sie profitieren. Die Vermittlung beinhaltet keine Vollmacht für Ihr Depot. Wir können ihr Depot nur sehen jedoch nicht handeln. Bei der abgeschlossenen Anlageberatung dürfen wir empfehlen, jedoch nur Sie entscheiden über die Umsetzung unserer Empfehlungen.
Zugriff auf die Wertpapiere im Depot hat nur der Depotinhaber. Wenn die Bank insolvent wird, kann das Depot zu einer anderen Bank übertragen werden, da es von der Insolvenz geschützt ist.
Unsere Partnerbanken haben ihren Sitz in Deutschland und nehmen an der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung teil. Die Mitgliedschaft in einem solchen Sicherungssystem ist Voraussetzung dafür, dass ein Institut zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz einer deutschen Bank die Sicherungseinrichtung für einen bestimmten Betrag einspringt und die Auszahlung an die Anleger gewährleistet. Bei den Verwahrstellen handelt es sich um unabhängige Depotbanken.
1. Kundeneinlagen
Gesetzlich geschützte Einlagen sind Kontoguthaben, einschließlich Festgeld, Spareinlagen und Guthaben auf Abwicklungskonten. Hier greift ein gesicherter Betrag von mindestens 100.000 € pro Person und pro Institut. Dieser kann von den Banken auch freiwillig erhöht werden, wenn diese beispielsweise Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sind.
2. Wertpapiere
Ihre Geldanlage in Fonds ist mit dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) gesichert. Sind Wertpapierhandelsunternehmen nicht mehr in der Lage, Gelder zurückzuzahlen, tritt die zuständige Entschädigungseinrichtung ein. Geschützt werden pro Person und Kreditinstitut 90% der Wertpapiere, maximal der Gegenwert von 20.000 €.
Ja. Bei unserer Partnerbank ebase kann man Depots für Unternehmen (z.B. GmbH) und Stiftungen eröffnen. Es werden sowohl die Depoteröffnungsunterlagen als auch zusätzliche Formulare benötigt (z.B. Feststellung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse, Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben). Je nach Rechtsform sind weitere Unterlagen einzureichen:
• Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Auszug aus dem Vereins- bzw. Stiftungsregister
• Beglaubigte Kopie des Gesellschaftervertrages oder ersatzweise beglaubigtes Organigramm zur Darstellung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse
• Beglaubigte Ausweiskopien der Geschäftsführer, Prokuristen und sonstigen verfügungsberechtigten Personen
• evtl. LEI (Legal Entity Identifier). Die LEI ist nur nötig, wenn ETF- bzw. Börsenhandel gewünscht ist.
Ja. Über unsere Partnerbank ebase haben auch Steuerausländer die Möglichkeit, ein Depot zu eröffnen und können dadurch von den günstigen Konditionen von Investmentfonds.de profitieren! (außer US-Bürger)
Ja. Das ist der schnellste und einfachste Weg um ein Depot z.B. bei unserer Partnerbank ebase zu eröffnen. Auf unserer Website starten Sie den Online-Prozess um von den Konditionen von Investmentfonds.de zu profitieren und geben neben dem ausgewählten Fonds auch Ihre persönlichen Daten ein und am Ende haben Sie die Möglichkeit Ihr bevorzugtes Identifikationsverfahren zu wählen entweder über PostIdent oder VideoIdent. Die Eröffnungsbestätigung und die Online-Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Depot erhalten Sie in wenigen Tagen.
Ja. Bei Minderjährigen Depotinhabern müssen die gesetzlichen Vertreter (beide Eltern) den Depotantrag stellen, unterschreiben, sich legitimieren (Post- oder Video-Ident) und vom Kind muss eine Kopie der Geburtsurkunde, ab 16 Jahren auch eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden. Ist ein Elternteil der alleinige gesetzliche Vertreter so ist ein entsprechender Nachweis in Kopie beizufügen (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil etc.). Das Depot ist kostenlos bis zum 18. Lebensjahr. Um z.B. einen Fondssparplan für das Kind anzulegen, der monatlich dem Konto der Großeltern oder Paten belastet wird, kann z.B. bei der Depotbank ebase das Formular "Kauf per Lastschrifteinzug" verwendet werden oder die Eltern teilen ihnen die Depotposition mit, die bespart werden soll - da kann dann der Sparbetrag per Dauerauftrag überwiesen werden.
