Kryptowährung kurz erklärt
Kryptowährung
Kryptowährungen sind digital erzeugte Währungseinheiten
Investitionen in Kryptowährungen sind Spekulationsgeschäfte und haben hohe Chancen aber auch sehr hohe Risiken. Man kan direkt in Kryptowährungen investieren oder etwas breitgestreuter über Fonds und ETFs, was das Risiko einer hohen Fehlinvestition oder gar Totalverlustes reduziert. Die direkte Anlage und Handel mit Kryptowährungen erfolgt über Kryptowährungsbörsen wie z.B. Binance, Bitpanda, CFD-Broker oder Coinbase, hauptsächlich online. Auf investmentfonds.de kann man in verschiedene Fonds und ETFs investieren, die dann selbst in Kryptowährungen anlegen.
Der Kryptowährungsmarkt ist sehr volatil. Informieren Sie sich über den Markt bevor Sie in Kryptowährung eine Investition tätigen.
Tipps:
- Bei der Anlageentscheidung auf Risikoprofil und Renditeerwartung achten und die bisherigen Anlagen einbeziehen
- Auf das Timing achten
- Auf Management, Kosten und Anlageberatung achten, um eine optimale Diversifizierung zu erzielen
- Wer das Depot direkt über einen Fondsdiscounter eröffnet , zahlt keine Ausgabeaufschläge beim Fondskauf
News zum Kryptomarkt
Fonds mit Krypto- und Blockchainbeteiligungen
Fondsauswahl mit Anlage in Unternehmen mit Kryptobeteiligungen
Fonds mit Kryptobeteiligungen
Die Fonds legen einen Teil des Fondsvermögens in Aktien und Wertpapieren von Unternehmen, die im Geschäftsbereich der Kryptowährungen und sonstiger Kryptowerte ganz oder teilweise tätig sind. Angelegt werden kann auch in Anwendungen, die auf Kryptotechnologien basieren, zu dem Geschäftsbereich gehören auch Unternehmen, die Dienstleistungen zur Ermöglichung der Investition in diese Werte erbringen und Wertpapiere, deren Wertentwicklung sich auf Kryptowährungen und sonstige Kryptowerte bezieht.
Um Fonds kaufen zu können, braucht man ein Investmentdepot.
Wichtiger Hinweis!
Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar.
Quelle: investmentfonds.de - Fonds mit Kryptobeteiligung
Quelle: investmentfonds.de - Fonds mit Blockchainbeteiligung
WICHTIGER HINWEIS
Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen (Verkaufsprospekt), die vor Abschluss eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die bei uns per E-Mail, telefonisch oder per Fax angefordert werden können.