US-Ausnahmeregelung untergräbt globale Bemühungen um eine globale Mindeststeuer
Investmentfonds.de | München, 21. Oktober 2025 – Die jüngste Befreiung multinationaler US-Unternehmen von wesentlichen Bestimmungen der Globalen Mindeststeuer (GMT) könnte die Wirksamkeit der wegweisenden internationalen Steuerreform schwächen. Zu diesem Ergebnis kommt ein kürzlich veröffentlichter EconPol Policy Brief. „Die Ausnahmeregelung untergräbt die Fortschritte der internationalen Steuerkooperation – insbesondere angesichts der Größe der US-Wirtschaft und der starken Steuervermeidungsaktivitäten einiger ihrer multinationalen Unternehmen“, sagt ifo-Forscherin Camille Semelet, eine der Autorinnen des Berichts.
Die GMT, 2024 eingeführt und von 138 Ländern gebilligt, zielt darauf ab, einen Körperschaftssteuersatz von mindestens 15 Prozent festzulegen, um Gewinnverlagerungen und schädlichen Steuerwettbewerb einzudämmen. Die Studie kommt nach Auswertung deutscher Daten zu dem Ergebnis, dass diese Mindeststeuer zielführend ist: Der Großteil der Gewinnverlagerungen konzentriert sich auf Unternehmen, die den GMT-Schwellenwert überschreiten – also solche mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Diese multinationalen Unternehmen waren in Deutschland für 95 Prozent der in Steueroasen verlagerten Gewinne verantwortlich.
Die Entscheidung der G7-Staaten, multinationale Unternehmen aus den USA von wichtigen GMT-Bestimmungen auszunehmen, führt dazu, dass eine Lücke für einige der aggressivsten Gewinnverlagerer der Welt entsteht – insbesondere wenn die US-amerikanische Mindeststeuer (GILTI) kein gleichwertiges Steuerniveau gewährleistet. Dies schwächt nicht nur die durch die Reform angestrebten gleichen Wettbewerbsbedingungen, sondern schränkt auch die potenziellen Steuereinnahmen weltweit ein. „Darüber hinaus verursachen regulatorische Änderungen dieser Größenordnung so kurz nach der Einführung einer lang erwarteten globalen Politik Anpassungskosten und verringern die Planungssicherheit aufseiten der Unternehmen“, sagt Semelet.
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