Ja. Man kann sowohl ein Einzeldepot als auch ein Gemeinschaftsdepot (z.B.: als Eheleute) eröffnen. Ausnahme: VL-Depot ist aus rechtlichen Gründen nur als Einzeldepot möglich.
Ja. Das Depot ist kostenlos bis zum 18. Lebensjahr. Bei Minderjährigen Depotinhabern müssen die gesetzlichen Vertreter (beide Eltern) den Depotantrag stellen, unterschreiben, sich legitimieren (Post- oder Video-Ident) und vom Kind muss eine Kopie der Geburtsurkunde, ab 16 Jahren auch eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden. Ist ein Elternteil der alleinige gesetzliche Vertreter so ist ein entsprechender Nachweis in Kopie beizufügen (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil etc.)
Das Geldwäschegesetz schreibt die Identitätsfeststellung (Legitimation) für die Depoteröffnung und das Handeln mit Wertpapieren vor. Die Depotbank benötigt eine bestätigte (beglaubigte) Kopie der Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) aller Depotinhaber oder ein PostIdent bzw. VideoIdent.
Die Bestätigung (Beglaubigung) kann entweder von öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Einwohnermeldeamt, Polizeidienststelle, Sparkasse, einer Bank, einem Notar oder durch gesetzeskonforme Verfahren wie z.B. dem PostIdent vorgenommen werden.
Bei minderjährigen Depotinhabern wird eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie beglaubigte Ausweiskopien beider gesetzlicher Vertreter benötigt. Alleinerziehungsberechtigte legen bitte einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei.
Bei Depoteröffnungen für Firmen werden zum Beispiel bestätigte (beglaubigte) Kopien des Gesellschaftervertrags und/oder der Gesellschafterliste (Stammkapitalverteilung) benötigt.
Sie können aus zwei Möglichkeiten am Ende der Online-Depoteröffnung wählen: 1. VideoIdent
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link und einer Vorgangsnummer. Mit dem Link folgen Sie den Anweisungen und identifizieren sich von zu Hause aus per Video-Chat. Nach erfolgter Identifikation werden Ihre Daten elektronisch an die Depotbank übermittelt. Fertig.
2. PostIdent
Der vollständig ausgefüllte Antrag der Depotbank wird Ihnen als PDF zur Verfügung gestellt. Bitte drucken Sie diesen aus, unterschreiben ihn und identifizieren sich in einer Postfiliale Ihrer Wahl. Senden Sie bitte anschließend alle Unterlagen an die Depotbank. Fertig.
Ja. Wenn das Depot bei einer unserer Partnerbanken geführt wird, reicht ein Vermittlerwechselformular und unsere Konditionen werden in Ihrem Depot hinterlegt. Wird Ihr Depot bei einer anderen Bank geführt, erfolgt ein Depoteinzug von unserer Partnerbank und unsere Konditionen werden in dem neu angelegten Depot bei unserer Partnerbank hinterlegt. Der Depotübertrag erfolgt kostenlos. Es können auch mehrere Depots von verschiedenen Banken über je einen Depotübertrag zusammengeführt werden. Trotz Vermittlerwechsel ändert sich für Sie als Kunde nichts bei der Bank, außer dass Sie von unserem Service profitieren und Kosten sparen. Wer seine Fondsanteile auf ein InveXtra Fondsdepot bei einer der folgenden Banken (Ebase, Fondsdepotbank, Frankfurter Fondsbank, DWS Fondsplattform) überträgt, der erhält 0,1% vom Fondsdepotbestand, jedoch maximal 5.000 EURO als Begrüßungsgeld auf sein Konto überwiesen, wenn er mindestens ein Jahr lang seinen Fondsbestand bei der InveXtra AG führt. Für den Fondsbestand werden alle Investmentfonds berücksichtigt (ausgenommen sind ETFs, Immobilienfonds, Geldmarktfonds und VL-Positionen).
