Steuern sparen bei Einmalauszahlung aus Riesterrente

Investmentfonds.de | Im Rahmen der Auszahlungen von Einmalzahlungen bei Riesterrenten zum Rentenbeginn und bei Auszahlungen der Basisrenten (Rürup Renten) ist die Höhe vom steuerfreien Einkommen (Grundfreibetrag), Werbungskostenpauschale und gegebenenfalls der Behindertenpauschbetrag wichtig, um eine möglichst steuergünstige Auszahlung zu planen. In diesem Zusammenhang gibt es 2026 einige gesetzliche Änderungen zum Grundfreibetrag und Behindertenpauschbetrag, die das nächste Jahr in Kraft treten.
Für das Jahr 2026 gibt es eine gesetzlich geplante Erhöhung des Grundfreibetrags auf voraussichtlich 12.696 € für Ledige und 25.392 € für Verheiratete. Beim Behindertenpauschbetrag bleibt die Höhe unverändert – allerdings wird ab 2026 ein elektronischer Nachweis verpflichtend.
Grundfreibetrag 2026: Geplante Erhöhung
- Aktuell (2025): 12.096 € für Ledige
- Ab 2026: 12.696 € für Ledige, 25.392 € für Verheiratete
- Diese Erhöhung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes, das eine jährliche Anpassung des Grundfreibetrags vorsieht, um das Existenzminimum steuerfrei zu halten.
Behindertenpauschbetrag 2026: Höhe bleibt gleich, aber neue Nachweispflicht
Höhe: Bleibt wie bisher gestaffelt nach Grad der Behinderung (GdB), z. B.:- GdB 50 → 1.140 €
- GdB 100 → 2.840 €
- Papierbescheide werden nicht mehr akzeptiert, außer bei unveränderten Feststellungen.
- Die Datenübermittlung erfolgt direkt vom Amt ans Finanzamt – Betroffene müssen sicherstellen, dass die Übermittlung korrekt erfolgt.
Behindertenpauschbetrag 2026
- Der Behindertenpauschbetrag liegt – je nach Grad der Behinderung (GdB) – zwischen 384 € und 2.840 €.
- Gilt für Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB)
- Höhe je nach GdB:
Behindertenpauschbetrag 2026Quelle: Research Invextra AG
- Wichtig ab 2026: Der Nachweis muss elektronisch vom Versorgungsamt ans Finanzamt übermittelt werden – Papiernachweise gelten nur noch bei unveränderten Feststellungen.
Ändert sich für 2026 die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro?
Nein, für das Jahr 2026 ist keine Änderung der Werbungskostenpauschale geplant – sie bleibt voraussichtlich bei 1.230 € für Arbeitnehmer: innen.Werbungskostenpauschale 2026 im Überblick
- Höhe: 1.230 € pro Jahr
- Gilt für: Alle Arbeitnehmer: innen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen
- Automatisch berücksichtigt: Die Pauschale wird ohne Nachweise vom Finanzamt angesetzt – außer es werden höhere Werbungskosten geltend gemacht
Was sich 2026 ändert – aber nicht bei der Pauschale
- Entfernungspauschale (Pendlerpauschale): Ab 2026 soll sie einheitlich ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer steigen
- Mobilitätsprämie: Die bisher befristete Mobilitätsprämie für Geringverdiener soll dauerhaft eingeführt werden
- Grundfreibetrag: Er steigt auf 12.696 € für Ledige
Was bedeutet das für Steuerpflichtige?
- Mehr steuerfreies Einkommen: Durch den höheren Grundfreibetrag sinkt die Steuerlast – besonders relevant bei Einmalzahlungen wie aus der Riesterrente.
- Wichtig für Menschen mit Behinderung: Wer den Pauschbetrag nutzen will, sollte rechtzeitig prüfen, ob der elektronische Nachweis korrekt hinterlegt ist – sonst droht der Verlust des Freibetrags.
Tipps zur Einmalauszahlung und steuerlichen Behandlung Ihrer Riesterrente
Eine vorzeitige Kündigung eines Riestervertrags vor Vertragsende gilt als sogenannte "schädliche Verwendung" und hätte die Rückzahlung der bisher erhaltenen staatlichen Förderung zur Folge.
