Die Demokratie lebt, Schieflage beheben

Investmentfonds.de | JD Vance kritisiert die Bundesregierung und die Europäische Union, dass die "heiligen Prinzipien" der Demokratie nicht mehr uneingeschränkt eingehalten würden. Wir schauen uns das Thema allgemein und zwei seiner Argumente mal etwas genauer an.
Beschädigung Wahlplakate CDU

Beschädigung Wahlplakate FDP

Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025 lag bei 82,5 %, ähnlich wie zuletzt 1987 bei der Wiederwahl von Helmut Kohl als Bundeskanzler. Dies zeugt von einem hohen politischen Interesse der Bürgerinnen und Bürger und deutet darauf hin, dass die Wählerinnen und Wähler die Wahl als Schicksalswahl und Richtungsentscheidung wahrgenommen haben. Doch es gibt einige Entwicklungen im Wahlkampf, die Grund zur Besorgnis geben. So waren die Sachbeschädigungen bei den lokalen Büros der CDU und AfD zugenommen, ebenso die Verunstaltung der Wahlplakate von CDU und AfD. Manche Wahlplakate der SPD, die Bezug zu 1933 nahmen, stellten sich zudem als grenzwertig dar, zumal bestimmte Symbole nicht öffentlich zur Wahlwerbung von Parteien verwendet werden sollten, weder von der einen noch der anderen Seite der politischen Ränder.
Beschädigung Wahlplakate AfD

Auch die Brandmauer ist ein Instrument, dass die Demokratie auf Dauer in Schieflage bringt, wenn eine Volkspartei, was die AfD als zweitstärkste Kraft mit 20,8% darstellt, von der politischen Gestaltung ausklammern will, wie JD Vance, der US-Präsident, das auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2025 kritisierte. Verbindungen von Parteien zu linksextremen oder rechtsextremen Vorhoforganisationen, die die Wahlplakate der politischen Gegner beschädigen sowie Aktionen und Demonstrationen, die deren Wähler verunsichern oder gar einschüchtern sollen, untergraben ebenfalls die demokratischen Grundrechte von Wählern, seine Wahlstimme ohne äusseren Druck abzugeben.
Dazu schauen wir uns das Wahlrecht von Artikel 38 Grundgesetz an:
-- Artikel 38, Grundgesetz: --
"(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt."Es gelten in Deutschland übersetzt also folgende Wahlgrundsätze laut Grundgesetz: die Wahlen sind "allgemein" für jeden Staatsbürger zugänglich, sie sind "frei" von Druck und Repression, sie sind "unmittelbar" auf die Wahl eines direkten Abgeordneten gerichtet, sie sind "geheim" und jede Stimme zählt "gleich".
Das heisst, jeder deutsche wahlberechtigte Staatsbürger darf wählen (allgemein zugänglich), er darf unmittelbar einen direkten Abgeordneten wählen, jede Wählerstimme muss "gleich viel zählen", die Wahlen müssen in freier und geheimer Wahl erfolgen.
Wo ist heute das Problem in Deutschland und in der EU für die Wahlen, was kritisiert JD Vance, der US-Vizepräsident der USA an Deutschland?
Während man aktuell noch behaupten kann, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar und geheim sind, so sind zwei demokratischen Prinzipien der Wahl derzeit in Gefahr. Insbesondere die "Gleichheit der Wählerstimme" und die "Freiheit bei der Stimmabgabe" sind zwei Aspekte, die derzeit in Frage gestellt sind, ob diese in Deutschland aktuell einwandfrei noch gewährleistet werden, angesichts von Gewaltausübung gegen die Abgeordnetenbüros von politischen Gegnern aus der CDU und AfD oder einer "Brandmauer" gegen die Wählerstimmen der Parteien AfD und DieLinken für den Bundestag und die Landesparlamente. Denn die Brandmauer isoliert die Wählerstimmen und lässt diese nicht zu ihrer grundgesetzlich garantierten freien Geltung kommen und damit wird "de facto" die Gleichheit der Wählerstimmen nicht gewährleistet. Das kann bei einer verlorenen Wahl schon mal vorkommen. Doch da es sich inzwischen um eine systematische Ausgrenzung dieser Wählerstimmen bei nahezu allen Wahlen in Deutschland handelt, könnte darin ein Verstoss gegen das Grundgesetz und dessen Prinzip, der "Gleichheit der Stimmen", liegen.
Ebenfalls erfolgt ein Angriff auf den Grundsatz der "freien Wahl", da viele Wähler sich nicht mehr frei in ihrer Wahlentscheidung fühlen, wenn sie als CDU, FDP oder AfD Wähler inzwischen öffentlich als "rechtsextrem" oder gar "Nazis" diffamiert werden, oder über viele Schulen und Unternehmen Konformitätsdruck in Bezug auf die Wahl oder Nichtwahl von bestimmten Parteien ausgeübt wird oder einige gar von der Antifa verfolgt werden und die Bundesregierung linke Nichtregierungsorganisation, wie auch Antifa-Gruppen, finanziell unterstützt, die ein solches unfreies Wahlklima schaffen und die Meinungsfreiheit verhindern, indem sie versuchen jede Diskussion und Meinungsäusserung zu verhindern, die nicht ihren linken Interessen und Positionen dient. Das wäre nur solange irrelevant für das Prinzip der Demokratie nach dem Grundgesetz, solange die Antifa und weitere Nichtregierungsorganisationen nicht von der Bundesregierung finanziell unterstützt würden. Doch sobald der Staat selbst, in Funktion der Bundesregierung, Nichtregierungsorganisationen, wie die Antifa und Correctiv, finanziell unterstützt, deren Handlungen auf die Beeinflussung der Wähler gerichtet sind, werden die Wahlfreiheit des Artikel 38 und die Meinungsfreiheit des Artikel 5 im Grundgesetz systematisch und in einschränkender Form angegriffen. Die Wahlen werden dadurch in unzulässiger Weise beeinflusst und damit die Demokratie in eine Schieflage gebracht. Aus diesem Grund könnte die Finanzierung der Antifa und anderer Nichtregierungsorganisationen durch Bundes- oder Landesregierungen gegen das Grundgesetz verstoßen.
"Seit 1863 gegen Nazis"-Kampagne (SPD), stärkte DieLinke