Ja. Bei freien Vermittlern wie der InveXtra AG können Sie Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag kaufen und dadurch hohe Kosten sparen. Der Ausgabeaufschlag umfasst die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis eines Investmentfondsanteils. Der Ausgabeaufschlag bewegt sich im Regelfall zwischen 3% bei Rentenfonds und 4-6% bei Aktienfonds. Die Ausgabeaufschläge dienen in erster Linie zur Abdeckung der Vertriebskosten und sind nicht zu verwechseln mit den Managementgebühren für die Verwaltung des Fondsvermögens. Ausgabeaufschläge werden direkt vom Fondsvermögen einbehalten und mindern die Rendite.
Die Anlagedauer ist bei offenen Fonds flexibel (offen) und die Anleger können ihre Fondsanteile jederzeit verkaufen (Ausnahme - offene Immobilienfonds). Fonds für vermögenswirksame Leistungen haben eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit von sieben Jahren. Geschlossene Fonds haben eine festgelegte Laufzeit, die oft viele Jahre umfasst.
Ja. Vertragliche Bindungen wie Laufzeiten oder Haltedauern gibt es nicht. Fonds kann man als Einmalanlage kaufen und auch in Form eines monatlichen Sparplans (ab 10 Euro Sparrate möglich) erwerben. Ein offener Fonds kann in der Regel immer gekauft und von einem Tag auf den anderen in der Regel wiederverkauft werden. Ausnahme sind offene Immobilienfonds, bei denen eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten gilt und Anleger den Verkauf 12 Monate im Voraus ankündigen müssen.
Ja. Bei der Altersvorsorge mit Investmentfonds gelten die Gesetze der höheren Finanzmathematik: je früher man mit dem Investmentfonds-Sparen beginnt, desto höher ist das angesparte Kapital im Alter und desto weniger muss man dafür insgesamt während der Ansparzeit an Kapital einzahlen. Ein langer Anlagezeitraum ermöglicht es die Renditechancen bestmöglich zu nutzen. Der Zinseszins und Cost-Average-Effekt führen zu erstaunlichen Ergebnissen. Ein paar Jahre vor Renteneintritt kann man auf konservativere Fonds umsteigen.
Ja. VL-Fonds sind speziell für die Anlage von vermögenswirksame Leistungen zugelassene Fonds. Vermögenswirksame Leistungen dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers durch den Staat mit einer Zulage besonders gefördert. Die Anlage wird mit bis zu 80,- EURO jährlich vom Staat gefördert sofern das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten/eingetragene Lebenspartner beträgt. Die Mindestlaufzeit des Sparvertrages beträgt 7 Jahre.
Der ideale Zeitpunkt ist dann, wenn der Preis des zu erwerbenden Fonds niedrig ist und man erwartet, dass der Preis steigt - dann ist mit einem Gewinn zu rechnen. Wenn Sie monatlich mithilfe eines Sparplans investieren, hilft einem der Zinseszinseffekt und der vorteilhafte Durchschnittskosteneffekt, bei dem man unabhängig von der Börsenlage Fondsanteile im Durchschnittspreis günstig einkauft: Einmal kauft man supergünstig zu Tiefstpreisen ein, ein anderes Mal zu höheren Preisen und ein drittes Mal zu einem mittleren Preis. Daraus ergibt sich ein relativ guter Durchschnittspreis, sodass man keine Angst vor kurzfristigen Kurskorrekturen an der Börse haben muss. Der Grund: durch den im Durchschnitt günstigen Einkaufspreis rutscht der aktuelle Kurs der Fonds meist nicht dauerhaft unter diesen Durchschnittspreis - deshalb spricht man auch vom "günstigen Durchschnittskosteneffekt".
Beim aktiven Fondsmanagement beobachtet und analysiert ein Experte/Fondsmanager die Märkte und Unternehmen und tauscht sich mit Analysten aus. Er sucht für einen Fonds die Wertpapiere aus, von denen er in nächster Zeit Gewinne erwartet. Beim passiven Fondsmanagement handelt es sich um Indexfonds, also Fonds, die einen bestimmten Index 1:1 abbilden. Die Fondsstruktur ist vordefiniert und es gibt keinen Experten, der die Zusammensetzung eines Fonds festlegt. Unter den passiven Indexfonds sind vor allem ETFs verbreitet. Die Abkürzung ist von der englischen Bezeichnung „Exchange Traded Funds“ abgeleitet. Ein ETF, der sich z.B. am Deutschen Aktienindex (DAX) orientiert, investiert also in die 30 Unternehmen, die im DAX vertreten sind – mit genau der gleichen Gewichtung. ETFs sind nicht flexibel bei Marktveränderungen. Die Kosten für einen passiv gemanagten Fonds sind geringer, weil die Anpassung an den jeweiligen Index automatisiert geschieht.
