Unter
Eigenfinanzierung wird die Finanzierung eines Unternehmens
"aus sich selbst heraus" verstanden. Definitorische
Abgrenzung ist die rechtliche Stellung des Kapitalgebers.
Dieser ist bei der Eigenfinanzierung zugleich Anteilseigner
(Gegensatz Fremdfinanzierung: Kapitalgeber ist nicht
Anteilseigner).
Gängig sind zwei Formen der Eigenfinanzierung:
Bei der Gewinnthesaurierung werden Gewinne nicht an
die Anteilseigner ausgeschüttet, sondern verbleiben
zu Investitionszwecken im Unternehmen. Es handelt sich
demnach um einen Ausschüttungsverzicht der Anteilseigner,
über dessen Höhe die Anteilseigner selbst
auf der Hauptversammlung entscheiden.
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