Interessant zu beobachten war, dass kein beschädigtes Plakat der Parteien SPD, Grüne oder DieLinke zu entdecken waren, im Umfeld der beschädigten Plakate der CDU, AfD und FDP. Das ist ein Indiz dafür, dass die Aktivisten wahrscheinlich Sympathisanten der linken Parteien SPD, Grüne oder DieLinke waren und von deren Kampagne "gegen rechts" mobilisiert wurden. Die Beschädigung von Wahlplakaten der politischen Gegner ist ein antidemokratischer Akt, der das Recht der Wähler auf freie Meinungsbildung vor der Wahl einschränkt und in einer Demokratie nichts zu suchen hat und nicht geduldet werden darf. Einige Arbeitgeber haben sogar öffentlich versucht, die Mitarbeiter vor der Wahl der AfD zu warnen und mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht. Dabei steht es unter Strafe, die Wähler unter Druck zu setzen, wegen ihrer politischen Meinung und Gesinnung, da das vornehmlich gegen das Grundrecht auf "freie Wahlen" nach Artikel 38, Grundgesetz, und im besonderen gegen das Strafgesetzbuch § 107, 108 verstösst.
So sieht § 108 Strafgesetzbuch beispielsweise bei "Wählernötigung" Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren vor:
"(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Nun ist die Sachbeschädigung von Plakaten keine direkte "Wählernötigung" nach Strafgesetzbuch § 108, aber auch die Paragraphen § 108a zur Wählertäuschung und § 108b zur Wählerbestechung zielen in diesem Zusammenhang in ihrer Gesamtheit auf das Grundrecht nach Artikel 38 Grundgesetz ab, dass die Wähler in ihrem konstitierenden Recht in der Demokratie, nämlich der freien Wahl ohne Druck und ohne Gewaltausübung und ohne Sachbeschädigung gegenüber dem politischen Gegner, nicht genötigt oder fehlgeleitet werden, sei es durch Behinderung von Parteien bei ihren Aufgaben und ihrem Beitrag zur Information und Willensbildung der Bürger.
Dazu ist das Grundgesetz nach Artikel 21 Abs. 1, Satz 1 folgendes:
"(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen."
Darüber hinaus regelt das "Gesetz über die politischen Parteien" (Parteiengesetz) folges in § 1:
"§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien: (1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe."
Eine Behinderung der Parteien bei der politischen Willenbildung der Bürger, beispielsweise durch die Beschädigung von Wahlplakaten, die Verhinderung von Parteitagen oder sonstige Beeinträchtigungen ihrer verfassungsrechtlich legitimierten Aufgaben, ist somit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verstösst gegen das geltende Recht.
SPD Plakat "gegen Hass und Hetze", stabilisierte die AfD

JD Vance sieht Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht
JD Vance und der US-Sender CBS haben vor zwei Wochen öffentlich kritisiert, das die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht ist durch fadenscheinige Anzeigen durch Politiker, die sich gegen öffentliche Beleidigungen durch ihre politischen Kritiker mit der MAcht der staatlichen Gewalt wehren und die Behörden mit Polizei und Staatsanwaltschaft die Bürger morgens um 6 Uhr aus dem Bett klingeln und eine Hausdurchsuchung inkl. der Konfiszierung elektronischer Geräte vornehmen. Diese Art des Vorgehen gegen polemische Kritiker von Politikern, unter dem Vorwand von Massnahmen "gegen Hass und Hetze", ist bei grossen Teilen der Bürger inzwischen bekannt und besitzt keine moralische Akzeptanz. Viele Wähler der bürgerlichen Mitte haben deswegen inzwischen eine Aversion entwickelt gegen die Begriffe "Hass und Hetze", diese sind als politische Begriffe im bürgerlichen "Lager der Mitte" bereits verbraucht. Der Begriff wirkt nur noch im "linksextremen Lager" und zahlte deswegen nun insbesondere bei den Anhängern der Partei DieLinke ein.Weitere Artikel zum Thema Meinungsfreiheit/Wahlen/Sicherheit:
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Tipp der Redaktion:
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Das Buch von JD Vance, mit dem Titel, "Hillbilly-Elegie: Die Geschichte meiner Familie und einer Gesellschaft in der Krise.", wurde zwischenzeitlich in Deutschland vom Verlag aus dem Programm genommen, da es einigen in Deutschland zu kontrovers erschien, so wie auch die Rede von Vance selbst. Jetzt ist das Buch wieder hier kurzfristig verfügbar.
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