Offene Fonds kann man immer kaufen. Da geschlossene Fonds in der Regel konkrete Ziele haben, wie Schiffserwerb oder Immobilienkauf, Projekte wie Medienproduktion etc. können Anleger nur in einem bestimmten Zeitraum Anteile kaufen, dann wird der Fonds geschlossen. Die Anleger können regelmäßig eine Beteiligung am Gewinn erhalten. In der Regel wird so ein geschlossener Fonds nach einer festgelegten Laufzeit aufgelöst und der Erlös unter den Anlegern aufgeteilt.
Investmentfonds (Fonds) ist die Bezeichnung für Sondervermögen, welches durch Fondsgesellschaften oder Kapitalanlagegesellschaften verwaltet wird. Das Fondsvermögen wird gemäß den Fondsrichtlinien z.B. in Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien investiert. Vorteil ist, dass das Verlustrisiko geringer ist als wenn man direkt in einzelne Werte investiert. Stürzt der Börsenkurs eines im Fonds geführten Wertpapiers ab, können die anderen Wertpapiere diesen Verlust in der Regel auffangen. Weil Fondsgesellschaften das Geld vieler Anleger investieren, kann man schon mit einer geringen Summe einsteigen. Hat man sich für einen Fonds entschieden, muss man nicht ständig selbst den Markt beobachten, das übernehmen die Fondsmanager.
Der Fonds wird zum aktuellen Kurs gekauft zuzüglich eines Ausgabeaufschlages. Der Aufschlag kann bis zu 6% betragen, je nach Fondsart und Vertriebsweg und deckt die Beratungs- und Vertriebskosten ab. Bei Rentenfonds kann der Ausgabeaufschlag bis zu 3%, bei Aktienfonds bis zu 6% Prozent betragen. Die Verwaltungsgebühren bei aktiv gemangten Fonds fallen aufgrund des Managementprozesses höher aus.
Fast alle in Deutschland zugelassenen Fonds, abhängig von der ausgewählten Partnerbank können Sie über Investmentfonds.de kaufen. Eine vollständige Übersicht über alle handelbaren Fonds finden Sie unter TOP Fonds Regionen, Branchen etc. Sie haben die freie Auswahl aus ca. 10.000 Investmentfonds wie Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Geldmarktfonds, Dachfonds, offenen Immobilienfonds etc. sowie ETFs und können sich für die besten Fonds entscheiden. Wir bieten aktuelle Kurse mit den entsprechenden Wertentwicklungen über unsere einzigartige BIG DATA - Datensammlung, die mit historischen Daten bis 1950 zurückgeht.
Ausschüttender Fonds ist ein Fonds Typ, der die vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie die realisierten Kursgewinne zum Geschäftsjahresschluss ausschüttet. Im Gegenteil hierzu reinvestieren thesaurierende Fonds die erzielten Gewinne in neue Wertpapiere. Die Gewinne spiegeln sich in diesem Fall in den Kurssteigerungen der Fondsanteile wider. Bei thesaurierenden Fonds verbleiben die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge dauerhaft im Fondsvermögen und erhöhen so permanent den Anteilwert. Eine Ausschüttung an den Anleger findet nicht statt.
Fonds dürfen nur von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) aufgelegt werden. Die Gesellschaft kann ihren Sitz im In- oder Ausland haben, sie benötigt jedoch eine Konzession, um in Deutschland Gelder einzusammeln. Sobald eine Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Fonds in Deutschland anbietet, arbeitet sie nach den Regeln des deutschen Investmentgesetzes. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt die Wertpapieraufsicht über alle Kapitalverwaltungsgesellschaften, um Insidergeschäfte und Marktmanipulationen zu verhindern.
Das hängt vom Anlageziel, Dauer der Anlage und der Risikobereitschaft ab. Jeder Fonds hat eine Risikobewertung von 1=sehr niedrig bis 10=sehr hoch. In dem Pflichtdokument "Wesentliche Anlegerinformationen" erfahren sie mehr über den Fonds.