Besser ist es stattdessen zum Rentenbeginn eine einmalige Auszahlung von bis zu 30 % des Riester Kapitals bei dem Riester Anbieter zu beantragen – ohne dass dies als schädliche Verwendung gilt. Diese Auszahlung wird mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz versteuert, ohne Anwendung des Progressionsvorbehalts.
"Daher empfehlen wir, den Auszahlungszeitpunkt sorgfältig zu planen und möglichst in ein Jahr zu legen, in dem Riesterkunden sonst nur geringe Einkünfte haben. So profitieren Riesterkunden von den steuerlichen Freibeträgen und zahlen weniger Steuern auf die 30%ige Einmalzahlung der Riesterrente zum Rentenbeginn.", empfiehlt Dipl-Kfm. Raimund Tittes, Vorstand der Kölner Anlageberatung INVEXTRA.COM AG, seinen Riesterkunden.
Das sind die steuerlichen Freibeträge im Jahr 2025
Wenn man beispielsweise bis zum 31.01.2025 noch gearbeitet haben, gilt:- Grundfreibetrag: 12.096 € (ledig)
- Behindertenpauschbetrag: 384 € bis 2.840 € (je nach Grad der Behinderung)
- Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer: innen: 1.230 €
Steuerliche Freibeträge ab dem Jahr 2026
Wenn man ab 2026 nicht mehr arbeitet:- Grundfreibetrag: 14.936 € (ledig)
- Behindertenpauschbetrag: wie oben
Falls man weiterhin in einem Minijob mit 550 € monatlich tätig ist:
- Zusätzlich Werbungskostenpauschale: 1.230 €
Beispielhafte Wirkung bei Riester-Einmalauszahlung
Angenommen:- Einmalige Auszahlung: 30.000 €
- Weitere Einkünfte: 5.000 € Rente
- GdB: 80 → Behindertenpauschbetrag: 1.840 €
- Grundfreibetrag: 12.096 €
- Gesamteinkommen: 35.000 €
- Abzüge: 12.096 € + 1.840 € = 13.936 €
- Zu versteuerndes Einkommen: 21.064 €
Tipp
Wenn du im Jahr 2026 Werbungskosten über 1.230 € hast (z. B. durch Fortbildungen, Fachliteratur, Arbeitsmittel oder höhere Fahrtkosten), lohnt sich die Einzelaufstellung in der Steuererklärung – sonst bleibt es bei der Pauschale.Gibt es Werbungskosten, die man zusätzlich 2025 im Vergleich zu 2026 geltend machen kann?
Die Werbungskostenpauschale bleibt 2025 und 2026 bei 1.230 €. Darüber hinaus können in beiden Jahren dieselben zusätzlichen Werbungskosten geltend gemacht werden – etwa für Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder ein häusliches Arbeitszimmer.
Werbungskostenpauschale (2025 vs. 2026)
- Höhe: 1.230 € pro Jahr
- Gilt automatisch für alle Arbeitnehmer: innen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen
- Nur relevant bei tatsächlicher Berufstätigkeit – z. B. auch bei Minijob mit Rentenversicherungspflicht
Zusätzliche Werbungskosten – absetzbar über die Pauschale hinaus
Die folgenden Kosten können zusätzlich zur Pauschale geltend gemacht werden – sofern sie nachgewiesen und beruflich veranlasst sind:Werbungskosten – absetzbar über die Pauschale hinaus

Unterschiede zwischen 2025 und 2026?
- Keine Änderungen bei der Werbungskostenpauschale oder den absetzbaren Posten
- Pendlerpauschale ab 2026 einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer (geplant)
- Mobilitätsprämie für Geringverdiener soll dauerhaft eingeführt werden (geplant)
Zusätzliche Werbungskosten können das zu versteuernde Einkommen im Falle einer Einmalauszahlung aus der Riesterrente ebenfalls senken und so die Steuerzahlung im Jahr der Auszahlung reduzieren.
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