Ifo: Warum der Rettungsschirm reicht
Nach den Informationen über den Refinanzierungsbedarf von Portugal, Irland und Spanien, die von den nationalen Schuldenverwaltungen veröffentlicht wurden, benötigen die drei Länder in den kommenden drei Jahren nämlich nur 159 Milliarden, 75 Milliarden und 76 Milliarden Euro, in der Summe also 310 Milliarden Euro. Das sind knapp zwei Drittel der verfügbaren Finanzmittel. Nun wollen die drei Länder vielleicht noch nicht sparen, obwohl sie es angesichts ihrer mittelfristig fallenden Wirtschaftskraft eigentlich müssten. Erlauben wir ihnen also gemäß Stabilitäts- und Wachstumspakt 3 Prozent des heutigen BIPs an zusätzlicher Kreditaufnahme, das wären 124 Milliarden Euro. Von den 484 Milliarden Euro im Topf für Hilfskredite werden dann 434 Milliarden Euro benötigt, aber noch immer verbleiben 50 Milliarden Euro für andere Zwecke. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass die Mittel nicht ausreichen, eine größere Liquiditätskrise mit Spanien zu meistern. Mit der Forderung nach Aufstockung muss etwas anderes bezweckt sein als eine bloße Liquiditätshilfe für bedrängte Staaten. Offenbar soll die Staatengemeinschaft mit ihren Krediten auch Teile der noch gar nicht fälligen Altschulden übernehmen. Eine in Brüssel vertretene Idee ist, dass die Luxemburger Zweckgesellschaft die Altschulden aufkaufen soll, ähnlich wie es die EZB jetzt schon macht. Noch attraktiver erscheint es den Schuldenländern freilich, wenn sie selbst zusätzliche Kredite der Zweckgesellschaft erhalten, damit sie ihre Altschulden zurückkaufen können. Die Gelegenheit scheint ja günstig zu sein, denn griechische und irische Papiere mit zehnjähriger Laufzeit, die vor einigen Jahren ausgegeben wurden, stehen heute bei etwa 70 Prozent ihres Nennwertes oder gar weniger. Man hätte eine Art Haircut mit Beteiligung privater Gläubiger, so heißt es sogar im Umfeld der Bundesregierung, ohne dass jemandem wehgetan wird. Das stimmt freilich nicht, denn die Steuerzahler der Länder mit guter Bonität würden nun sogar für Altschulden der betroffenen Länder haften. Werden die als Ersatz gewährten Kredite nicht bedient, müssen die Steuerzahler die Forderungen der Zweckgesellschaftsgläubiger erfüllen. Deutschland sollte diesen Ansatz unter keinen Umständen akzeptieren. Er läuft auf die Vergemeinschaftung der Schulden durch Euro-Bonds hinaus - was die Bundesregierung bislang zu Recht strikt abgelehnt hat. Mit falschen Zahlen und neuer Semantik sollen Euro-Bonds herbeigetrickst werden. Es ist nichts dagegen zu sagen, dass Länder ihre eigenen Schulden zu den günstigen Bedingungen, die die Unsicherheit auf den Märkten erzeugt hat, zurückkaufen. Nur sollten sie dafür keine Kredite der Staatengemeinschaft erhalten. Sie könnten sich stattdessen der im Dezember beschlossenen Anleihen mit Collective Action Clauses bedienen. Die Staatengemeinschaft könnte diese Anleihen attraktiv machen, indem sie sie mit dem Recht ausstattet, im Falle von Zahlungsproblemen nach einem Haircut in partiell von der Staatengemeinschaft besicherte Ersatzanleihen umgewandelt zu werden. Da die Anleger dann nur ein begrenztes Risiko tragen, würden sie sich mit einem begrenzten Zinsaufschlag im Vergleich zu Deutschland begnügen und bedrängten Ländern neue Kredite gewähren, mit denen sich Altschulden zurückkaufen ließen. Hans-Werner Sinn Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft Präsident des ifo Instituts
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