Fonds unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und Dokumentationspflichten (KID-Key Information Document oder "Wesentlichen Anlegerinformationen"). Es dürfen gemäß der Risikostreuung maximal bis zu 10 Prozent des Anlagevermögens in einzelne Wertpapiere fließen. Man kann sich einen Korb vorstellen, in den mehrere Anleger unterschiedlich hohe Beträge einzahlen und dem Betrag entsprechend Fondsanteile erhalten, die ihren Anteil an dem im Fonds gesammelten Vermögen dokumentieren. Das gesamte Fondsvermögen wird in unterschiedliche Wertpapiere wie Aktien oder festverzinsliche Anleihen investiert. Von deren möglicher Wertsteigerung können dann alle Beteiligten profitieren.
Die Fondsmanager folgen dabei klaren gesetzlichen Regeln und den selbst auferlegten Anlagerichtlinien des jeweiligen Fonds. Ein Aktienfonds kann festlegen, dass das Geld nur in Aktien von IT-Unternehmen, Technologie, Umweltaspekte, ESG, Edelmetalle etc. investiert wird oder in einen Mischfonds investiert, welcher mehrere Branchen abdeckt. Es ist das Ziel der Fondsgesellschaft, das Risiko möglichst breit zu streuen. Je mehr Anlagekategorien im Fonds enthalten sind umso geringer ist das Verlustrisiko. Es ist unwahrscheinlich jedoch auch möglich, dass ein Fonds einen Totalverlust erleidet.
Sie brauchen ein Depot bei einer unserer Partnerbanken um Fonds über Investmentfonds.de zu kaufen. Unsere Konditionen werden direkt im Depot hinterlegt. Den gewünschten Fonds können Sie im Zuge der Depoteröffnung oder später mit Ihrem Online-Zugang kaufen, Fondssparpläne (ab 10,00 Euro) anlegen oder ändern, Fondsumschichtungen vornehmen und Fonds verkaufen. Die Depotbank kauft die Fonds direkt von der Fondsgesellschaft zum aktuellen Preis (Festpreisgeschäft) ein und bucht diese in die Kundendepots ein. Der hierbei fällige Ausgabeaufschlag (3-6%) wird von Investmentfonds.de zu 100% rabattiert und Sie investieren somit die komplette Summe. Beispiel: 100,00 Euro Anlage - 5% Ausgabeaufschlag = 95,00 Euro Fondsanteile; über uns: 100,00 Euro Anlage - 0,0% Ausgabeaufschlag = 100,00 Euro Fondsanteile
Sie können über die Eingabe der jeweiligen Wertpapierkennnummer (WKN) oder ISIN auf den Finanzportalen Informationen über die Performance und die aktuellen Kennzahlen erhalten oder in den monatlichen Factsheets auf den Seiten der Gesellschaften des jeweiligen Fonds. Die BIG DATA Sammlung der Invextra AG kann auf Daten seit 1950 zurückgreifen von 10.000 Fonds, in allen Kategorien.
Bei dem von Investmentfonds verwalteten Geld handelt es sich um Sondervermögen. Es ist vor Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft geschützt. Außerdem unterliegen die Fonds strengen gesetzlichen Regelungen. Die Aufsicht führende Behörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Um Fonds zu kaufen braucht man ein Depot bei einer Bank und kann dann entweder über freie Fondsvermittler, Banken, Sparkassen oder direkt bei der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft kaufen.
Ja, Ihr Vermögen wird bei der depotführenden Bank sicher verwahrt und nicht bei uns als Ihrem Vermittler! Die über Investmentfonds.de vermittelten Depots werden durch die depotführende Stelle, also der Depotbank geführt und verwaltet. Die Depotbank ist ein Institut mit Bankstatus und unterliegt somit der unmittelbaren Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Die Fondsanlagen sind durch das KAGG §6 -Sondervermögen- gesichert. Das heißt, die Fondsvermögen der Kunden sind vom Firmenvermögen der Investmentgesellschaft rechtlich getrennt und somit im hypothetischen Fall der Insolvenz nicht Bestandteil der Verwertungsmasse.
