BVI: Risiko für Altersarmut mit Riester-Sparplänen senken

Sparpläne gibt es für Tagesgeld, Festgeld, Aktien oder auch Fonds als Basisanlage. Es werden bei den Fonds staatlich geförderte Angebote, wie z.B. Riester, und solche ohne staatliche Förderung angeboten. Um bei den geförderten Riester-Sparplänen die volle Zulage vom Staat zu erhalten, müssen Sparer nur vergleichsweise geringe Beiträge selbst aufbringen. Die Bundesregierung hat die jährliche Grundzulage ab Januar 2018 von bisher 154 Euro pro Person auf 175 Euro angehoben. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Eine Mutter, die für sich und ihre zwei Kinder die jährliche Zulage beantragt, kann also bis zu 775 Euro pro Jahr erhalten. Sie selbst muss dafür nur 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen – höchstens 2.100 Euro im Jahr. Dabei werden Grundzulagen und Kinderzulagen auf die Beiträge angerechnet. Im Idealfall ersetzen so die Zulagen bei Riester-Sparern mit sehr geringen Einkommen fast den gesamten Eigenanteil. In einem solchen Fall müssen nur 60 Euro pro Jahr oder fünf Euro monatlich als Sockelbetrag eingezahlt werden.
Einen zusätzlichen Vorteil haben Sparer, die mit Investmentfonds riestern. Sie können zusätzlich von den langfristig attraktiven Renditechancen der Aktienmärkte profitieren – und zwar ohne die aktientypischen Risiken eingehen zu müssen. Denn auch die Riester-Verträge der Fondsgesellschaften enthalten die Zusage, dass die Einzahlungen der Sparer sowie die staatliche Förderung garantiert sind.
Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
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