Auf Ihr persönliches Depot haben Sie als Kunde alleine Zugriff. Wir als Vermittler haben ein Einsichtsrecht ohne Handlungsspielraum und ohne Zugriff auf Ihr Vermögen.
Sie sparen bei den meisten Fonds den Ausgabeaufschlag und können somit den vollen Geldbetrag investieren und ab 25.000 Euro Depotbestand* zahlen Sie auch keine Depotgebühr. Beim Fondskauf zahlt der Anleger in der Regel einen Ausgabeaufschlag der zwischen 3 - 6 % der Investitionssumme liegt. Bei einer Anlagesumme von z.B. 10.000 Euro mindert ein Ausgabeaufschlag von 5% mit 500 Euro den Anlagebetrag. Dieser Betrag muss erstmal erwirtschaftet werden um die volle Anlagesumme zu erreichen. Mit uns als Fondsvermittler haben Sie Möglichkeit die meisten Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag zu kaufen und Ihre Fondsanteile im Investmentdepot zu verwahren. Wir vermitteln Depots zum Kauf von Investmentfonds mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag auf fast alle Fonds bei ausgewählten Depotbanken. Wir sind der Vermittler zwischen Ihnen und der Depotbank. Zusätzlich übernehmen wir die Depotführungskosten unserer Kunden bei einem ebase-Depot schon ab einem Depotvolumen von 25.000 Euro im Jahr (*es gelten Voraussetzungen: ohne Immobilienfonds, ETFs, Geldmarktfonds und VL-Position). Dies kommt ebenfalls Ihrer Rendite zugute. Unser Service richtet sich an Kunden die Ihre Fondsauswahl selber treffen und auch an Kunden die Beratung wünschen. Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihr Depot.
Die Banken gewinnen neue Bestandskunden durch uns als Vermittler und die Kundenbetreuung ist weniger aufwändig für die Banken, da wir als Vermittler Ihr Ansprechpartner für generelle Fragen zum Depot sind.
Ein Fondsvermittler vermittelt die Depoteröffnung und den Fondskauf zwischen Anleger und Depotbank, meistens mit Sonderkonditionen und bietet in unserem Fall auch Beratung an.
Sie können jederzeit einen anderen Vermittler in Ihrem Depot hinterlegen lassen. Ihr persönliches Depot inklusive der darin verwahrten Fonds bleiben in jedem Fall bestehen.
Investmentfonds.de ist ein Dienst der Invextra AG mit Sitz in Köln. Wir sind unabhängiger Vermittler für Investmentfonds (Fondsvermittler).
Unser Service richtet sich an Kunden die Ihre Fondsauswahl selber treffen und auch an Kunden die Beratung wünschen. Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihr Depot.
Über unsere Partner Depotbanken erhalten wir eine Bestandsprovision für den Zeitraum der Haltedauer des Fonds. Die Fondsgesellschaften bezahlen diese Provision aus der Managementgebühr. Diese Managementgebühren sind bereits im Fondspreis enthalten und fallen bei Fonds generell an, unabhängig wo die Fondsanteile gekauft werden.
Erben die Kinder einen Riestervertrag nach dem 18. Lebensjahr (bzw. nachdem der Kindergeldanspruch erlischt), müssen sie die staatliche Förderung zurückzahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie das Kapital auf einen eigenen Riestervertrag einzahlen würden. Kinder haben nicht die Möglichkeit einer steuerunschädlichen Übertragung.
Bei der Riesterrenten-Versicherung besteht die Möglichkeit einen Hinterbliebenenschutz mit dem Riesterverrtrag zu verbinden. Hat der Verstorbene mit seinem Riester-Versicherer die Auszahlung einer Hinterbliebenenrente vereinbart, bleiben Zulagen und Steuervorteile erhalten. Voraussetzung ist , dass die Hinterbliebenenrente an Ehegatten bzw. Lebenspartner lebenslang gezahlt wird oder aber an Kinder. Bei Kindern darf die Rente allerdings nur bis zum Erreichen der Altersgrenze für den Kindergeldanspruch mit 18 bzw. 25 Jahren geleistet werden, um nicht die bisherige steuerliche Förderung zu gefährden.
Die Riesterrente wurde vom Staat als private Altersvorsorge entwickelt um die Lücken der gesetzlichen Rente auszugleichen. Der Vorteil ist, dass der Staat diese Altersvorsorge fördert mit Zulagen und Steuerersparnis.
Im Riestervertrag ist vereinbart, dass das vorhandene Kapital ausgezahlt wird, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Eine Auszahlung ist aber „förderschädlich“ – die Zulagen und Steuerermäßigungen müssen zurückgezahlt werden.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit die Riesterrente "förderunschädlich" zu übertragen. Die Zulagen und Steuervergünstigungen gehen nicht zurück an den Staat, sondern bleiben erhalten. Dafür müssen Hinterbliebene 2 Bedingungen erfüllen:
1. Partner muss Bezugsberechtigter sein: Der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner muss als begünstigte Person im Vertrag des Verstorbenen eingetragen sein.
2. Übertragung in eigenen Riester-Vertrag: Das vorhandene Kapital der verstorbenen Person wird auf einen eigenen Riester-Vertrag der begünstigten Person übertragen. Die begünstigte Person kann auch eigens für die Übertragung einen Riester-Vertrag abschließen, um das Kapital der verstorbenen Person ohne Abzüge zu übernehmen.
Stirbt der Versicherte nach Beginn seiner Altersrente, endet die Rentenzahlung sofort – es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbart.
Bei einer Rentengarantiezeit von beispielsweise 10 Jahren wird die Rente des Versicherten mindestens 10 Jahre lang ausgezahlt. Verstirbt der Versicherte innerhalb der Garantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die vom Versicherten benannte Person weitergezahlt. Dabei geht aber grundsätzlich die gewährte staatliche Förderung verloren.
Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben dann erhalten, wenn die ausstehenden Renten oder das verbleibende Riester-Kapital auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten oder des Lebenspartners übertragen werden. Eine förderunschädliche Übertragung auf den Riester-Vertag eines Kindes ist jedoch nicht möglich.
Ehegatten oder Lebenspartner müssen die staatliche Förderung auch dann nicht zurückzahlen, wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind. Solange sie selbst nicht förderberechtigt sind, erhalten sie allerdings keine Förderung für weitere Beiträge, die sie in ihren Riestervertrag einzahlen.
Die Riesterrente ist eine private Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird durch Zulagen und Steuervorteile.
1. Staatliche Zulage
Der Staat fördert die Riesterrente, indem er die Einzahlungen der KundInnen durch Zulagen erhöht.
Die Zulagen setzen sich aus der Grund- und der Kinderzulage zusammen:
Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr
Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr)
Die Zulagen werden direkt auf den Riestervertrag von der Zulagenstelle überwiesen. Die volle Zulage erhält man jedoch nur, wenn man 4% des Bruttojahreseinkommen aus dem Vorjahr, abzüglich der einem zustehenden Zulagen, einzahlt.
Beispiel mit einem Kind vor 1.1.2008 und einem Kind nach 1.1.2008 geboren:
30.000 Euro Vorjahreseinkommen, davon 4% sind 1200,00 Euro.
1.200 – 175 (Grundzulage) – 185 (Kinderzulage vor 2008) – 300 (Kinderzulage nach 2008) = 540 Euro Jahresbeitrag oder monatlich 45 Euro.
2. Die Steuerersparnis
Die Riesterrente bietet vor allem Durchschnitts- und Besserverdienern Vorteile bei der Einkommensteuer. Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ("Anlage AV") geltend gemacht werden.
Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon. Bei Familien mit vielen Kindern ist die Riester-Förderung über die Zulage aber insgesamt deutlich höher.
Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung für den Riester-Sparer.
Der Mindest-Eigenbeitrag beträgt 4 Prozent der erzielten Bruttoeinkünfte aus dem Vorjahr abzüglich der staatlichen Zulagen. Man kann auch mehr in die Riesterrente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr einschließlich der Zulagen des Sonderausgabenabzugs begrenzt.
Für Beamte gilt: Um den Eigenbeitrag zu ermitteln, muss die Besoldungsstelle die Höhe des Vorjahreseinkommens im ersten Quartal jedes Jahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermitteln. Das geht nur, wenn der Beamte seiner Besoldungsstelle eine Einwilligung erteilt hat.